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   BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97   

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BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97 (https://dejure.org/1998,2035)
BGH, Entscheidung vom 06.01.1998 - 5 StR 582/97 (https://dejure.org/1998,2035)
BGH, Entscheidung vom 06. Januar 1998 - 5 StR 582/97 (https://dejure.org/1998,2035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer zur Schuldunfähigkeit führenden seelischen Abartigkeit - Anforderungen an die Begründung der Verneinung der Schuldunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2753
  • NStZ 1999, 126 (Ls.)
  • StV 1998, 536
  • StV 1998, 537
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Vielmehr kommt es - wie bei anderen Triebstörungen auch - darauf an, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26, jeweils m.w.N.).

    Ob eine Persönlichkeitsstörung im sexuellen Bereich das Wesen des Täters in der oben beschriebenen Weise nachhaltig geprägt hat, kann nur im Wege einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Tat einschließlich der ihr zugrundeliegenden Motive festgestellt werden (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 26).

  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Vielmehr kommt es - wie bei anderen Triebstörungen auch - darauf an, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97

    Aufhebung des Maßregelausspruchs - Maßregelvollzug bei heteroller Pädophilie -

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Auch wird nicht mitgeteilt, welche Anknüpfungstatsachen - etwa zum Sexualverhalten des Angeklagten außerhalb seiner Delinquenz - der Sachverständige seiner Bewertung, nichts deute auf eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten hin, zugrundegelegt hat (vgl. auch Urteil des Senats vom heutigen Tage - 5 StR 446/97 -).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Ob eine Persönlichkeitsstörung im sexuellen Bereich das Wesen des Täters in der oben beschriebenen Weise nachhaltig geprägt hat, kann nur im Wege einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Tat einschließlich der ihr zugrundeliegenden Motive festgestellt werden (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 26).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Dabei ist unerheblich, ob die Persönlichkeitsveränderung "Krankheitswert" erreicht; das Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit erfaßt gerade solche Veränderungen in der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also keine krankhaften seelischen Störungen darstellen (BGHSt 34, 22, 24 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Vielmehr kommt es - wie bei anderen Triebstörungen auch - darauf an, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88
    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Vielmehr kommt es - wie bei anderen Triebstörungen auch - darauf an, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Auch wenn sich die gelisteten Kategorien bestimmten gesetzlichen Merkmalen zuordnen lassen (vgl. Rasch, Forensische Psychiatrie, 3. Aufl., S. 52 ff.), sagt daher die Vergabe einer entsprechenden Diagnose durch den psychiatrischen Sachverständigen noch nichts über die forensische Bewertung des psychischen Zustands des Betroffenen aus (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 4 StR 532/04, NStZ-RR 2005, 137, 138; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52; Beschluss vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99, BGHR StGB § 63 Zustand 34; Nedopil, Forensische Psychiatrie, 4. Aufl., S. 127; Maatz, FPPK 2007, 147, 149; Winkler/Förster, NStZ 1999, 126, 127; Kröber/Dannhorn, NStZ 1998, 80, 81; Scholz/Schmidt, Schuldfähigkeit bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit, S. 13).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    b) Allerdings ist nicht jedes abweichende Sexualverhalten in Form einer "Pädophilie" ohne weiteres einer schweren Persönlichkeitsstörung gleichzusetzen, die als Merkmal des § 20 StGB einer schweren anderen seelischen Abartigkeit zuzuordnen ist und zu einer Schuldmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB führen muß (BGH NStZ 1999, 126 mit Anm. Winckler/Foerster).

    Damit fehlt auch das Ergebnis der sachverständigen Beurteilung des Maßes der Determiniertheit der sexuellen Handlungen (Venzlaff/Foerster aaO S. 252; vgl. auch die Anm. von Winckler/Foerster zu BGH NStZ 1999, 126, 128).

  • BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Wirkung von Testosteron; in

    c) Die Verneinung der Voraussetzungen des § 21 StGB begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken auch deshalb, weil die Urteilsgründe die für die Beurteilung der sich nach den Feststellungen aufdrängenden Frage, ob beim Angeklagten eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, gebotene Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und 12 Taten (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 33, 37) vermissen lassen.
  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei unter anderem auf die Bedeutung des Sexualverhaltens des Verurteilten außerhalb seiner Delinquenz (Beschluss vom 06.01.1998, 5 StR 582/97 Rn. 9), einschlägiger Vorverurteilungen, der Umsetzung sexueller Tagträume und Phantasien in deviante Handlungen, einer deutlichen Steigerung der Tathandlungen und gescheiterter Therapieversuche (Beschluss vom 25.07.2006, 4 StR 141/06 Rn. 14) hingewiesen worden.
  • BGH, 10.03.2004 - 4 StR 563/03

    (Schwerer-) Sexueller Missbrauch von Kindern; Anordnung der Unterbringung in

    Steht, wie hier, für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine von der Norm abweichende sexuelle Präferenz im Vordergrund, muß diese den Täter im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert haben, daß er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 33, 37 und § 63 Zustand 23).
  • BGH, 17.02.2004 - 4 StR 574/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv

    Dies ist, wenn für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine von der Norm abweichende sexuelle Präferenz im Vordergrund steht, nur dann der Fall, wenn diese den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 33, 37 und § 63 Zustand 23).
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 242/07

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Pädophilie (erforderliche Feststellungen zur

    Steht, wie hier, für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine von der Norm abweichende sexuelle Präferenz im Vordergrund, muss diese den Täter im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 33, 37 und § 63 Zustand 23).
  • BGH, 06.07.2010 - 4 StR 283/10

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus

    Steht, wie hier, für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine von der Norm abweichende sexuelle Präferenz im Vordergrund, muss diese den Täter im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 337; StV 2005, 20; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 33, 37 und § 63 Zustand 23).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09

    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach

    Sie hat die homosexuelle Pädophilie des Verurteilten, die von ihm als ich-synton empfunden wird und die sich auf männliche Kinder in der Vorpubertät und männliche Jugendliche bezieht (zur Typologie der Pädophilie vgl. Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 5. Aufl., S. 344 mwN; siehe auch BGH NJW 1998, 2753), als das Eingangskriterium der schweren anderen sexuellen Abartigkeit erfüllenden Zustand angesehen und hinsichtlich einer einzigen Tat verminderte Schuldfähigkeit angenommen, weil zusätzliche Faktoren - schnell zunehmende Zahl von Sexualkontakten, die zu einer Überflutung des Verurteilten mit paraphilen Impulsen geführt haben, Erschütterung des Persönlichkeitsgefüges und episodischer Substanzmissbrauch (Alkohol) - hinzugetreten sind.
  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 9/10

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Davon ist nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen jedenfalls nicht ohne weiteres auszugehen (vgl. BGH NStZ 1999, 610 f.; NStZ-RR 2004, 201; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 32, 33 und § 63 Zustand 23, 28).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 358/13

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen einer (verminderten) Schuldfähigkeit

  • BGH, 10.01.2000 - 5 StR 640/99

    Pädophilie (bei Bestreiten der Tat durch den Angeklagten); Schwere seelische

  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 137/07

    Unterbringung: Schwere andere seelische Abartigkeit; Pädophilie; zu erwartende

  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

  • BGH, 22.08.2013 - 5 StR 365/13

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Erörterungen zum Ausschluss schuldrelevanter

  • VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 52-IV-08
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