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   BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06 (1)   

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https://dejure.org/2007,75
BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06 (1) (https://dejure.org/2007,75)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2007 - 5 StR 546/06 (1) (https://dejure.org/2007,75)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 (1) (https://dejure.org/2007,75)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 8 EMRK; Art. 6 EMRK; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren (Verwertungsverbot bei bewusster Missachtung oder gleichgewichtig grober Verkennung der Voraussetzungen des für Wohnungsdurchsuchungen bestehenden Richtervorbehalts; hypothetischer rechtmäßiger ...

  • HRR Strafrecht

    § 1 StrEG; § 2 StrEG
    Sofortige Beschwerde gegen die Zubilligung einer Entschädigung

  • lexetius.com

    GG Art. 13 Abs. 2; StPO § 105 Abs. 1 Satz 1

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Blutalkoholuntersuchung nur (?) mit Gerichtsbeschluss

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwertungsverbot bei grober Verkennung des Richtervorbehalts

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 285
  • NJW 2007, 2269
  • NStZ 2007, 601
  • StV 2007, 337
  • JR 2007, 432
 
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Wird zitiert von ... (166)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Verwertungsverbote hat der Bundesgerichtshof insbesondere bei grober Verkennung oder bewusster Missachtung der Rechtslage angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 ; 34, 39 ; 35, 32 ; 36, 396 ; 41, 30 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 51, 1 ; 51, 285 ; BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 4 Ss 543/15

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit der dashcam-Aufzeichnung einer

    Auch wenn die Strafprozessordnung nicht auf die Wahrheitserforschung um "jeden Preis" gerichtet ist, schränkt die Annahme eines Verwertungsverbotes ein wesentliches Prinzip des Strafrechts ein, nämlich den Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, die von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteile vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98, BGHSt 44, 243, 249; vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285 Rn. 20).

    Ein Beweisverwertungsverbot ist ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung daher nur ausnahmsweise aus übergeordneten wichtigen Gesichtspunkten im Einzelfall anzunehmen, wenn einzelne Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt werden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig geschädigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285 Rn. 20).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Bedeutsam sind dabei insbesondere die Art des etwaigen Beweiserhebungsverbots und das Gewicht des in Rede stehen den Verfahrensverstoßes, das seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt wird (vgl. BGHSt 19, 325, 329 ff.; 27, 355, 357; 31, 304, 307 ff.; 35, 32, 34 f.; 37, 30, 31 f.; 38, 214, 219 ff.; 38, 372, 373 f.; 42, 372, 377; 44, 243, 249; BGH NStZ 2007, 601, 602; BVerfG NStZ 2006, 46; NJW 2008, 3053).
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