Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.07.2010

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08, alt: 5 StR 513/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4970
BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08, alt: 5 StR 513/07 (https://dejure.org/2009,4970)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2009 - 5 StR 555/08, alt: 5 StR 513/07 (https://dejure.org/2009,4970)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, alt: 5 StR 513/07 (https://dejure.org/2009,4970)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 62 StGB; § 63 StGB; § 241 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Querulant; Bedrohung; Verhältnismäßigkeit; Gefahrenprognose); erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer anhaltenden wahnhaften Störung i.S.e. Querulantenwahns - Verfassen und Versenden von Drohbriefen bezüglich der Ermordung einer Vielzahl von namentlich benannten Personen ...

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 63
    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer anhaltenden wahnhaften Störung i.S.e. Querulantenwahns; Verfassen und Versenden von Drohbriefen bezüglich der Ermordung einer Vielzahl von namentlich benannten Personen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 383
  • NStZ-RR 2009, 164
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08
    Solches mag für die Anordnung der Maßregel ausreichen, wenn er dadurch eine objektiv begründete Furcht bei den mit dem Tode bedrohten Personen vor einer Realisierung seiner Drohungen hervorruft (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 338; StraFo 2008, 300).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08
    Das Landgericht hat es versäumt, das Ausmaß der möglichen Gefährdung der Allgemeinheit zu dem durch die bisherige Dauer der vorläufigen Unterbringung zunehmend gewichtiger werdenden Freiheitsgrundrecht des Angeklagten in Beziehung zu setzen (vgl. BVerfGE 70, 297, 312).
  • BGH, 26.07.2006 - 2 StR 285/06

    Beleidigung (sexuelle Ansinnen); Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08
    Solches mag für die Anordnung der Maßregel ausreichen, wenn er dadurch eine objektiv begründete Furcht bei den mit dem Tode bedrohten Personen vor einer Realisierung seiner Drohungen hervorruft (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 338; StraFo 2008, 300).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Todesdrohungen gehören hierzu indes nur, wenn sie geeignet sind, den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie aus der Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich tragen (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10).
  • BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; aus zwingenden

    Auch dieses Urteil wurde vom Senat durch Beschluss vom 20. Februar 2009 (NStZ 2009, 383) aufgehoben.

    Der Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen diejenigen Mitglieder des erkennenden Senats, die auch am Senatsbeschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08 beteiligt waren, ist nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO unzulässig.

  • BGH, 25.03.2015 - 1 ARs 3/15

    Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme durch das Revisionsgericht (mangelnde

    Vorangegangen waren zwei Revisionsentscheidungen, die jeweils zur Aufhebung der vorangegangenen Urteile des Landgerichts Bremen in dieser Sache geführt hatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 513/07, NStZ-RR 2008, 140 und vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 207/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    a) Bei der für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB erforderlichen Prognose wird genauer als bisher geschehen zu prüfen und zu konkretisieren sein, welche Taten von dem Beschuldigten zu erwarten sind (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 31).
  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 111/11

    Beweiswürdigung (tragfähige Grundlage; lückenhafte); Unterbringung in einem

    b) Die Anordnung der Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus ist nicht von vorneherein ausgeschlossen, wenn von ihr infolge ihres Zustandes Taten der Bedrohung mit einem Messer und versuchten Nötigung zu erwarten sind (BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563; BGH, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383).
  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 215/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem

    Es ist bereits fraglich, ob diesen Formulierungen entnommen werden kann, dass die Strafkammer ihre Entscheidung an dem nach ständiger Rechtsprechung anzuwendenden Maßstab einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27; Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 31) ausgerichtet hat.
  • BGH, 07.05.2012 - 5 StR 173/12

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Im Falle einer etwa erforderlichen Vollstreckung der Maßregel wird auf BVerfGE 70, 297 (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 7) Bedacht zu nehmen sein.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10 (alt: 5 StR 513/07, 5 StR 555/08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6121
BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10 (alt: 5 StR 513/07, 5 StR 555/08) (https://dejure.org/2010,6121)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2010 - 5 StR 209/10 (alt: 5 StR 513/07, 5 StR 555/08) (https://dejure.org/2010,6121)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10 (alt: 5 StR 513/07, 5 StR 555/08) (https://dejure.org/2010,6121)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 26a StPO; § 63 StGB; § 62 StGB
    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose; Verhältnismäßigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26a Abs 1 Nr 2 StPO
    Ablehnung von Richtern in Strafsachen: Völlig ungeeignete Begründung des Antrags; Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund der Gefahr der Umsetzung zuvor ausgesprochener Todesdrohungen; Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit

  • rewis.io

    Ablehnung von Richtern in Strafsachen: Völlig ungeeignete Begründung des Antrags; Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung von Richtern in Strafsachen: Völlig ungeeignete Begründung des Antrags; Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung

  • rechtsportal.de

    StGB § 63; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2
    Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund der Gefahr der Umsetzung zuvor ausgesprochener Todesdrohungen; Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung von Richtern in Strafsachen: Völlig ungeeignete Begründung des Antrags; Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 67
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
    Der Angeklagte stützt sein Ablehnungsgesuch auf eine aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung; diese steht rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGHSt 50, 216, 220 auch zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 14).

    Die Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung vermag deren Befangenheit grundsätzlich nicht zu begründen (BGHSt 50, 216, 221).

  • BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Querulant; Bedrohung;

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
    Auch dieses Urteil wurde vom Senat durch Beschluss vom 20. Februar 2009 (NStZ 2009, 383) aufgehoben.

    Der Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen diejenigen Mitglieder des erkennenden Senats, die auch am Senatsbeschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08 beteiligt waren, ist nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO unzulässig.

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
    Der Angeklagte stützt sein Ablehnungsgesuch auf eine aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung; diese steht rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGHSt 50, 216, 220 auch zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 14).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
    Für den Fall, dass sich diese günstigen Therapieerwartungen nicht in der in Aussicht genommenen Zeit erfüllen lassen, weist der Senat vorsorglich auf BVerfGE 70, 297 hin.
  • BGH, 21.06.1996 - 3 StR 88/96

    Revisionsbegründung in Protokollform - Persönlich durch Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
    Verfahrensrügen sind nicht in zulässiger Weise erhoben (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 5).
  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07

    Darlegungsvoraussetzungen für eine schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
    Nachdem der Senat dieses Urteil durch Beschluss vom 20. Dezember 2007 (NStZ-RR 2008, 140) mit den Feststellungen aufgehoben hatte, verurteilte das Landgericht den Angeklagten bei gleichem Schuldspruch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und ordnete abermals seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Todesdrohungen gehören hierzu indes nur, wenn sie geeignet sind, den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie aus der Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich tragen (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10).
  • BGH, 27.04.2016 - 2 ARs 61/16

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH

    Unabhängig davon können nach § 13 Abs. 2 StPO nur erstinstanzliche Verfahren miteinander verbunden werden; das Verfahren 7 KLs 110 Js 39994/05 Landgericht Bremen ist aber bereits rechtskräftig abgeschlossen (siehe BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10).'.
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