Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17080
BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16 (https://dejure.org/2017,17080)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2017 - 5 StR 572/16 (https://dejure.org/2017,17080)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16 (https://dejure.org/2017,17080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,17080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB
    Sicherungsverwahrung (Unerheblichkeit der Ursache für die Annahme eines Hanges; Gefährlichkeitsprognose; Vergangenheitsbetrachtung; Erheblichkeit der Taten; Raubdelikte; Weitergeltungsanordnung; keine strikte Verhältnismäßigkeit nach neuem Recht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 4 StGB
    Sicherungsverwahrung: Bedeutung der Ursache des Hangs

  • IWW

    § 66 StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66c StGB, § 66 Abs. 1 StGB, § 239a Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisiongerichtliche Überprüfung der Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung; Unerheblichkeit der Ursache des Hanges für dessen Bejahung; Inhaltliche Darlegung der Vortaten des Angeklagten und die ihn bei diesen Taten bewegenden Gründe

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Bedeutung der Ursache des Hangs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisiongerichtliche Überprüfung der Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung; Unerheblichkeit der Ursache des Hanges für dessen Bejahung; Inhaltliche Darlegung der Vortaten des Angeklagten und die ihn bei diesen Taten bewegenden Gründe

  • datenbank.nwb.de

    Sicherungsverwahrung: Bedeutung der Ursache des Hangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.01.2015 - 2 StR 292/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen: Hang

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16
    Nach Inkrafttreten des genannten Gesetzes bestehen gegen die Gültigkeit und die Verfassungsmäßigkeit von § 66 Abs. 1 StGB keine Bedenken mehr (BGH, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, NJW 2013, 3735, 3736; vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, NStZ 2015, 208, 209).

    Anders als bei Taten, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeurteilt, aber bereits vor dem 1. Juni 2013 begangen wurden, besteht kein Anlass, die erhöhten Voraussetzungen aus Vertrauensschutzgesichtspunkten weitergelten zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 aaO mwN).

  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16
    Der Senat kann offenlassen, ob Raubtaten der vom Angeklagten begangenen Art, diesen strengen Maßstäben genügen würden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 431/12, BGHSt 58, 62, 70 mwN).

    Auch Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben können über die Beeinträchtigung des seelischen Gleichgewichts hinaus körperliche oder nachhaltige psychische Folgen mit Krankheitswert nach sich ziehen, die ungeachtet der objektiven Ungefährlichkeit des Tatmittels entstehen können (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 aaO).

  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16
    Nach Inkrafttreten des genannten Gesetzes bestehen gegen die Gültigkeit und die Verfassungsmäßigkeit von § 66 Abs. 1 StGB keine Bedenken mehr (BGH, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, NJW 2013, 3735, 3736; vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, NStZ 2015, 208, 209).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16
    Es berücksichtigt dabei nicht, dass sich diese Entscheidung auf den Rechtszustand nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 128, 326) bezieht.
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16
    In ihrem Rahmen ist eine wertende, auf eine umfassende Vergangenheitsbetrachtung abstellende Feststellung des gegenwärtigen Zustands des Täters erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16
    Dies stellte eine Einschränkung gegenüber den Taten dar, die nach § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB als "erhebliche Straftaten' zu werten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1).
  • BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung;

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16
    aa) Das Landgericht orientiert sich bei seiner Entscheidung an einem Beschluss des Senates vom 24. Januar 2012 (5 StR 535/11).
  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 416/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten mit

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn aufgrund des bei ihm bestehenden Hanges die bestimmte Wahrscheinlichkeit besteht, dass er auch in Zukunft Straftaten begehen wird, die eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 416/02, NStZ-RR 2003, 108).
  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16
    Das Tatgericht hat sich in diesem Zusammenhang auch mit den Vorverurteilungen und den Umständen, unter denen es zu diesen wie auch zu den verfahrensgegenständlichen Taten gekommen ist, auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 5 StR 130/04, NStZ 2005, 265).
  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16
    Damit hat die Strafkammer verkannt, dass die Ursache des Hanges für dessen Bejahung unerheblich ist (st. Rspr. BGH, Urteil vom 25. Mai 1971 - 1 StR 40/71, BGHSt 24, 160, 161).
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 161/21

    Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem

    a) Erhebliche Straftaten nach dieser Vorschrift sind solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 25. April 2019 ‒ 4 StR 478/18, NStZ 2020, 84, 85; vom 26. April 2017 ‒ 5 StR 572/16 jeweils mwN).

    Diese erhöhten Anforderungen finden auf den vorliegenden Fall keine Anwendung, weil die Taten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425) am 1. Juni 2013 begangen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 ‒ 5 StR 572/16, StraFo 2017, 246 mwN).

    a) Erhebliche Straftaten nach dieser Vorschrift sind solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 25. April 2019 ‒ 4 StR 478/18, NStZ 2020, 84, 85; vom 26. April 2017 ‒ 5 StR 572/16 jeweils mwN).

    Diese erhöhten Anforderungen finden auf den vorliegenden Fall keine Anwendung, weil die Taten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425) am 1. Juni 2013 begangen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 ‒ 5 StR 572/16, StraFo 2017, 246 mwN).

  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Das Vorliegen eines solchen Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 4 StR 578/18 Rn. 16; Beschlüsse vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 Rn. 5 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15 Rn. 22; Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16 Rn. 9; Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271, 272 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).

    Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 12 ff.; vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16 Rn. 13; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 8 und vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154).

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 196/17

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mit objektiv ungefährlichen Scheinwaffen

    Bezugspunkt eines solchen Hanges sind erhebliche Straftaten, also solche, die eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, juris Rn. 13 mwN; LK/Rissing-van Saan/Peglau, 12. Aufl., § 66 Rn. 148; MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, 3. Aufl., § 66 Rn. 99).

    Die hier in Rede stehenden Verbrechen der schweren räuberischen Erpressung gemäß § 249, § 250 Abs. 1, §§ 253, 255 StGB sind schon mit Blick auf die Mindeststrafdrohung von drei Jahren Freiheitsstrafe und die für die Tatopfer mit der Tatbegehung regelmäßig verbundenen psychischen Auswirkungen grundsätzlich als erhebliche Straftaten anzusehen; dies gilt auch, wenn bei einem Banküberfall nur mit einer ungeladenen Schreckschusspistole oder einer Waffenattrappe gedroht wird (BGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, juris Rn. 6; Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, juris Rn. 13 f.).

    Insoweit ist zudem bedenklich, dass das Landgericht maßgeblich auch darauf abgestellt hat, dass das Bankpersonal für die Situation eines Banküberfalls geschult sei; eine solche Schulung kann - wie auch die Fälle 2., 3., 5., 6., 7. und 10. der Urteilsgründe zeigen, in denen die Bankangestellten schockiert waren oder Todesangst hatten - den Opfern die Angst, bei einem Überfall verletzt oder getötet zu werden, nicht nehmen und bietet auch keine Gewähr dafür, dass ein Überfall tatsächlich ohne erhebliche psychische Folgen für ein Opfer bleibt (BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, juris Rn. 14).

    Nach dessen Inkrafttreten bestehen gegen die Gültigkeit und die Verfassungsmäßigkeit von § 66 Abs. 1 StGB keine Bedenken mehr (BGH, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, NJW 2013, 3735, 3736; vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, NStZ 2015, 208, 209; vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, juris Rn. 12).

    Es besteht bei Taten, die nach der Gesetzesänderung begangen wurden, auch kein Anlass, die erhöhten Voraussetzungen aus Vertrauensschutzgesichtspunkten weitergelten zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, aaO mwN).

  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Der Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB muss auf die Begehung "erheblicher Straftaten" gerichtet sein, namentlich solcher, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, was eine Prüfung und Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erfordert (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18 -, Rn. 10 m.w.N., juris = NStZ-RR 2019, 140-142; BGH, Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 -, Rn. 12 ff., juris; BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16 -, Rn. 13 f.; juris = StraFo 2017, 246).

    Erforderlich ist regelmäßig die zukunftsbezogene Feststellung einer aus den konkreten Umständen folgenden erheblichen Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte (vgl. Fischer, a.a.O.; vgl. zur Trennung der Kriterien des Hangs und der Gefährlichkeit BGH, Urteil vom 09. Mai 2019- 4 StR 511/18 - Rn. 24, 29/33 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 - Rn. 30/31 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16 -, Rn. 13 f.; juris = StraFo 2017, 246).

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18; und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, StraFo 2017, 246; und vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung festzustellen (vgl. BGH Beschluss vom 9.1.2019 - 5 StR 476/18, juris Rn. 5 und v. 24.5.2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 5; Urt. v. 26.4.2017 - 5 StR 572/16 Rn. 9, insoweit nicht abgedr.

    in StraFo 2017, 246 und v. 6.5.2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271; Beschluss vom 25.5.2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, StraFo 2017, 246 und vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    aa) Erhebliche Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB sind nach ständiger Rechtsprechung solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17; vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154).

    aa) Einzelne Formulierungen in der angefochtenen Entscheidung geben Anlass, erneut (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, StraFo 2017, 246) hervorzuheben, dass sich die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Weitergeltungsanordnung vom 4. Mai 2011 entwickelten Maßstäbe für die Gefahrenprognose (vgl. BVerfGE 128, 326, 406: strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung) auf den Rechtszustand nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung bezogen.

  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines

    Hierzu hätte es einer auf einer vergangenheitsbezogenen Betrachtung beruhenden Beurteilung bedurft, die alle bedeutsamen für und gegen eine (wahrscheinliche) Hangtäterschaft sprechenden Umstände einbezieht (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, Rn. 9 (zu § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB)).
  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 444/18

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erheblichkeit der hangbedingt zu

    Erhebliche Straftaten sind solche, die eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, juris Rn. 13 mwN; LK/Rissing-van Saan/Peglau, StGB, 12. Aufl., § 66 Rn. 148; MüKo-StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, 3. Aufl., § 66 Rn. 99).

    a) Die hier in Rede stehenden Verbrechen der schweren räuberischen Erpressung beziehungsweise des schweren Raubes gemäß §§ 249, § 250 Abs. 1, §§ 253, 255 StGB sind schon mit Blick auf die Mindeststrafdrohung von drei Jahren Freiheitsstrafe und die für die Tatopfer mit der Tatbegehung regelmäßig verbundenen psychischen Auswirkungen grundsätzlich als erhebliche Straftaten anzusehen; dies gilt - auch nach der neuen Rechtslage - entgegen der Auffassung der Strafkammer ebenso dann, wenn bei einem Banküberfall nur mit einer ungeladenen Schreckschusspistole oder einer Waffenattrappe gedroht wird (BGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673; Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, juris Rn. 13 f.; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17, juris Rn. 15).

  • BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten:

  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17

    Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der

  • BGH, 21.07.2020 - 1 StR 192/20

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

  • BGH, 22.05.2019 - 4 StR 34/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hangs)

  • OLG Hamm, 15.01.2019 - 3 Ws 54/18

    Unterbringung Sicherungsverwahrung Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit Altfälle

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht