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   BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07   

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https://dejure.org/2009,4914
BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07 (https://dejure.org/2009,4914)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2009 - 5 StR 600/07 (https://dejure.org/2009,4914)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 5 StR 600/07 (https://dejure.org/2009,4914)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kenntnis eines Angeklagten von der Stellung eines früheren Mitangeklagten als Amtsträger und der Pflichtwidrigkeit der Amtshandlung i.R.d. Strafbarkeit der Bestechung und Untreue bei Beachtung von möglichst hoher Rendite des angelegten Geldes

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 338; ; StPO § 344 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 338; StPO § 344 Abs. 2
    Kenntnis eines Angeklagten von der Stellung eines früheren Mitangeklagten als Amtsträger und der Pflichtwidrigkeit der Amtshandlung i.R.d. Strafbarkeit der Bestechung und Untreue bei Beachtung von möglichst hoher Rendite des angelegten Geldes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des Rechtsanwaltsversorgungswerks

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestechung im Rechtsanwaltsversorgungswerk

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bestechlichkeit und Untreue

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des Rechtsanwaltsversorgungswerks

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 136
  • NStZ-RR 2012, 194
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07
    Die Rüge wegen Verletzung des § 261 StPO ist mangels Mitteilung der Erklärung des Angeklagten nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unzulässig (vgl. zudem BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8; § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; BGHSt 52, 175, 180).
  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 17/03

    Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Herbeiführens einer Gasexplosion in

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07
    Die Rüge wegen Verletzung des § 261 StPO ist mangels Mitteilung der Erklärung des Angeklagten nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unzulässig (vgl. zudem BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8; § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; BGHSt 52, 175, 180).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und deren Heilung; Begriff der

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07
    Die Abtrennung des Verfahrens gegen den früheren Mitangeklagten G. ist außerhalb der Hauptverhandlung erfolgt (vgl. BGHSt 4, 279, 283; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Öffentlichkeit 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. April 1995 - 5 StR 82/95).
  • BGH, 06.04.1995 - 5 StR 82/95

    Abtrennung des Verfahrens - Verfahrensbestandteil - Mittäter - Lückenhaftes

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07
    Die Abtrennung des Verfahrens gegen den früheren Mitangeklagten G. ist außerhalb der Hauptverhandlung erfolgt (vgl. BGHSt 4, 279, 283; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Öffentlichkeit 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. April 1995 - 5 StR 82/95).
  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07
    Die Abtrennung des Verfahrens gegen den früheren Mitangeklagten G. ist außerhalb der Hauptverhandlung erfolgt (vgl. BGHSt 4, 279, 283; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Öffentlichkeit 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. April 1995 - 5 StR 82/95).
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07
    Soweit sich die Revision gegen die Annahme des Landgerichts wendet, der frühere Mitangeklagte L. sei Amtsträger gewesen, bleibt sie aus den Gründen des heute ergangenen Urteils gegen diesen Angeklagten (5 StR 263/08) erfolglos.
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