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   BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17   

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BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17 (https://dejure.org/2018,23486)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2018 - 5 StR 547/17 (https://dejure.org/2018,23486)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17 (https://dejure.org/2018,23486)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB; § 261 StPO
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei Gebrauchsgegenständen; Bewusstsein des gebrauchsbereiten Mitführens; keine Verwendungsabsicht für konkrete Straftat; Anforderungen an die Beweiswürdigung); Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, §§ 73, 73d StGB, Art. 316h EGStGB, § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als eine Tat in Bezug auf die Gesamtmenge i.R.d. Verkaufs

  • rewis.io

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als eine Tat in Bezug auf die Gesamtmenge i.R.d. Verkaufs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 286
  • StV 2019, 339 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Ausreichend ist vielmehr, dass die Zweckbestimmung zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Tatbegehung erfolgt ist (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; vom 9. Oktober 1997 - 3 StR 465/97, BGHSt 43, 266, 270; Sost-Scheible, NStZ 1997, 396).

    Vielfach ergibt sich die Zweckbestimmung ohne weiteres aus den äußeren Umständen; hierzu kann die Beschaffenheit des Gegenstandes ebenso zählen wie seine sonstigen Verwendungsmöglichkeiten oder der Ort seiner Aufbewahrung (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99).

    Kommt bei einem Gebrauchsgegenstand die konkrete Möglichkeit in Betracht, dass ihn der Täter aus anderen Gründen mit sich führt, so ist die Annahme zu begründen, er habe ihn zur Verletzung von Menschen bestimmt (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; vom 8. Januar 2014 - 5 StR 542/13, NStZ 2014, 466, 467).

    Fehlt dagegen nach den Umständen des Falles ein nachvollziehbarer Grund dafür, dass der Täter einen objektiv gefährlichen Gegenstand griffbereit mit sich führt, liegt die Annahme einer Zweckbestimmung im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG regelmäßig nahe (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99).

  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Dabei ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279, 280; vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97, aaO).

    Liegen aber nach den Feststellungen konkrete Anhaltspunkte für eine Bewertungseinheit vor, darf das Tatgericht darüber ohne Erörterung nicht hinweggehen (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, aaO; Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97).

  • BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97

    Zusammenfassung von Einzelverkäufen von Betäubungsmitteln zu einer

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    a) Beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat in Bezug auf die Gesamtmenge anzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 345/12, NStZ-RR 2013, 46; vom 29. November 1996 - 4 StR 561/96, NStZ 1997, 192, 193; vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97, StV 1997, 471).

    Dabei ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279, 280; vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97, aaO).

  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 246/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Bedenklich ist ferner, dass die Strafkammer das Eigentum an dem Baseballschläger (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16) und die Frage, wie und wann er zurückgelassen wurde, in den Vordergrund ihrer Erwägungen stellt.
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Womöglich hat sie dabei verkannt, dass § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG schon dann erfüllt ist, wenn die Waffe bzw. der Gegenstand lediglich bei einem Teilakt des Handeltreibens - hier etwa bei Verkaufsgesprächen mit dem bei der Durchsuchung anwesenden Ö., dessen Besuch nach seiner von der Strafkammer als glaubhaft erachteten polizeilichen Aussage dem Ankauf von Marihuana diente - mitgeführt wurde (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Denn die Beweiswürdigung erweist sich, soweit das Landgericht eine Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG verneint hat, auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670, 671; vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16) als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Denn die Beweiswürdigung erweist sich, soweit das Landgericht eine Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG verneint hat, auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670, 671; vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16) als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 10.11.2016 - 1 StR 453/16

    Voraussetzungen der Einziehung (Bezeichnung einzuziehender Gegenstände;

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen diese aber im Urteilstenor so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2016 - 1 StR 453/16, NStZ 2017, 88; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 117/17; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07, wistra 2007, 427, 428).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Denn die Beweiswürdigung erweist sich, soweit das Landgericht eine Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG verneint hat, auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670, 671; vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16) als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft des Empfängers der

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17
    Die Beamten waren nicht verpflichtet, hinsichtlich einer rechtmäßig auf Gefahr in Verzug gestützten und noch laufenden Durchsuchung eine richterliche Genehmigung zu erwirken (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713).
  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

  • BGH, 04.09.1996 - 5 StR 391/96

    Betäubungsmittel - Waffe - Mitsichführen

  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 345/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

  • BGH, 08.01.2014 - 5 StR 542/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fehlende Feststellungen zum

  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 117/17

    Gesamtstrafe und Strafaussetzung (Sozialprognose bei laufendem Verfahren);

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

  • BGH, 16.06.2015 - 2 StR 29/15

    Eröffnungsbeschluss (Form: regelmäßige Erforderlichkeit einer schriftlichen

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07

    Verwertung von Erkenntnissen "ausländischer verdeckter Ermittler" (kein

  • BGH, 31.01.2024 - 2 StR 351/23
    Anhaltspunkte für eine Zweckbestimmung im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG können sich aus den äußeren Umständen ergeben, insbesondere aus der Beschaffenheit des Gegenstandes und seinen sonstigen Verwendungsmöglichkeiten, aber auch aus dem Ort und der Art seiner Aufbewahrung (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, juris Rn. 30).
  • BGH, 13.12.2023 - 3 StR 304/23

    Schuldspruch wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und wegen

    "Über die objektive Geeignetheit des Messers zur Verletzung von Menschen hinaus erfordert der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn es sich bei dem mitgeführten Gegenstand nicht um eine Schusswaffe handelt, auch eine subjektive Zweckbestimmung zur Verletzung von Personen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2019 - 2 StR 589/18, BeckRS 2019, 16101; Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, BeckRS 2018, 17706; Maier in: Weber/Kornprobst/Maier BtMG 6. Aufl. § 30a Rn. 119 ff.).
  • BGH, 23.10.2019 - 2 StR 294/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen bei räumlicher

    b) Das Landgericht hat zudem hinsichtlich beider Gegenstände zutreffend angenommen, dass diese grundsätzlich zur Erfüllung der Qualifikation geeignet sind (zum Baseballschläger aus Holz vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, BeckRS 2018, 17706).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Vor diesem Hintergrund wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer auch in den Blick zu nehmen haben, ob sich der Angeklagte darüber hinaus im vorbezeichneten Fall aufgrund des ebenfalls in seiner Wohnung aufgefundenen Baseballschlägers wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 294/19, NStZ 2020, 233, 234; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, juris Rn. 29 f.).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    Fehlt jedoch nach den Umständen des Falles ein nachvollziehbarer Grund dafür, dass der Täter einen objektiv gefährlichen Gegenstand griffbereit mit sich führt, liegt die Annahme einer Zweckbestimmung im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG regelmäßig nahe (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019 - 5 StR 547/17, juris Rn. 30, zur Zweckbestimmung eines Baseballschlägers; Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99).
  • BGH, 06.12.2022 - 4 StR 284/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Waffe: Bestimmung durch den

    Allerdings kann die Annahme einer Zweckbestimmung im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG nahe liegen, wenn nach den Umständen des Falles ein nachvollziehbarer Grund dafür fehlt, dass der Täter einen objektiv gefährlichen Gegenstand griffbereit mit sich führt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17 Rn. 30; Maier, aaO, Rn. 129).
  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 412/22

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung wegen nicht hinreichend

    Dabei ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 31.03.2021 - 2 StR 300/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bewertungseinheit:

    Insoweit konnte die Durchsuchungsanordnung des Staatsanwalts prozessual überholt gewesen sein; denn eine zurecht wegen Gefahr im Verzug begonnene Durchsuchung kann gegebenenfalls in zulässiger Weise fortgesetzt werden, wenn in deren Verlauf die ursprünglich zutreffend angenommene Gefahr eines Beweismittelverlustes entfällt (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713; BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17, juris; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 63. Aufl., § 105 Rn. 2 a.E.).
  • BGH, 25.10.2018 - 1 StR 275/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen, Verhältnis zur

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17 Rn. 18 mwN; Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740 Rn. 26).
  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Für den Zeitraum während des Vollzugs der Durchsuchung hat der Bundesgerichtshof dies schon wiederholt ausgesprochen (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17; für den Fall des Wegfalls der Gefahr eines Beweismittelverlustes im Verlauf der Durchsuchung BGH, Urteil vom 31. März 2021 - 2 StR 300/20; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 105 Rn. 2).
  • BGH, 14.08.2019 - 5 StR 355/19

    Einheitliche Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; ein

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