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   BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15   

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https://dejure.org/2016,19918
BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15 (https://dejure.org/2016,19918)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2016 - 5 StR 564/15 (https://dejure.org/2016,19918)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 5 StR 564/15 (https://dejure.org/2016,19918)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 24 StGB; § 213 StGB; § 49 StGB
    Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage (mildestes Mittel; tatsächliche Verhältnisse; Kampflage; zugespitzte Situation; Androhung; überhöhte Anforderungen; Gefahr der weiteren Eskalation des Kampfgeschehens); Rücktritt vom Versuch ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Notwehr: Erforderliche Verteidigungshandlung bei unbewaffnetem Angreifer; Androhung des Gebrauchs eines Messers

  • IWW

    § 213 2. Alt. StGB, §§ 22, 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 33 StGB, § 213 StGB, § 32 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, § 224 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer in einer objektiven Notwehrlage verübten Tat (hier: versuchter Totschlag); Unkalkulierbarkeit des Risikos einer ungeeigneten Verteidigungshandlung

  • rewis.io

    Notwehr: Erforderliche Verteidigungshandlung bei unbewaffnetem Angreifer; Androhung des Gebrauchs eines Messers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32 Abs. 2; StGB § 213
    Rechtfertigung einer in einer objektiven Notwehrlage verübten Tat (hier: versuchter Totschlag); Unkalkulierbarkeit des Risikos einer ungeeigneten Verteidigungshandlung

  • datenbank.nwb.de

    Notwehr: Erforderliche Verteidigungshandlung bei unbewaffnetem Angreifer; Androhung des Gebrauchs eines Messers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr - und die Erforderlichkeit der Abwehrhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 276
  • StV 2018, 727 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17

    Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur

    Die Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände der objektiven Kampflage bestimmt werden; dabei kommt es maßgeblich auf den konkreten Ablauf von Angriff und Abwehr, auf die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und auf die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bzw. Nothilfe Leistenden an (BGH, Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 35/17, NStZ-RR 2017, 271; Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15, NStZ 2017, 276 und vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 582/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 2; Beschluss vom 29. Januar 2003 - 2 StR 529/02, NStZ 2003, 420, 421).

    Auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel muss nur zurückgegriffen werden, wenn deren Abwehrwirkung unter den gegebenen Umständen unzweifelhaft ist und genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 274; BGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15, NStZ 2017, 276).

  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16

    Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei lebensgefährlichem Waffeneinsatz

    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung ex ante der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (BGH, Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140, und vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 mwN; Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13, NJW 2014, 1121, 1122).
  • BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22

    Notwehr durch lebensgefährliche Schüsse auf den Oberkörper (Geeignetheit;

    Die maßgebliche "Kampflage" (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15, NStZ 2017, 276; Beschluss vom 21. November 2019 - 4 StR 166/19, NStZ 2020, 725) stellte sich bei Abgabe des dritten Schusses ganz anders dar als bei den vorangegangenen Schüssen: Der Nebenkläger war vom Angeklagten nun bereits 20 bis 25 Meter entfernt, der Zeuge M. zuvor schon in einen Stichweg abgebogen.
  • BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19

    Notwehr (Notwehrprovokation: Anforderungen); Überschreitung der Notwehr

    Eine Prüfung, ob der Einsatz des bis dahin noch nicht in Erscheinung getretenen Messers gegen den Nebenkläger in der gegebenen Kampflage ohne Androhung erforderlich war (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15; Beschluss vom 13. September 2018 - 5 StR 421/18), hat es nicht vorgenommen.
  • BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22

    Erforderlichkeit der Notwehr bei lebensgefährlichen Messerstichen (mildestes

    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 Rn. 10; Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 Rn. 11; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen einer

    Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung stand (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2016 ? 5 StR 564/15, NStZ-RR 2017, 276 mwN).
  • AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19

    Notwehrrecht Autofahrer - Einschränkung unter Eheleuten

    Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 8.9.2020 - 4 StR 288/20, juris, Rn. 9; vgl. auch BGH, Urteil vom 8.6.2016 - 5 StR 564/15, NStZ-RR 2017, S. 276 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 17.4.2019 - 2 StR 363/18, juris, Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 22.11.2017 - 3 OLG 130 Ss 120/17

    Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch - Maßgeblichkeit des sog.

    Die Abgrenzung bestimmt sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sog. Rücktrittshorizont (st.Rspr.; u.a. Anschluss an BGH, Urt. v. 03.12.1982 - 2 StR 550/82 = BGHSt 31, 170 = NJW 1983, 764 = StV 1983, 100 = NStZ 1983, 360; 19.03.2013 - 1 StR 647/12 und 08.06.2016 - 5 StR 564/15 = NStZ 2017, 276; Beschluss vom 22.03.2017 - 5 StR 6/17 = NStZ 2017, 576 = NJW 2017, 3458; 14.06.2017 - 2 StR 140/17 = NStZ-RR 2017, 303; 23.08.2017 - 5 StR 303/17 = NStZ-RR 2018, 10; 29.08.2017 - 4 StR 116/17 und 07.09.2017 - 5 StR 350/17 [bei juris]).

    bb) Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter nach seiner Vorstellung alles für die Tatbestandsverwirklichung Erforderliche getan hat (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 08.06.2016 - 5 StR 564/15 = NStZ 2017, 276 m.w.N.).

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