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   BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13   

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https://dejure.org/2013,36354
BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13 (https://dejure.org/2013,36354)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2013 - 5 StR 576/13 (https://dejure.org/2013,36354)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13 (https://dejure.org/2013,36354)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Qualifikation bei Mitführung der Waffe ausschließlich anlässlich von nicht umsatzbezogenen Tätigkeiten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Bewaffnetes Handeltreiben durch das Mitsichführen einer Teleskopstahlrute bei der Entsorgung des in einer Cannabisplantage angefallenen Pflanzenabfalls

  • Wolters Kluwer

    Entsorgung von Pflanzenabfall als Teilstadium des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Bewaffnetes Handeltreiben durch das Mitsichführen einer Teleskopstahlrute bei der Entsorgung des in einer Cannabisplantage angefallenen Pflanzenabfalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Entsorgung von Pflanzenabfall als Teilstadium des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wegwerfen ist kein Handeltreiben, wer hätte das gedacht …

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    74-jähriger Cannabisbauer - Die Polizei erwischte ihn mit Cannabis-Abfällen und einer Stahlrute im Auto

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Der Rentner mit dem grünen Daumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1125
  • NStZ 2014, 166
  • StV 2014, 615
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13
    Demgemäß sind die Voraussetzungen des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG schon als erfüllt angesehen worden in Fällen, in denen dem Handel treibenden Täter eine Waffe bei Drogenverkaufsfahrten, in seinem Vorratslager oder beim Strecken und Portionieren griffbereit zur Verfügung stand, da es sich hierbei um eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeiten handelt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10 f., und vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150; Beschluss vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, NStZ 1997, 137, jeweils mwN).
  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Begrenzungsfunktion des

    Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13
    Feststellungen des Landgerichts dazu, ob der Angeklagte die Teleskopstahlrute auch bei Teilakten des Handeltreibens wie etwa seinen unmittelbar der Aufzucht von Cannabispflanzen dienenden Anbautätigkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514; BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43) mit sich führte, fehlen.
  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 237/13

    Mitteilungspflicht über die Erörterung einer Verständigung (keine Vorschrift zur

    Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13
    Bei dieser Sachlage kann der Senat offen lassen, ob der mit der Verfahrensrüge geltend gemachte Verstoß gegen die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO und die unter Verletzung des § 273 Abs. 1a StPO gänzlich unterbliebene Dokumentation zur Frage etwaiger Verständigungsgespräche Anlass zu einer diesbezüglichen Klärung im Freibeweisverfahren geben müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13), nachdem der Strafkammervorsitzende nach Erhebung der Verfahrensrüge keinen Anlass zur Korrektur der Sitzungsniederschrift gesehen hat (vgl. dazu Moldenhauer/Wenske in KK, StPO, 7. Aufl., § 257c Rn. 83).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13
    Demgemäß sind die Voraussetzungen des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG schon als erfüllt angesehen worden in Fällen, in denen dem Handel treibenden Täter eine Waffe bei Drogenverkaufsfahrten, in seinem Vorratslager oder beim Strecken und Portionieren griffbereit zur Verfügung stand, da es sich hierbei um eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeiten handelt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10 f., und vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150; Beschluss vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, NStZ 1997, 137, jeweils mwN).
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 228/11

    Verabredung eines Verbrechens des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13
    Feststellungen des Landgerichts dazu, ob der Angeklagte die Teleskopstahlrute auch bei Teilakten des Handeltreibens wie etwa seinen unmittelbar der Aufzucht von Cannabispflanzen dienenden Anbautätigkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514; BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43) mit sich führte, fehlen.
  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

    Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13
    Demgemäß sind die Voraussetzungen des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG schon als erfüllt angesehen worden in Fällen, in denen dem Handel treibenden Täter eine Waffe bei Drogenverkaufsfahrten, in seinem Vorratslager oder beim Strecken und Portionieren griffbereit zur Verfügung stand, da es sich hierbei um eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeiten handelt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10 f., und vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150; Beschluss vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, NStZ 1997, 137, jeweils mwN).
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    a) Das für die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10) notwendige Mitsichführen von Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, liegt dann vor, wenn der Täter gefährliche Gegenstände bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - 1 StR 211/15, Rn. 6; vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13, Rn. 4, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 Gegenstand 1 und vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, NStZ 1997, 137; Urteil vom 20. September 1996 - 2 StR 300/96, NStZ-RR 1997, 16).
  • BGH, 23.10.2019 - 2 StR 294/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen bei räumlicher

    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, so reicht es nach ständiger Rechtsprechung zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand auch nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. November 2017 - 2 StR 74/17, BeckRS 2017, 139279; BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 Gegenstand 1; Senat, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10 f., jeweils mwN).
  • BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Ein Mitsichführen von Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG liegt dann vor, wenn der Täter gefährliche Gegenstände bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13, Rn. 4, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 Gegenstand 1 und vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, NStZ 1997, 137; BGH, Urteil vom 20. September 1996 - 2 StR 300/96, BGH NStZ-RR 1997, 16).

    Demgemäß sind die Voraussetzungen des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG als erfüllt angesehen worden in Fällen, in denen dem Handel treibenden Täter eine Waffe bei Drogenverkaufsfahrten, in seinem Vorratslager oder beim Strecken oder Portionieren griffbereit zur Verfügung stand, da es sich hierbei um eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeiten handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 Gegenstand 1 mwN).

  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 469/13

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Vorstellungsbild des Täters);

    Setzt sich die Tat - wie hier - aus mehreren Einzelakten zusammen, so reicht es nach ständiger Rechtsprechung zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG auch nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13 Rn. 4).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.10.2021 - JK 1 KLs 16 Js 9163/20

    Betäubungsmittelstrafrecht: Maß der Überschreitung des Grenzwertes der nicht

    Allerdings ist dabei sowohl ausreichend als auch erforderlich, dass die jeweilige Waffe während eines Teilakts des Handeltreibens mit sich geführt wird (vgl. BGH NJW 2014, 1125 m.W.n.).
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