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   BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87   

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https://dejure.org/1987,850
BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87 (https://dejure.org/1987,850)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1987 - 5 StR 579/87 (https://dejure.org/1987,850)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1987 - 5 StR 579/87 (https://dejure.org/1987,850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einzuhaltende Verfahrensvorschriften bei Vernehmungen im Ausland im Wege der Rechtshilfe - Beschränkung des Rechts der Verteidigung auf Anwesenheit bei der Vernehmung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 224, § 251, § 96, § 244 Abs. 3
    Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein ausländisches Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 82
  • NJW 1988, 2187
  • MDR 1988, 157
  • NStZ 1988, 563
  • StV 1988, 137
  • StV 1988, 5
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87
    Solange eine solche Erklärung nicht vorliegt, darf der Gewährsmann nicht als ein unerreichbares Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden (BGHSt 30, 34; 32, 115, 123/124).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55

    Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87
    Die Niederschrift durfte nicht verlesen werden (BGHSt 9, 24 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87
    Solange eine solche Erklärung nicht vorliegt, darf der Gewährsmann nicht als ein unerreichbares Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden (BGHSt 30, 34; 32, 115, 123/124).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Dazu gehört, daß es sich nicht mit der Sperrerklärung einer untergeordneten Behörde begnügt, sondern eine Entscheidung der obersten Dienstbehörde herbeiführt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393; 35, 82, 85 BGH StV 1987, 284; 1988, 45; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]), welche die für die Weigerung maßgeblichen Gründe im einzelnen darlegt (BGHSt 32, 115, 126; BGH StV 1982, 206 [BGH 19.01.1982 - 1 StR 755/81] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Diese Begründung wäre bedenklich, weil andernfalls selbst eine ohne zwingenden oder auch nur vertretbaren Grund gegebene Vertraulichkeitszusage dem Gericht den Zugang zum sachnäheren Beweismittel verwehren würde (BGHSt 31, 290, 294; 33, 83, 91f; 35, 82, 85).

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 627/97

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beweisantrags - Begründung einer Revision

    Die Strafkammer hat den Hilfsbeweisantrag ohne Einholung der Entscheidung des zuständigen Innenministers und - worauf die Revision zutreffend hinweist - daher fehlerhaft (vgl. BGHSt 35, 82, 85 m.w.Nachw.) (auch) mit der Begründung zurückgewiesen, die Polizei gebe zum Schutz des "A. " den Namen des Arbeitgebers nicht preis.
  • BGH, 26.04.1989 - 3 StR 52/89

    Ausübung der Funktion des Ministers durch den Leiter des dem Innenminister des

    Dabei kann dahinstehen, ob das Gericht, das selbst an eine solche Vertraulichkeitszusage der Ermittlungsbehörden nicht gebunden ist (BGHSt 35, 82, 85) und das in Grenzen die Begründung einer Aussagebeschränkung auf ihre Richtigkeit und Tragfähigkeit zu prüfen hat (BGHSt 33, 178, 180) [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84], sein Bemühen, eine die Benennung des Informanten umfassende Aussagegenehmigung für den Zeugen KHM H. zu erwirken, fortsetzen mußte.

    Insoweit beanstandet die Revision der Staatsanwaltschaft zutreffend, daß die Strafkammer sich auf die Bemühung beschränkt hat, von dem Dienstvorgesetzten des Beamten eine um die Erlaubnis zur Bekanntgabe des Informanten erweiterte Aussagegenehmigung zu erlangen und daß es, nachdem dieses Bemühen erfolglos war, nicht ein Auskunftsverlangen an die zuständige oberste Dienstbehörde (BGHSt 30, 34, 36; 32, 32, 37; 35, 82, 85f.; BGH, Urteil vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] gerichtet hat.

    Diese hätte - in entsprechender Anwendung des § 96 StPO (vgl. BGHSt 35, 82, 85 mit weiteren Nachweisen) - gemäß den nach dieser Vorschrift maßgeblichen Kriterien über ein solches Verlangen entscheiden müssen.

  • BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04

    Telekommunikationsüberwachung; Aufklärungspflicht; Recht auf ein faires Verfahren

    Sie muß deshalb auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben (BGHSt 35, 82, 85).
  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Beweiswert der

    Der neue Tatrichter wird sich dabei um die Vernehmung der Vertrauensperson als unmittelbarem Zeugen zu bemühen haben (vgl. BGH, Großer Senat, Beschluss vom 17. Oktober 1983 - GSSt 1/83, BGHSt 32, 115, 125 f.; Urteil vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84, BGHSt 33, 178, 180; Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 579/87, BGHSt 35, 82, 85 und Urteil vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88, BGHSt 36, 159, 161; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 67 mwN).
  • BGH, 16.01.2001 - 1 StR 523/00

    Unerreichbarkeit bei V-Personen; V-Mann; Informant; Identität; Beweisantrag;

    Ein Informant darf solange nicht als unerreichbares Beweismittel angesehen werden, als nicht eine Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde entsprechend § 96 StPO vorliegt (BGHSt 30, 34; 35, 82).

    Es reicht nicht aus, wenn, wie hier, eine nachgeordnete Behörde entscheidet (BGHSt 35, 82, 85 m.w.Nachw.).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92

    Beschlagnahmefähigkeit von Behördenakten (Sperrerklärung; Gewaltenteilung;

    Die Einflußnahme einer Behörde auf ein Strafverfahren mittels einer Sperrerklärung stellt einen Eingriff in den Gang der Rechtspflege dar; sie muß deshalb auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben (BGHSt 35, 82, 85; BGHR StPO § 96, Sperrerklärung 1).
  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung

    An der Vernehmung in der Schweiz hätten die Verteidiger nach den zwischen Deutschland und der Schweiz bestehenden Verträgen teilnehmen dürfen, wenn das Landgericht dies - wozu es verpflichtet gewesen wäre (BGHSt 42, 86, 89, 91; BGHSt 35, 82, 83 f.) - beantragt hätte (zur Rechtshilfe in Strafsachen zwischen Deutschland und der Schweiz: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., II, S. 16, Rdn. 1 ff.; zu dem Schweizer Bundesgesetz vom 20. März 1981 über internationale Rechtshilfe in Strafsachen und die hierzu ergangene Verordnung vom 24. Februar 1982: Schultz ZStW 96 (1984), 595 ff.; Frei LJZ 1987, 13 ff.; zur Praxis der Schweiz bei deutschen Rechtshilfeersuchen in Fiskalsachen: Dreßler wistra 1989, 161 ff.).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

    Auch eine rechtmäßige Sperrerklärung führt nicht zu einem Beweisverbot (BGHSt 35, 82).
  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 752/92

    Feststellung des Namens eines V-Manns - Vorliegen einer Sperrerklärung -

    Im Ergebnis zutreffend rügt die Revision, daß die Strafkammer hier nicht schon im Hinblick auf die Erklärungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, die Identität des V-Manns könne nicht preisgegeben werden (vgl. BGHSt 35, 82, 85 f. m.w.Nachw.), den V-Mann als unerreichbar (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) hätte ansehen dürfen.

    Dies folgt daraus, daß das Gericht innerhalb der durch die Anklage gezogenen Grenzen zu einer selbständigen Tätigkeit berechtigt und verpflichtet ist, § 155 Abs. 2 StPO (BGHSt 35, 82, 85).

  • BGH, 26.07.2011 - 1 StR 297/11

    Unzulässig erhobene Verfahrensrüge beim Antrag auf Offenlegung der Identität

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

  • BGH, 27.01.2005 - 1 StR 495/04

    Rechtsfehlerhafte Verlesung einer im Wege der Rechtshilfe durch einen türkischen

  • BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91

    Verwertbarkeit von Aussagen eines Beschuldigten, der nach dem im Zeitpunkt der

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 57/89

    Pflicht eines Tatrichters zur Überprüfung einer behördlichen Weigerung zur

  • BGH, 13.08.1992 - 5 StR 290/92

    Bestimmung der Zuständigkeit für eine Sperrerklärungen für Auskünfte aus Akten

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