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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93   

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BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93 (https://dejure.org/1994,599)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1994 - 5 StR 595/93 (https://dejure.org/1994,599)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1994 - 5 StR 595/93 (https://dejure.org/1994,599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 195
  • NJW 1994, 2368
  • MDR 1994, 1136
  • NStZ 1994, 493
  • StV 1994, 478
  • BStBl II 1994, 673
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Nachdem der Bundesgerichtshof das aus dem Strafrecht stammende Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs für den Bereich des Strafrechts (BGHSt 40, 138; 40, 195, 197; 41, 385, 393 ff.; 43, 149, 152; 43, 312, 315) aufgegeben und der Senat den Rechtsbegriff der Fortsetzungstat im Recht der Vertragsstrafe für unanwendbar erklärt hat (BGHZ 146, 318, 324 - Trainingsvertrag), besteht keine Veranlassung, an diesem Institut für die Zwangsvollstreckung festzuhalten (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rdn. 6.4; Fezer/Büscher, UWG, § 12 Rdn. 313; Harte/Henning/Brüning, UWG, Vor § 12 Rdn. 322 f.; MünchKomm.UWG/Ehricke, Vor § 12 Rdn. 156; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 57 Rdn. 35; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 906, 946; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 890 Rdn. 41; MünchKomm.ZPO/Gruber, 3. Aufl., § 890 Rdn. 13; Mankowski, WRP 1996, 1144, 1148; OLG Nürnberg NJW-RR 1999, 723, 724; OLG Naumburg WRP 2007, 566, 569 f.; a.A. Schuschke/Walker/Sturhahn, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 890 Rdn. 28; Zöller/Stöber aaO § 890 Rdn. 20; Musielak/Lackmann aaO § 890 Rdn. 13; vermittelnd Ahrens/Ahrens, Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 66 Rdn. 4).
  • FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17

    Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben

    Dass hierdurch entsprechend der Kritik an der zwischenzeitlich für die Steuerhinterziehung auch mit Rücksicht auf die Zielsetzungen des § 371 AO aufgegebenen Figur des Fortsetzungszusammenhangs (vgl. BGH Beschluss vom 05.04.2000 5 StR 226/99, wistra 2000, 219 Tz. 78; BGH Beschluss vom 20.06.1994 5 StR 595/93, BGHSt 40, 195 - Tz. 13 auch zu § 171 Abs. 7 AO; BGH Großer Senat für Strafsachen Beschluss vom 03.05.1994 GSSt 2 und 3/93, BGHSt 40, 138) die gesetzlichen Regelungen über Verjährungsfristen faktisch außer Kraft gesetzt würden (vgl. dazu BGH GSSt Tz. 41), sieht der Senat nicht.

    Indes widerspräche dies der von der Rechtsprechung des BGH mit der Aufgabe der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs (vgl. BGH Beschluss vom 05.04.2000 5 StR 226/99, wistra 2000, 219 Tz. 78; BGH Beschluss vom 20.06.1994 5 StR 595/93, BGHSt 40, 195 - Tz. 13 auch zu § 171 Abs. 7 AO; BGH Großer Senat für Strafsachen Beschluss vom 03.05.1994 GSSt 2 und 3/93, BGHSt 40, 138) verfolgten Intention zu vermeiden, dass die gesetzlichen Regelungen der strafrechtlichen Verjährungsfristen faktisch außer Kraft gesetzt würden (vgl. dazu BGH GSSt Tz. 41).

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

    Ebensowenig wie ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. BGH NStZ 1994, 494), eine institutionalisierte Steuerhinterziehung im Steuerstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 195) oder ein familiäres Beziehungsgeflecht im Sexualstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 138, 156) begründet der von der Kartellbehörde angeführte "quasi synallagmatische Charakter" von Kartellabsprachen die Notwendigkeit, mittels des Rechtsinstituts der fortgesetzten Handlung das verwirklichte Unrecht sachgerecht zu erfassen.
  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Die Feststellung, wonach Betriebseinnahmen in den Steuererklärungen der Streitjahre 2000 und 2001 nicht in vollem Umfang steuerlich erklärt worden sind, bewirkt sowohl für die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer der jeweiligen Streitjahre (zum Vorliegen von Einzeltaten vgl. BGH-Beschluss vom 20. Juni 1994 5 StR 595/93, BStBl II 1994, 673) eine Tatentdeckung i.S. des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b StraBEG.
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

    Dies ist indes mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 138; 40, 195) nicht vereinbar.
  • BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94

    Strafbarkeit der Wahlfälschung im Auftrag der SED-Parteiführung;

    Diese Bewertung des Konkurrenzverhältnisses trifft jedenfalls nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 595/93, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) zur Aufgabe des Begriffs der fortgesetzten Handlung nicht (mehr) zu.
  • BGH, 13.10.1998 - 5 StR 392/98

    Steuerhinterziehung; Gewährung des letzten Wortes nach Schluss der Beweisaufnahme

    Dies gilt auch nach Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138; 40, 195).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Durch diese Entscheidung ist zwar der Konstruktion eine Absage erteilt worden, die in Fällen wiederholter Tatbegehung mit der Annahme von Fortsetzungszusammenhang zu einer viele Jahre dauernden einzigen Tat führten und ohne Grundlage im Tatbestand mit pauschalierenden Begriffen wie dem "familiären Beziehungsgeflecht" beim Kindesmißbrauch, der "institutionalisierten" Steuerhinterziehung (BGHSt 40, 195) oder dem "eingespielten Bezugs- und Absatzsystem" beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel (BGH NStZ 1994, 494) umschrieben wurden.
  • FG Köln, 26.02.2014 - 12 K 1957/13

    Festsetzungsfrist bei Rückforderung von Kindergeld

    Das Institut des Fortsetzungszusammenhangs ist jedoch von der Rechtsprechung aufgegeben worden (vgl. BGH Großer Senat, Beschluss vom 3. Mai 1994 GSSt 2/93, BGHSt 40, 138; BGH-Beschluss vom 20. Juni 1994- 5 StR 595/93, BGHSt 40, 195 und BFH-Urteil vom 22. Juni 1995 IV R 26/94, BStBl II 1995, 575).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

    Nunmehr ist in Fortentwicklung der Erwägungen des Senats in BGHSt 28, 169 unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 138; 40, 195; BGH NStZ 1994, 494; 1995, 92; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95 - zum Abdruck in BGHSt 41, 385 bestimmt) und Literatur (vgl. Geppert NStZ 1996, 57) festzustellen, daß es sich bei den gegen § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB verstoßenden Verhaltensweisen nicht um ein Dauerdelikt handelt.
  • BFH, 22.06.1995 - IV R 26/94

    Festsetzungsfrist; an der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs für den

  • OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ausl 86/02

    Zulässigkeit eines Auslieferungsersuchens durch die Republik Österreich

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95

    Submissionsabsprachen - Kartellordnungswidrigkeit

  • BGH, 25.08.1994 - 5 StR 156/94

    Annahme einer fortgesetzten Handlung bei Steuerhinterziehung über mehrere Jahre -

  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 52/94

    Umfang der Hemmung des Ablaufs von Festsetzungsfristen durch Ermittlungsmaßnahmen

  • BGH, 31.10.1995 - 3 StR 463/95

    Zusammenfassung mehrerer Taten - Institutionalisierter Betrug - Fortgesetzter

  • BGH, 31.10.1994 - 5 StR 573/94

    Revision - Steuerhinterziehung - Fortgesetzte Handlung - Strafverhängung -

  • OLG Celle, 09.11.1995 - 18 WF 117/95

    Ausgestaltung der Anwendbarkeit des im Strafrecht aufgegebenen Rechtsinstituts

  • BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97

    Konkurrenz von Steuerhinterziehungen durch Finanzbeamte mittels fiktiver

  • OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94
  • BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94

    Status eines Zeitungsausträgers als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger

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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1062
BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93 (https://dejure.org/1993,1062)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1993 - 5 StR 595/93 (https://dejure.org/1993,1062)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 (https://dejure.org/1993,1062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für jeden Teilakt gesondert mit dessen Beendigung - Tateinheitlich begangene Hinterziehung von Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Der Bundesgerichtshof hat bisher daran festgehalten, daß die bandenmäßige Tatausführung (bei Diebstahl, Raub und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) einen Zusammenschluß mit dem Willen voraussetzt, mehrere selbständige, noch unbestimmte Taten zu begehen, und daß die Verbindung zur Verübung einer einzigen, sei es auch fortgesetzten Tat dafür nicht genügt (BGHSt 39, 216, 217; 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 I Nr. 1 Bande 3; BGH bei Holtz MDR 1991, 296; BGH NStZ 1992, 497; 1986, 408; BGH, Urteil vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92, insoweit in NStZ 1993, 294 nicht abgedruckt; offen gelassen für den bandenmäßigen Schmuggel in BGHSt 35, 374, 378; vgl. auch BGH wistra 1994, 57).

    Dieser Weg ist vom Bundesgerichtshof selbst schon in Einzelfällen zur Vermeidung zusätzlicher Wertungswidersprüche zu gesetzlichen Regelungen eingeschlagen worden (vgl. BGHSt 17, 157 zum Strafantrag; BGHSt 27, 18, 21 zur presserechtlichen Verjährung; BGHSt 26, 4, 8 zur Gewerbsmäßigkeit; BGHSt 35, 36 zur steuerlichen Selbstanzeige); er ist erst jüngst vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (wistra 1994, 57, 60) für die Verjährung der fortgesetzten Handlung befürwortet (vgl. auch Geppert Jura 1993, 649, 651, 654; Foth in Festschrift für Nirk 1992 S. 293, 295 ff.; Rüping GA 1985, 437, 446 ff.; Stree in Festschrift für Friedrich-Wilhelm Krause, 1990, S. 393, 398 ff.), aber auch für die Bandenmäßigkeit der Tatbegehung, für die Fragen der Rechtskrafterstreckung, für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung und für die Anwendung des § 66 Abs. 1 StGB erwogen worden.

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93

    Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Bereich des

    So bliebe es möglicherweise bei der bisherigen Rechtsprechung, wonach einheitlich für den Beginn der Verjährung auf die Beendigung des letzten Teilakts abzustellen sei (vgl. dazu den Anfragebeschluß des Senats in dieser Sache vom 23. November 1993, wistra 1994, 57; Rücknahme durch Beschluß vom 17. Mai 1994); auch die daran anknüpfende Ablaufhemmung bei der steuerlichen Festsetzungsfrist nach §§ 169 Abs. 1 Satz 4, 171 Abs. 7 AO ließe weiterhin einen steuerlichen Rückgriff auf Handlungen zu, die bei der Annahme von Einzeltaten in verjährter Zeit (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) begangen worden sind.
  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Die Verurteilungen des Angeklagten B. wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen sowie wegen Urkundenfälschung und die Verurteilung des Angeklagten M. wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung sind zwar insofern mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 138) unvereinbar, als die Strafkammer jeweils von einer fortgesetzten Handlung ausgegangen ist (vgl. auch BGH wistra 1994, 266).
  • BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93

    Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der

    Der insgesamt hohe Schaden hätte im Ergebnis auch bei der Aburteilung als Einzelakte berücksichtigt werden können (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Juni 1993 - 5 StR 263/93 - sowie Senatsbeschluß nach § 132 Abs. 3 GVG vom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 -).
  • BFH, 22.06.1995 - IV R 26/94

    Festsetzungsfrist; an der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs für den

    Der für Steuerstrafsachen zuständige 5. Strafsenat des BGH hat hieran anschließend in seiner Entscheidung vom 20. Juni 1994 5 StR 595/93 (wistra 1994, 266) beschlossen, daß er auch für den Bereich der Steuerhinterziehung nicht mehr an der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs festhalte (ebenso BGH-Beschluß vom 11. Oktober 1994 5 StR 546/94, wistra 1995, 21).
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93

    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Einstufung der Handlungen als fortgesetzt begangen oder als zueinander in Realkonkurrenz stehende Einzeltaten im Ergebnis keinen Einfluß auf die Strafzumessung gehabt hat (vgl. dazu auch Antragebeschluß des Senats vom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 -, S. 17 f.).
  • BGH, 15.11.1994 - 5 StR 237/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angeklagten

    b) Die Annahme einer fortgesetzten Handlung, die nicht im Einklang mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) und der für die Steuerhinterziehung getroffenen Folgeentscheidung des Senats vom 20. Juni 1994 (wistra 1994, 266) steht, beschwert die Angeklagte nicht.
  • BGH, 12.01.1994 - 5 StR 726/93

    Sexueller Mißbrauch - Beziehungsgeflecht - Häusliche Verhältnisse - Familiäre

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat einstweilen fest (Beschluß des Senatsvom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 - nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG; vgl. aber Vorlagen des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nach § 132 Abs. 4 GVG vom 19. Mai 1993 - 2 StR 645/92 -, wistra 1993, 258 = NStZ 1993, 434; sowievom 11. August 1993 - 3 StR 361/92 -, NStZ 1993, 585).

    c) Soweit eine Verjährung von Einzeltaten nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 und 4 StGB i.V.m. Art. 315 Abs. 4 EGStGB (vgl. Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. vor § 3 Rdnr. 53) in Betracht kommt, hat der Senat das Verfahren mit Zustimmung des Generalbundesanwalts auf die in zweifelsfrei nicht verjährter Zeit begangenen Einzelfälle beschränkt (vgl. Beschluß des Senats vom 23. November 1993 aaO.).

  • BGH, 11.10.1994 - 5 StR 546/94

    Strafzumessung - Verfahrensverzögerung - Strafmilderungsgrund

    Die vom Landgericht auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorgenommene rechtliche Würdigung der Steuerhinterziehung als eine fortgesetzte Handlung entspricht nicht dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) und der für die Steuerhinterziehung getroffenen Folgeentscheidung des Senats vom 20. Juni 1994 (wistra 1994, 266), wonach an der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung für den Tatbestand der Steuerhinterziehung nicht festgehalten wird.
  • BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93

    Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels -

    Die Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung sind nicht dargetan (vgl. zur bisherigen Rechtsprechung: BGHSt 36, 105, 109 f.; 38, 165; BGH, wistra 1993, 298; sowie die Vorlagen des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nach § 132 Abs. 4 GVG, NStZ 1993, 434, 585; ferner Beschluß des Senats vom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 - nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG).
  • BGH, 27.04.1994 - 5 StR 96/94

    Revision - Förderung sexueller Handlungen Minderjährige - Fortgesetzte Handlung -

  • OLG Hamburg, 08.03.1996 - 1 Ws 316/95

    Strafrechtliche Anklage wegen gemeinschaftlicher und fortgesetzter Verkürzung

  • BGH, 31.10.1994 - 5 StR 608/94

    Beziehungsgegenstände - Einziehung - Steuerhinterziehung

  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 685/93
  • BGH, 13.04.1994 - 5 StR 122/94

    Vorinstanz - Verhängte Strafe - Einstellung - Revision

  • BGH, 22.02.1994 - 5 StR 27/94

    Verurteilung eines Täters wegen Annahme des Fortsetzungszusammenhangs bei der

  • BFH, 20.06.1994 - V R 595/93

    Tatbestand der Steuerhinterziehung - Rechtsfigur der fortgesetzten Tat

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