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   BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91   

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https://dejure.org/1991,1723
BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91 (https://dejure.org/1991,1723)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1991 - 5 StR 599/91 (https://dejure.org/1991,1723)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 5 StR 599/91 (https://dejure.org/1991,1723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berechnungsgrundsätze verkürzter Steuern im Strafprozess - Aufhebung des gesamten Schuldspruchs durch ungenügende tatrichterliche Darstellung und Würdigung des Sachverhalts - Annahme der Tateinheit bei Verkürzung verschiedener Steuerarten

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91
    Insoweit wird ergänzend auf das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1991 (5 StR 536/91 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) verwiesen.
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Auszug aus BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung grundsätzlich die Berechnung der verkürzten Steuern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert und nachvollziehbar darzustellen, da andernfalls nicht überprüfbar ist, ob der Tatrichter von zutreffenden Besteuerungsgrundlagen ausgegangen ist und den jeweiligen Schuldumfang aufgrund eigener Feststellungen zutreffend ermittelt hat (vgl. BGHR AO § 370 I Berechnungsdarstellung 2 bis 6).
  • BGH, 23.11.1990 - 3 StR 376/90

    Vorliegen eines Betrugsvorsatzes - Anforderungen an die Feststellung einer

    Auszug aus BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung grundsätzlich die Berechnung der verkürzten Steuern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert und nachvollziehbar darzustellen, da andernfalls nicht überprüfbar ist, ob der Tatrichter von zutreffenden Besteuerungsgrundlagen ausgegangen ist und den jeweiligen Schuldumfang aufgrund eigener Feststellungen zutreffend ermittelt hat (vgl. BGHR AO § 370 I Berechnungsdarstellung 2 bis 6).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91
    Für den zweiten Fall ist es erforderlich, daß neben übereinstimmend unrichtigen Angaben über die Steuergrundlagen in den Erklärungen die Abgabe der mehreren Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfällt (BGHSt 33, 163; vgl. auch: Gribbohm/Utech NStZ 1990, 209, 212).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Entscheidend dabei ist, dass die Abgabe der Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 6 und 9; BGH wistra 1996, 62 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft;

    Das Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) steht dem nicht entgegen, weil dieser Vorteil den Angeklagten bei wahrheitsgemäßen Angaben ohne weiteres von Rechts wegen zugestanden hätte (st. Rspr.; vgl. BGHR KStG 1977 § 8 Ermittlung 1 m.w.N.; BGH wistra 1992, 103, 104).

    cc) Auch bei Berechnung der Höhe der hinterzogenen Gewerbesteuer hat das Landgericht ersichtlich nicht bedacht, dass die in Bezug auf die verdeckten Gewinnausschüttungen zusätzlich anfallende Gewerbesteuerschuld als weitere Betriebsausgabe abzuziehen ist (vgl. BGH wistra 1992, 103, 104).

  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15

    Subventionsbetrug (Verjährungsbeginn: Beendigung durch Zahlung der Subvention);

    Denn danach wurden die vermeintlich angeschafften Wirtschaftsgüter als Betriebsvermögen aktiviert, so dass insoweit ein gewinnneutraler Aktivtausch vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 5 StR 599/91).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Entscheidend dabei ist, daß die Abgabe der Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 6 und 9; BGH wistra 1996, 62 m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 45/97

    Verdeckte Gewinnausschüttungen - Hinterziehung von Körperschaftsteuer und

    Bei diesem Vorgehen ist es für das Revisionsgericht nicht überprüfbar, ob der Tatrichter von zutreffenden Besteuerungsgrundlagen ausgegangen ist und den jeweiligen Schuldumfang aufgrund eigener Feststellungen zutreffend ermittelt hat (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2 bis 7).

    Zur Ermittlung der daraus sich möglicherweise ergebenden Steuerverkürzungen verweist der Senat auf die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 7 (= BGH wistra 1992, 103); BGHR KStG 1977 § 8 verdeckte Gewinnausschüttung 4 (vgl. auch Utech/Meine wistra 1989, 280 ff., 331 ff.).

  • OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03

    Tatbestandsirrtum bei Steuerstraftaten

    b) Der Senat sieht in Übereinstimmung mit der Strafkammer in den Vorwürfen von Gewerbesteuerhinterziehung und Einkommensteuerhinterziehung jedenfalls bei der hier gegebenen Fallgestaltung zwei - auch prozessual - selbständige Straftaten (vgl. BGH NJW 85, 1719 u. wistra 92, 103; BayObLG wistra 92, 314; Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rn 316;319.1; Rolletschke-Kemper, Steuerverfehlungen, § 369 AO Rn 49).

    Die Annahme von Tateinheit zwischen der Verkürzung verschiedener Steuerarten ist auf Fälle aktiven Handelns - etwa, wenn mehrere Hinterziehungen durch dieselbe Erklärung bewirkt werden - beschränkt (vgl. BGH wistra 92, 103; Rolletschke/Kemper aaO).

  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Der Rückgriff auf die Berechnungen eines als Zeugen gehörten Finanzbeamten reicht nicht aus (st. Rspr., vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2 bis 6; BGH wistra 1992, 103).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96

    Steuerhinterziehung - Hinterziehung verschiedener Steuerarten - Gleichzeitige

    Zwischen der tateinheitlich begangenen Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung einerseits und der Umsatzsteuerhinterziehung andererseits für die Jahre 1990, 1991 und 1992 wird jeweils Tateinheit dadurch hergestellt, daß die entsprechenden Steuererklärungen gleichzeitig beim Finanzamt eingereicht wurden (vgl. UA S. 4) und in den für die Steuerhinterziehung entscheidenen Punkten inhaltsgleich waren (vgl. BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 9 und 11; BGH wistra 1993, 222; BGH wistra 1996, 62).
  • BGH, 20.09.1995 - 5 StR 197/95

    Hinterziehung verschiedener Steuern - Tateinheit

    Wie der Beschwerdeführer zutreffend ausgeführt hat, liegt zwischen der tateinheitlich begangenen Körperschaft- und Gewerbesteuerhinterziehung einerseits und der Umsatzsteuerhinterziehung andererseits in den einzelnen Jahren jeweils Tateinheit vor, weil die insoweit abgegebenen Steuererklärungen gleichzeitig beim Finanzamt eingereicht wurden und in den für die Steuerhinterziehungen entscheidenden Punkten inhaltsgleich waren (vgl. BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 9 und 11; BGH, Beschluß vom 24. Mai 1993 - 5 StR 134/93 -).
  • BGH, 22.02.1995 - 5 StR 628/94

    Steuerhinterziehung - Schuldspruch - Urteilsbegründung

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf die Entscheidung BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 7 hin.
  • BayObLG, 11.05.1993 - 3 ObOWi 16/93

    Steuerstrafrecht; Verurteilung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

  • BayObLG, 14.07.1992 - RReg. 4 St 31/91

    Tatmehrheit; Entschluß; Tatplan; Verkürzungen; Einkommensteuer; Gewerbesteuer;

  • BayObLG, 20.07.1992 - RReg. 4 St 190/91

    Vergütungsanspruch; Erstattungsanspruch; Aufwendungen; Leistender; Empfänger;

  • BayObLG, 18.11.1997 - 4St RR 227/97
  • BayObLG, 18.11.1997 - 3St RR 227/97

    Keine Verwertung gefälschter Steuerbelege zum Nachweis einer Urkundenfälschung

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