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   BGH, 16.03.2011 - 5 StR 585/10   

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https://dejure.org/2011,7810
BGH, 16.03.2011 - 5 StR 585/10 (https://dejure.org/2011,7810)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2011 - 5 StR 585/10 (https://dejure.org/2011,7810)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2011 - 5 StR 585/10 (https://dejure.org/2011,7810)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 3 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 51 StGB
    Überlange Verfahrensdauer (bestimmender Strafzumessungsgrund); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation); Strafzumessung (überlange Verfahrensdauer; Unbestraftheit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 MRK, § 46 StGB, § 267 Abs 3 S 1 StPO
    Strafzumessung: Strafmildernde Bedeutung einer überlangen Verfahrensdauer und Kompensation im Wege der Vollstreckungslösung

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer eigenständigen strafmildernden Bedeutung durch eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer bei besonderen Belastungen für den Angeklagten; Anzeichen für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafmildernde Bedeutung einer überlangen Verfahrensdauer und Kompensation im Wege der Vollstreckungslösung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafmildernde Bedeutung einer überlangen Verfahrensdauer und Kompensation im Wege der Vollstreckungslösung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Begründung einer eigenständigen strafmildernden Bedeutung durch eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer bei besonderen Belastungen für den Angeklagten; Anzeichen für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verfahrensverzögerung: Doppelte Berücksichtigung bei der Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 171
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 5 StR 585/10
    Zwar hat die Jugendkammer im Rahmen der Strafzumessung bei allen Angeklagten "das lange Zurückliegen der Taten" berücksichtigt; daneben hätte das Tatgericht hier jedoch weitergehend strafmildernd zu bedenken gehabt, dass bereits einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20; vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142).

    Das neue Tatgericht wird zu Ausmaß und Folgen der Verfahrensverzögerung für jeden der Angeklagten ergänzende Feststellungen zu treffen und eine neue Strafzumessung, darüber hinaus nahe liegend einen bezifferten Abschlag auf die neu verhängte Strafe wegen Verletzung des Art. 6 Abs. 1 MRK vorzunehmen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124).

  • BGH, 16.06.2009 - 3 StR 173/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung);

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 5 StR 585/10
    Zwar hat die Jugendkammer im Rahmen der Strafzumessung bei allen Angeklagten "das lange Zurückliegen der Taten" berücksichtigt; daneben hätte das Tatgericht hier jedoch weitergehend strafmildernd zu bedenken gehabt, dass bereits einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20; vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - 5 StR 585/10
    Vor dem Hintergrund der im Urteil mitgeteilten Eckdaten zum Verfahrensablauf und der im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfenden Verfahrensvoraussetzungen ist dieser Mangel hier bereits auf Sachrüge beachtlich (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342).
  • BGH, 09.06.2017 - 1 StR 45/17

    Steuerhinterziehung (bandenmäßige Steuerhinterziehung: Bandenbegriff); Grundsätze

    Die Nichterwähnung in den Urteilsgründen legt nahe, dass das Tatgericht diesen bestimmenden Milderungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO in seiner Bedeutung verkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 5 StR 585/10, NStZ-RR 2011, 171).
  • BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung eines großen zeitlichen Abstands zwischen Tat

    Das Schweigen der Urteilsgründe hierzu legt nahe, dass das Tatgericht diese bestimmenden Milderungsgründe im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO in seiner Bedeutung verkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 5 StR 585/10, NStZ-RR 2011, 171).
  • BGH, 29.08.2011 - 5 StR 247/11

    Betrug; Untreue (Missbrauch einer Kontovollmacht); nachträgliche Bildung der

    Bei gebotener Berücksichtigung der Schadenshöhen und des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 - 5 StR 585/10 - und 6. Juli 2011 - 5 StR 220/11) erscheint ein etwas geringeres Gesamtstrafübel nicht ausgeschlossen.
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B

    Vertragsarzt - Einzel- und Pauschalleistungen im EBM-Ä für ärztliche Leistungen

    Zwar ist für das Strafverfahren anerkannt, dass eine überlange Verfahrensdauer - jedenfalls im Regelfall - (zu Ausnahmen s Thüringer OLG Beschluss vom 6.9.2011 - 1 WS 394/11 - juris) nicht zur Einstellung des Verfahrens führt, ihr aber eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (zB BGH Beschluss vom 16.3.2011 - 5 StR 585/10 - NStZ-RR 2011, 171; BVerfG Beschluss vom 19.4.1993 - 2 BvR 1487/90 - NJW 1993, 3254) .
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - 2 RVs 90/18

    Verfahrensverzögerung, Kompensation, Berufungsverfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (sog. Vollstreckungslösung) ist in der Urteilsformel auszusprechen, dass zur Entschädigung für eine überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der Strafe als vollstreckt gilt, wenn der Abschluss eines Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert worden ist, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss (vgl. u.a. BGH NJW 2008, 860 ff. ff.; BGH NStZ-RR 2011, 171 ff.; BGH NStZ-RR 2012, 653 ff.), es sei denn, zur Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung genügt deren ausdrückliche Feststellung in den Urteilsgründen (vgl. BGH StraFO 2008, 297 ff.; BGH NStZ-RR 2009, 248 ff.).

    Auch die Sachrüge kann aber zur (teilweisen) Urteilsaufhebung führen, wenn sich die Verfahrensverzögerung aus den Urteilsgründen ergibt oder wenn insoweit ein sachlich-rechtlicher Erörterungsmangel in dem Sinne vorliegt, dass die Urteilsgründe ausreichende Anhaltspunkte enthalten, die das Tatgericht zur Prüfung einer solchen Verfahrensverzögerung drängen mussten (vgl. BGH NJW 2005, 518; BGH NStZ-RR 2011, 171; OLG Köln BeckRS 2009, 12098; OLG Saarbrücken BeckRS 2014, 13259; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 46 Rdn. 127).

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 99/11 B
    Zwar ist für Strafverfahren anerkannt, dass eine überlange Verfahrensdauer - jedenfalls im Regelfall (zu Ausnahmen s Thüringer OLG Beschluss vom 6.9.2011 - 1 Ws 394/11 - juris) nicht zur Einstellung des Verfahrens führt, ihr aber eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (vgl zB BGH Beschluss vom 16.3.2011 - 5 StrR 585/10 - NStZ-RR 2011, 171; BVerfG (Kammer) Beschluss vom 19.4.1993 - 2 BvR 1487/90 - NJW 1993, 3254).
  • OLG Naumburg, 23.11.2011 - 2 Ss 162/11

    Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit

    Der Senat verkennt nicht, dass zwischen dem Berufungsurteil und der Verwerfung der Revision mehr als zwei Jahre vergangen sind und dass dies auch Einfluss auf die grundsätzlich dem Tatrichter zugewiesene Strafzumessung haben kann (BGH NStZ-RR 1999, 108 [BGH 25.11.1998 - 2 StR 496/98]; NStZ 2008, 234, 235 f. [BGH 17.01.2008 - GSSt 1/07]; NJW 2011, 3314 [BGH 23.08.2011 - 1 StR 153/11]; NStZ-RR 2011, 171; aber keine doppelte Berücksichtigung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung - BGH NStZ-RR 2008, 368, 369).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12

    Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine

    Dabei hat sie auch bedacht, dass nicht nur ein langer Zeitabstand zwischen Tat und Verurteilung in der Regel strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. Fischer, a.a.O., § 46 Rn. 61 m.w.N. aus der Rspr.), sondern auch, dass schon einer überdurchschnittlichen langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (vgl. BGHSt 52, 124, 142; BGH NStZ-RR 2011, 171 m.w.N.; Fischer, a.a.O.).
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