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   BGH, 03.03.2020 - 5 StR 595/19   

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https://dejure.org/2020,5279
BGH, 03.03.2020 - 5 StR 595/19 (https://dejure.org/2020,5279)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2020 - 5 StR 595/19 (https://dejure.org/2020,5279)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2020 - 5 StR 595/19 (https://dejure.org/2020,5279)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 266a StGB; § 16 Abs. 1 S. 1 StGB
    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (subjektiver Tatbestand; Tatumstandsirrtum; formeller und faktischer Geschäftsführer; Überwachungspflichten; Anhaltspunkte für Fehlverhalten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 460, ... 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 266a Abs. 1 StGB, § 23 Abs. 1 SGB IV, § 23 Abs. 3 SGB IV, § 354 Abs. 1b StPO, § 73 Abs. 1 Alt. 2, § 73c Satz 1 StGB, § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 266a StGB

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens aus prozessökonomischen Gründen i.R.e. Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • rewis.io

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Überwachungspflichten des formellen Strohmann-Geschäftsführers hinsichtlich der Tätigkeiten des faktischen GmbH-Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1 ; StPO § 154 Abs. 2
    Einstellung des Verfahrens aus prozessökonomischen Gründen i.R.e. Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • datenbank.nwb.de

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Überwachungspflichten des formellen Strohmann-Geschäftsführers hinsichtlich der Tätigkeiten des faktischen GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellung einer vorsätzlichen Verletzung der Abführungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 737 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 122/19

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (subjektiver Tatbestand;

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 5 StR 595/19
    Damit kommt auch unter Zugrundelegung der Rechtsprechungsänderung zum Bezugspunkt des Vorsatzes bei § 266a StGB (BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, NJW 2019, 3532, 3533; Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19) ein Tatbestandsirrtum dieser Angeklagten nicht in Betracht.

    Denn die Entscheidung des 1. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, aaO) bezog sich auf einen Einzelunternehmer (differenzierend daher auch BGH, Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19).

    Dies begründet seinen Vorsatz (BGH, Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19; Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, aaO).

  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 5 StR 595/19
    Damit kommt auch unter Zugrundelegung der Rechtsprechungsänderung zum Bezugspunkt des Vorsatzes bei § 266a StGB (BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, NJW 2019, 3532, 3533; Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19) ein Tatbestandsirrtum dieser Angeklagten nicht in Betracht.

    Denn die Entscheidung des 1. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, aaO) bezog sich auf einen Einzelunternehmer (differenzierend daher auch BGH, Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19).

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 5 StR 595/19
    Der formelle Geschäftsführer, der einen faktischen neben sich gewähren lässt, ist nach der Rechtsprechung aber wie ein Delegierender zu behandeln (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 325).

    Dies begründet seinen Vorsatz (BGH, Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19; Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, aaO).

  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19

    Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 5 StR 595/19
    Ginge man von der vom Senat geteilten (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 1/20) Rechtsauffassung aus, die dem Anfragebeschluss des 1. Strafsenats vom 13. November 2019 zum Verjährungsbeginn bei § 266a Abs. 1 StGB zugrunde liegt (1 StR 58/19), begänne die Verjährung jeder Tat mit dem Verstreichen des Fälligkeitszeitpunktes für jeden Beitragsmonat (§ 23 Abs. 1 SGB IV).
  • BGH, 13.12.2018 - 5 StR 541/18

    Keine selbständige Einziehung eines Gegenstands im Sicherungsverfahren

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 5 StR 595/19
    Für eine demnach allenfalls in Betracht kommende selbständige Einziehung nach § 76a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 73 Abs. 1 Alt. 2, § 73c Satz 1 StGB ist der nach § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderliche gesonderte Antrag nicht gestellt worden, so dass es insoweit an einer Verfahrensvoraussetzung fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 5 StR 541/18).
  • BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 1/20

    Beginn der Verjährung bei echten Unterlassungsdelikten (Anfrageverfahren)

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 5 StR 595/19
    Ginge man von der vom Senat geteilten (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 1/20) Rechtsauffassung aus, die dem Anfragebeschluss des 1. Strafsenats vom 13. November 2019 zum Verjährungsbeginn bei § 266a Abs. 1 StGB zugrunde liegt (1 StR 58/19), begänne die Verjährung jeder Tat mit dem Verstreichen des Fälligkeitszeitpunktes für jeden Beitragsmonat (§ 23 Abs. 1 SGB IV).
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    Sie beginnt mit dem Verstreichen des Fälligkeitszeitpunktes für jeden Beitragsmonat (BGH, Beschluss vom 3. März 2020 - 5 StR 595/19, NZWiSt 2020, 288, 289).

    Anknüpfungspunkt ist insoweit der sich aus § 23 Abs. 3 SGB IV (in der Fassung vom 9. Dezember 2010) ergebende Fälligkeitszeitpunkt, da ein Teil der gezahlten Arbeitsentgelte der Einzugsstelle gemeldet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2020 - 5 StR 595/19 Rn. 3).

  • BGH, 04.09.2019 - 1 StR 579/18

    Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme

    Dieser hätte das Versicherungsgeschäft als normatives Tatbestandsmerkmal in seinem rechtlichen Bedeutungsgehalt zutreffend erfassen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18 Rn. 20 ff. und vom 3. März 2020 - 5 StR 595/19 Rn. 8).
  • BGH, 09.08.2023 - 1 StR 125/23

    Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe der

    Der Senat wendet § 354 Abs. 1b StPO entsprechend an, der die Möglichkeit eröffnet, das Tatgericht auf eine Entscheidung im Beschlusswege nach §§ 460, 462 StPO zu verweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21 Rn. 6 mwN und vom 3. März 2020 - 5 StR 595/19 Rn. 4).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 161/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Verjährungsbeginn

    Die Taten sind auch unter Berücksichtigung der vom Senat geteilten (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 1/20; vom 3. März 2020 - 5 StR 595/19) Rechtsauffassung des 1. Strafsenats zum Verjährungsbeginn bei § 266a Abs. 1 StGB (vgl. Anfragebeschluss vom 13. November 2019 - 1 StR 58/19) nicht verjährt.
  • VG München, 09.02.2022 - M 16 K 21.2040

    Gewerbeuntersagung (erweitert), gewerberechtliche Unzuverlässigkeit,

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der Geschäftsführer eine Person mit so weitreichenden Handlungsvollmachten gewähren lässt, dass diese ihrerseits als faktischer Geschäftsführer zu qualifizieren ist (vgl. BGH, B.v. 3.3.2020 - 5 StR 595/19 - juris Rn. 9; BGH, B.v. 28.5.2022 - 5 StR 16/02 - juris Rn. 25 f.; Rn. 19 ff.; BGH, U.v. 15.10.1996 - VI ZR 319/95 - juris jeweils m.w.N.).
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