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   BGH, 10.12.2008 - 5 StR 551/08   

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BGH, 10.12.2008 - 5 StR 551/08 (https://dejure.org/2008,9101)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2008 - 5 StR 551/08 (https://dejure.org/2008,9101)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08 (https://dejure.org/2008,9101)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 233
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.2008 - 1 StR 644/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Geltung in der Revision;

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - 5 StR 551/08
    Im Hinblick auf die bisher verbüßte und auf den Vorwegvollzug anzurechnende Untersuchungshaft von inzwischen mehr als neun Monaten würde daher jede weitere Haft der Möglichkeit einer Halbstrafenentlassung zuwiderlaufen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 142).".
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge,

    Der Senat sieht davon ab auszusprechen, dass der Vorwegvollzug entfällt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. März 2016 - 3 StR 37/16; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233).
  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von

    Denn hier hat sich eine grundsätzlich auch bei bereits angelaufenen therapeutischen Maßnahmen aus einer früheren 10 11 Maßregelanordnung neu zu treffende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 ? 1 StR 456/17, aaO; vom 23. November 2017 ? 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526 f.; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208 f.) Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel ausnahmsweise erübrigt, weil sich ein zulässiger Vorwegvollzug durch die über siebenmonatige Untersuchungshaft, die der Angeklagte in dem dem Urteil des Landgerichts Dresden vom 24. Juli 2019 zugrundeliegenden Verfahren erlitten hatte, bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67 Rn. 9a mwN).
  • BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung im Übergangsfall:

    Denn eine Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel nach § 67 Abs. 2 S. 2 StGB könnte nicht mehr getroffen werden, weil sich der nach der Rechtsprechung zulässige Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten erlittene Untersuchungshaft bereits erledigt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08; Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 349/09).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 318/11

    Erledigung der unterbliebenen Anordnung des Vorwegvollzugs

    Denn eine Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel nach § 67 Abs. 2 S. 2 StGB könnte nicht mehr getroffen werden, weil sich der nach der Rechtsprechung zulässige Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten Sch. erlittene Untersuchungshaft von inzwischen über einem Jahr bereits erledigt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08; Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 349/09).
  • BGH, 04.04.2018 - 3 StR 129/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Unterbringung in einer

    Im Falle der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sind die Bestimmungen des § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB zu beachten; dazu hat das neue Tatgericht die voraussichtliche Dauer der Behandlung zu ermitteln und gegebenenfalls den Umfang der vollzogenen Untersuchungshaft zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233; Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 518/08, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 StR 4/08, juris Rn. 2 f.).
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