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   BGH, 19.04.2016 - 5 StR 594/15   

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https://dejure.org/2016,11914
BGH, 19.04.2016 - 5 StR 594/15 (https://dejure.org/2016,11914)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2016 - 5 StR 594/15 (https://dejure.org/2016,11914)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2016 - 5 StR 594/15 (https://dejure.org/2016,11914)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Erörterungsmangel aufgrund von tätergünstigen Unterstellungen ohne Anhaltspunkte im Beweisergebnis)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.09.2014 - 5 StR 200/14

    Beihilfe zur Bestechung (ehrenamtlicher Bürgermeister als Amtsträger;

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 5 StR 594/15
    Insbesondere dürfen weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch aus sonstigen Gründen zugunsten des Angeklagten Unterstellungen vorgenommen werden, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 423/15; vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, NStZ-RR 2015, 172, 173; vom 9. September 2014 - 5 StR 200/14).
  • BGH, 29.12.2015 - 2 StR 322/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Geständnis des

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 5 StR 594/15
    Darüber hinaus muss die Überzeugung des Tatgerichts in den Feststellungen und der den Feststellungen zugrunde liegenden Beweiswürdigung eine ausreichende objektive Grundlage finden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388).
  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 5 StR 594/15
    Darüber hinaus muss die Überzeugung des Tatgerichts in den Feststellungen und der den Feststellungen zugrunde liegenden Beweiswürdigung eine ausreichende objektive Grundlage finden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388).
  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 442/14

    Tötungsvorsatz (tatrichterliche Beweiswürdigung: Anwendung des in-dubio-Satzes);

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 5 StR 594/15
    Insbesondere dürfen weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch aus sonstigen Gründen zugunsten des Angeklagten Unterstellungen vorgenommen werden, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 423/15; vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, NStZ-RR 2015, 172, 173; vom 9. September 2014 - 5 StR 200/14).
  • BGH, 16.12.2015 - 1 StR 423/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 5 StR 594/15
    Insbesondere dürfen weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch aus sonstigen Gründen zugunsten des Angeklagten Unterstellungen vorgenommen werden, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 423/15; vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, NStZ-RR 2015, 172, 173; vom 9. September 2014 - 5 StR 200/14).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Die Überzeugung des Tatgerichts muss in den Feststellungen und der diesen zugrunde liegenden Beweiswürdigung allerdings eine ausreichende objektive Grundlage finden (BGH, Urteil vom 19. April 2016 - 5 StR 594/15 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388).
  • BayObLG, 12.04.2023 - 207 StRR 80/23

    Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung von (Hilfs-)Beweisanträgen und zur

    Alternative, für den Angeklagten günstige Geschehensabläufe sind erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen konkrete Anhaltspunkte erbracht sind und sie deshalb nach den gesamten Umständen als möglich in Betracht kommen (BGH, Urteile vom 13.12.2012, 4 StR 177/12, zitiert nach juris, dort Rdn. 11 m. w. N., und vom 19.04.2016, 5 StR 594/15, zitiert nach juris, dort Rdn. 6).
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