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BGH, 10.12.2008 - 5 StR 542/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 4 StPO; § 177 Abs. 2 StGB; § 21 StGB
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit beim Vorwurf der Vergewaltigung (mangelnde Sachkunde; besondere Umstände des Einzelfalles) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einwand gegen den Schuldspruch, speziell die tatrichterliche Beweiswürdigung sowie die hierauf bezogene Verfahrensrüge i.R.e. Revision
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 4
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 558
- NStZ-RR 2009, 115
- NStZ-RR 2009, 165
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.10.2015 - 3 StR 363/15
Keine Bindungswirkung bzgl. Feststellungen und Entscheidung des früheren …
Werden jedoch tatsächliche Gründe behauptet (§ 267 Abs. 2 StPO) oder liegen Umstände vor, die den Ausschluss oder die (erhebliche) Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB auch nur möglich erscheinen lassen, so bedarf es regelmäßig - gegebenenfalls unter Heranziehung eines Sachverständigen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 542/08, NStZ-RR 2009, 115;… MüKo-StGB/Streng, 2. Aufl., § 20 Rn. 162 ff.;… LK/Schöch aaO, Rn. 236 f.) - von Amts wegen ihrer Prüfung, Erörterung und Darlegung im Urteil (…vgl. Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 20 Rn. 19 mwN;… S/S/Perron/Weißer, 29. Aufl., § 20 Rn. 45;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1416). - KG, 12.03.2012 - 121 Ss 27/12
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Annahme einer alkoholbedingten …
Für die Beurteilung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB reicht die eigene Sachkunde des Tatrichters jedenfalls dann regelmäßig nicht mehr aus, wenn sich aufgrund von Auffälligkeiten oder Störungen Zweifel an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 542/08 - ).