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   BGH, 25.01.2018 - 5 StR 543/17   

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https://dejure.org/2018,2856
BGH, 25.01.2018 - 5 StR 543/17 (https://dejure.org/2018,2856)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2018 - 5 StR 543/17 (https://dejure.org/2018,2856)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 5 StR 543/17 (https://dejure.org/2018,2856)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 247 StPO, § 247a StPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen; Unterrichtung des Angeklagten über das in seiner Abwesenheit Geschehene; Schuldspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung während der Vernehmung einer jugendlichen Nebenklägerin: Verletzung der Pflicht zur sofortigen Unterrichtung des von der unterbrochenen Zeugenvernehmung ausgeschlossenen Angeklagten nach Wiederzulassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247 S. 2 und S. 4
    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen; Unterrichtung des Angeklagten über das in seiner Abwesenheit Geschehene; Schuldspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung: Gefahrenträchtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vernehmung in Abwesenheit des Angeklagten - und ihre Unterbrechung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 303
  • NStZ-RR 2018, 117
  • StV 2019, 167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92

    Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 543/17
    Das gilt auch, wenn die in seiner Abwesenheit durchgeführte Vernehmung nur unterbrochen war (BGH, Urteil vom 31. März 1992 - 1 StR 7/92, BGHSt 38, 260; Beschluss vom 18. März 1992 - 3 StR 39/92, NStZ 1992, 346).

    Denn ohne Kenntnis der bereits teilweise in die Hauptverhandlung eingeführten Aussage kann er insbesondere sein Fragerecht gegenüber weiteren Zeugen grundsätzlich nicht sachgerecht ausüben (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1992 aaO; Beschluss vom 6. September 1989 - 3 StR 235/89, BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 3).

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 543/17
    Er muss vor weiterer Beweiserhebung in seiner Anwesenheit durch Unterrichtung so gestellt werden, dass sein Informationsstand im Wesentlichen dem der anderen Prozessbeteiligten entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1953 - 1 StR 620/52, BGHSt 3, 384).
  • BGH, 18.03.1992 - 3 StR 39/92

    Unterrichtungspflicht des Vorsitzenden nach Abwesenheit des Angeklagten - Folgen

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 543/17
    Das gilt auch, wenn die in seiner Abwesenheit durchgeführte Vernehmung nur unterbrochen war (BGH, Urteil vom 31. März 1992 - 1 StR 7/92, BGHSt 38, 260; Beschluss vom 18. März 1992 - 3 StR 39/92, NStZ 1992, 346).
  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97

    Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 543/17
    Denn dem Angeklagten wurde die Möglichkeit genommen, dem nach der Vernehmung der Nebenklägerin und vor seiner Unterrichtung von dieser Zeugenaussage vernommenen Zeugen K. Vorhalte zu machen oder Fragen zu stellen, wenn Widersprüche zu den bis dahin erfolgten Angaben der Nebenklägerin aufgetreten waren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 1997 - 2 StR 422/97, NStZ 1998, 263).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 235/89

    Rechtliche Folgen einer Unterlassung der Unterrichtung eines Angeklagten von dem

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 5 StR 543/17
    Denn ohne Kenntnis der bereits teilweise in die Hauptverhandlung eingeführten Aussage kann er insbesondere sein Fragerecht gegenüber weiteren Zeugen grundsätzlich nicht sachgerecht ausüben (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1992 aaO; Beschluss vom 6. September 1989 - 3 StR 235/89, BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 3).
  • BGH, 26.08.2020 - 4 StR 132/20

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Der Senat kann offen lassen, ob - wie die Revision meint - eine Verletzung des § 247 Satz 4 StPO darin liegen könnte, dass der gemäß § 247 Satz 1 StPO für die Dauer der Vernehmung beider Nebenklägerinnen aus dem Sitzungszimmer entfernte Angeklagte zwar nach seinem Wiedereintritt in die Hauptverhandlung unmittelbar über den Inhalt beider Aussagen unterrichtet wurde (zum Zeitpunkt der Unterrichtungspflicht vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 5 StR 543/17, NStZ-RR 2018, 117; LR StPO/Becker, 27. Aufl., § 247 Rn. 45), er jedoch nicht bereits nach der ersten Zeugenvernehmung wieder zur Hauptverhandlung zugelassen und unverzüglich über den Inhalt der Zeugenvernehmung unterrichtet wurde, bevor die zweite Zeugin in seiner erneuten Abwesenheit vernommen worden ist.
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