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   BGH, 20.02.2018 - 5 StR 561/17   

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https://dejure.org/2018,5515
BGH, 20.02.2018 - 5 StR 561/17 (https://dejure.org/2018,5515)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2018 - 5 StR 561/17 (https://dejure.org/2018,5515)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 5 StR 561/17 (https://dejure.org/2018,5515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Gewerbsmäßigkeit von Diebstahstaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Annahme von Gewerbsmäßigkeit von Diebstahstaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbsmäßiger Diebstahl - auch ohne Verkaufsabsicht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.1977 - 3 StR 70/77

    Erforderlicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei Annahme

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 5 StR 561/17
    Eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang kann sich auch verschaffen, wer wiederholt in strafrechtlich relevanter Weise erlangte Güter für sich verwendet, um sich so die Kosten für deren Erwerb zu ersparen (vgl. RG, Urteil vom 5. Dezember 1919 - IV 985/19, RGSt 54, 184, 185; BGH, Beschluss vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77; LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 243 Rn. 36).
  • RG, 05.12.1919 - IV 985/19

    Erfordert der Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei die Absicht des Täters, das

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 5 StR 561/17
    Eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang kann sich auch verschaffen, wer wiederholt in strafrechtlich relevanter Weise erlangte Güter für sich verwendet, um sich so die Kosten für deren Erwerb zu ersparen (vgl. RG, Urteil vom 5. Dezember 1919 - IV 985/19, RGSt 54, 184, 185; BGH, Beschluss vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77; LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 243 Rn. 36).
  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 484/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Frachtcontainer als umschlossener Raum;

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 5 StR 561/17
    Dies genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 484/14, BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 2).
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