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   BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05   

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BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05 (https://dejure.org/2006,866)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2006 - 5 StR 585/05 (https://dejure.org/2006,866)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 5 StR 585/05 (https://dejure.org/2006,866)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 66b Abs. 2 StGB; § 275a StPO; § 462a Abs. 1 Satz 3 StPO; § 74 GVG
    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang des Erkenntnisverfahrens; Hang im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB); Übertragung von Weisungen in der Führungsaufsicht entsprechend § 462a Abs. 1 Satz 3 StPO auf die zuständige Strafkammer für die ...

  • lexetius.com

    StGB § 66b Abs. 2; StPO §§ 275a, 462a Abs. 1 Satz 3; GVG § 74f

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Anordnung auf seltene Einzelfälle extrem gefährlicher Täterpersönlichkeiten; Bloße Änderung der psychiatrischen Diagnose bei bereits bekannter Tatsachengrundlage; Gebot besonderer Vorsicht bei der ...

  • Judicialis

    StGB § 66b Abs. 2; ; StPO § 275a; ; StPO § 462a Abs. 1 Satz 3; ; GVG § 74f

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Neue" Tatsachen und Erforderlichkeit eines Hangs bei Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung; Zuständigkeit für Weisungen bei Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de

    "Neue" Tatsachen und Erforderlichkeit eines Hangs bei Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung; Zuständigkeit für Weisungen bei Führungsaufsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 373
  • NJW 2006, 1377
  • NJW 2006, 1442
  • NStZ 2006, 568
  • StV 2006, 244
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle;

    Zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt, dass der Bundesgerichtshof für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Erwachsene nach § 66b Abs. 2 StGB die Feststellung eines Hanges i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB verlangt (vgl. dazu BGHSt 50, 373, 381; 51, 191, 199; BGH StV 2008, 636, 637; am Hangerfordernis zweifelnd, aber nicht tragend: BGH NJW 2006, 1446, 1447), obwohl der Wortlaut der Vorschrift dies nicht vorsieht.
  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtliche Problematik in einschlägigen Fällen des § 66b StGB wiederholt behandelt (vgl. nur BGHSt 50, 373, 377 ff.; 52, 205, 209 ff.; BGH NStZ 2010, 565, 567).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Nach dem Willen des Gesetzgebers muss es sich dabei um Tatsachen handeln, die jenseits einer gewissen Erheblichkeitsschwelle liegen (vgl. BT-Drucks. 15/2887, S. 10, 12), die also einerseits in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen und andererseits nach anerkannten und überprüfbaren Maßstäben auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten schließen lassen (vgl. BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 14; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 28).

    Damit wird sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172 ; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).

    b) Anders als § 66 b Abs. 1 StGB, der nach seinem Wortlaut fordert, dass die übrigen Voraussetzungen des § 66 StGB erfüllt sind und somit die Feststellung eines Hanges des Verurteilten zu erheblichen Straftaten gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB voraussetzt (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ), verzichtet § 66 b Abs. 2 StGB auf dieses Merkmal (a.A. BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).

    Als mildere Mittel kommen namentlich in Betracht die Anordnung von Führungsaufsicht (§§ 68 f StGB), gegebenenfalls mit begleitender Erteilung von Weisungen (§ 68 b StGB), Maßnahmen der Entlassenenhilfe (vgl. §§ 74 Satz 2, 126 StVollzG) und des Opferschutzes (vgl. etwa § 406 d Abs. 2 StPO) oder auch präventive Maßnahmen auf polizeirechtlicher Grundlage (vgl. die Sondervoten zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02 -, veröffentlicht BVerfGE 109, 244, ; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).

  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 635/07

    Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach rechtsfehlerhafter und

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung kann auch nach rechtskräftiger Nichteröffnung eines Hauptverfahrens, bei dessen Durchführung Sicherungsverwahrung hätte verhängt werden können, nicht angeordnet werden (Vorrang des Erkenntnisverfahrens, im Anschluss an BGHSt 50, 373).

    a) Die Möglichkeiten primärer Anordnung von Sicherungsverwahrung gemäß §§ 66, 66a StGB müssen gegenüber der nachträglichen Anordnung strikt vorrangig bleiben (BGHSt 50, 373, 380; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66b Rdn. 18, 19 m.w.N.).

    Dieser Vorrang gilt unabhängig davon, ob der in der Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung liegende Rechtsfehler bei der Anlassverurteilung oder - wie hier - erst in dem Verfahren wegen der Straftat, welche jetzt die neue Tatsache im Sinne des § 66b StGB bilden soll, aufgetreten ist (vgl. BGHSt 50, 373, 380).

    Individualschützender Ausfluss dessen ist, dass durch die rechts- und bestandskräftige Entscheidung über die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in einem konkreten Strafverfahren ein Vertrauenstatbestand gesetzt worden ist (BGHSt 50, 373, 380).

    Dies belegt die Subsidiarität der nachträglichen Sicherungsverwahrung - die faktisch wie eine Wiederaufnahme zu Lasten des Verurteilten wirkt (BGHSt 50, 373, 380 im Anschluss an Ullenbruch in MüKo-StGB 2003 § 66b Rdn. 41) - gegenüber der primären Anordnung der Sicherungsverwahrung.

    aa) Dass die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB in Betracht kamen, liegt ungeachtet der 1980 verhängten Einheitsstrafe, mit der auch eine Hehlerei als Nichtkatalogtat geahndet wurde, auf der Hand (vgl. zum Wegfall der zeitlichen Beschränkungen bei Anlasstaten im Beitrittsgebiet BGHSt 50, 373, 377).

  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der

    Insoweit ist hinzunehmen, dass dem Verurteilten die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 66 b Abs. 1 StGB, insbesondere die konkreten neuen Tatsachen im Sinne des § 66 b Abs. 1 Satz 1 StGB, erst in der neuen Hauptverhandlung mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 50, 284, 292; 50, 373, 376).

    Soweit die Revision geltend macht, § 66 b StGB verstoße gegen europäisches Recht, teilt der Senat diese Auffassung nicht (vgl. BGHSt 50, 373, 377 ff.; s. auch BVerfG (Kammer) JR 2006, 474, 475 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08; BGHSt 50, 284, 295; BGH StV 2008, 304, 306 (zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift)).

    aa) Wegen der schwer wiegenden Folgen, die mit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach einer Erledigungserklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für den Verurteilten verbunden sind, muss über das Beschlussverfahren der Strafvollstreckungskammer nach § 67 d Abs. 6 StGB hinaus in der Hauptverhandlung nach § 66 b StGB geprüft werden, ob die (mögliche) qualifizierte Gefährlichkeit des Verurteilten (weiterhin) auf der (dauerhaften) psychischen Störung des Verurteilten beruht, die in der Anlassverurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geführt hat (vgl. hierzu BGHSt 50, 373, 385 (Sachnähe des nach § 74 f GVG zuständigen Gerichts)).

  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07

    BGH bestätigt eine aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche

    Allerdings hat das Landgericht nicht die für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB erforderlichen neuen Tatsachen angenommen, die erst nach der Anlassverurteilung entstanden sind oder vom Richter des Ausgangsverfahrens nicht erkannt werden konnten und auf eine erhebliche Gefährlichkeit hinweisen (BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 378; BGH NStZ-RR 2007, 370, 371).

    Dem Gebot der Rechtssicherheit und dem Schutz des Vertrauens ist bei der Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung bisher durch die enge Auslegung des Begriffs der neuen Tatsachen (vgl. hierzu BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484 m.w.N.) und durch das Prinzip des Vorrangs der primären Sicherungsverwahrung (BGHSt 50, 373, 380; BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 635/07, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) besonders Rechnung getragen worden.

    Denn anders als in den bisherigen Fällen, in denen wegen des Vorrangs der primären Sicherungsverwahrung nicht in die Rechtskraft der ablehnenden Entscheidung eingegriffen werden durfte (BGHSt 50, 373, 380; BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 635/07), liegt mit § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB eine gesetzgeberische Ermächtigung hierzu vor.

  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (vorherige Erklärung der

    Wegen der schwer wiegenden Folgen, die mit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach einer - als formelle Voraussetzung für § 66 b Abs. 3 StGB erforderlichen - Erledigungserklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für den Verurteilten verbunden sind, muss - was bisher nur unzureichend geschehen ist (UA 30) - über das Beschlussverfahren der Strafvollstreckungskammer nach § 67 d Abs. 6 StGB hinaus auch im Verfahren nach § 66 b Abs. 3 StGB geprüft werden, ob die mögliche qualifizierte Gefährlichkeit des Verurteilten (weiterhin) auf der (dauerhaften) psychischen Störung des Verurteilten im Sinne des § 20 StGB beruht, die in der Anlassverurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geführt hat (vgl. hierzu BGHSt 50, 373, 385 (Sachnähe des nach § 74 f GVG zuständigen Gerichts)).
  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

    Der Senat hält - wie bereits für § 66b Abs. 1 StGB ausgesprochen (BGHSt 50, 121, 132) - auch im vorliegenden Fall, in welchem die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung sich auf § 66b Abs. 2 StGB stützt, Feststellungen zum Vorliegen eines Hanges zur Begehung erheblicher Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB für erforderlich (so auch BGHSt 50, 373, 381; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 66b Rdn. 20; a.A. BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484; Lackner/Kühl StGB 25. Aufl. § 66b Rdn. 8).

    Ein Auseinanderfallen der Anordnungsvoraussetzungen bei § 66b Abs. 1 StGB und § 66b Abs. 2 StGB wäre auch im Hinblick auf die identische Eingriffstiefe und die angesprochene Tätergruppe wenig plausibel (vgl. näher BGHSt 50, 373, 381).

    Sollte auch eine Unterbringung auf landesrechtlicher Grundlage nicht in Betracht kommen, verweist der Senat auf die Möglichkeit, mithilfe geeigneter organisatorischer Maßnahmen, insbesondere solcher der Führungsaufsicht gem. §§ 68 ff. StGB, das Rückfallrisiko des in Freiheit entlassenen Verurteilten zu mindern (vgl. näher BGHSt 50, 373, 384 f.; BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 306/06).

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 306/06

    Zum Anwednungsbereich der Vorschrift des § 66b StGB

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, kommt der Vorschrift des § 66b StGB nur ein eng umgrenzter Anwendungsbereich zu (BGHSt 50, 121, 125; BGH NJW 2006, 1442, 1443 f. m.w.N.).

    Umstände, die dem ersten Tatrichter bekannt waren oder die er hätte erkennen können und erforderlichenfalls aufklären müssen, scheiden als "neue" Tatsachen aus (BGHSt 50, 121, 125 f.; 180, 187; 275, 278; BGH NJW 2006, 1442, 1444; zuletzt BGH, Urteil vom 11. Juli 2006 - 5 StR 125/06).

    a) Danach reicht es nicht aus, wenn bereits im Ausgangsverfahren bekannte oder erkennbare Tatsachen im Verfahren nach § 66b StGB lediglich eine Neu- oder Umbewertung erfahren (BGHSt 50, 275, 279; BGH NStZ 2006, 276, 278; NJW 2006, 1442, 1445; BGH, Beschluss vom 24. März 2006 - 1 StR 27/06).

    Sollte eine Aufhebung des Unterbringungsbefehles - auch im Falle der Ablehnung des staatsanwaltschaftlichen Antrages auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung - in Betracht kommen, werden organisatorische Maßnahmen angezeigt sein, die bei Entlassung des Verurteilten greifen und geeignet sind, das Rückfallrisiko zu mindern (vgl. näher BGH NJW 2006, 1442, 1445 f.).

  • BGH, 22.07.2008 - 5 StR 274/08

    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Insoweit hält das Landgericht auch einen entsprechenden Hang des Verurteilten im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB für gegeben, den es freilich für § 66b Abs. 2 StGB nicht für erforderlich hält (so BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484; a. A. BGHSt 50, 373, 381 f.).

    Die Vorschrift des § 66b StGB dient nämlich nicht der Korrektur rechtsfehlerhafter früherer Entscheidungen (BVerfG - Kammer - aaO S. 3484; BGHSt 50, 373, 379; BGH NStZ-RR 2007, 370, 371; BGH StV 2008, 303, zur Aufnahme in BGHSt bestimmt; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2007 - 3 StR 378/07).

  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 372/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter scheitert am Fehlen

  • BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05

    BGH hebt Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben und zu erneuter Prüfung

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

  • OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17

    Absehen von der Vollstreckung eines angeordneten Wertersatzverfalls nach

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 113/06

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

  • BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen

  • LG Potsdam, 18.03.2010 - 21 NsV 1/10
  • OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung

  • OLG Schleswig, 17.10.2008 - 2 Ws 405/08
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erkennbarkeit;

  • BGH, 17.06.2008 - 1 StR 227/08

    Grenzen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache bei Altfällen nach

  • BGH, 28.08.2007 - 5 StR 267/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache bei einer

  • BGH, 25.07.2006 - 1 StR 274/06

    Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung (keine neue Tatsache bei

  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Hang; Gewaltphantasien im

  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 21/09

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (positive Feststellung

  • LG Hannover, 14.12.2006 - 58 A 5/06
  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08

    Sicherungsverwahrung; nachträgliche; Antrag; Anforderungen; Begründung

  • BGH, 10.10.2007 - 5 StR 376/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen: Behandlung von

  • OLG Brandenburg, 11.07.2007 - 1 Ws 127/07

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung: Bekanntwerden weiterer in der

  • LG Hannover, 18.05.2007 - 58 A 5/06

    Formelle und materielle Voraussetzungen der nachträglichen Anordung einer

  • OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11

    Verlängerung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach altem Recht: Prognose

  • OLG Jena, 13.06.2006 - 1 Ws 193/06

    Sicherungsverwahrung

  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten;

  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 4 Ws 348/09

    Begriff der neuen Tatsachen i.S. von § 66b Abs. 1 StGB

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