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   BGH, 06.02.2018 - 5 StR 600/17   

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https://dejure.org/2018,5514
BGH, 06.02.2018 - 5 StR 600/17 (https://dejure.org/2018,5514)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2018 - 5 StR 600/17 (https://dejure.org/2018,5514)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 5 StR 600/17 (https://dejure.org/2018,5514)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 257c StPO; Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK
    Einziehung von Taterträgen (zwingende Maßnahmen der Vermögensabschöpfung kein tauglicher Gegenstand einer Verständigung; weiterhin kein Strafcharakter der Einziehung von Taterträgen nach Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung; faires Verfahren; Verpflichtung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StGB, §§ 73 ff StGB

  • IWW

    § 73c StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 257c StPO, § 64 StGB, § 257c Abs. 3 StPO, §§ 73, 73a StGB, §§ 73 bis 73c StGB, § 257c Abs. 2 StPO, §§ 442, 430 StPO, § 421 StPO, § 459g Abs. 5 StPO, Art. 20 Abs. 3 GG

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung der Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten; Widerspruch zwischen dem Inhalt der Verständigung und den mit dem angefochtenen Urteil erkannten Rechtsfolgen

  • rewis.io

    Verständigung über das Verfahrensergebnis im Strafverfahren: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung als Verständigungsgegenstand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c
    Rüge der Verletzung der Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten; Widerspruch zwischen dem Inhalt der Verständigung und den mit dem angefochtenen Urteil erkannten Rechtsfolgen

  • datenbank.nwb.de

    Verständigung über das Verfahrensergebnis im Strafverfahren: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung als Verständigungsgegenstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung: Zwingendes Recht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermögensabschöpfung - und die Strafzumessung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Verständigung im Strafverfahren - und die Einziehung von Taterträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 366
  • StV 2019, 725
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Die Neuregelung hat indes die Rechtsnatur der Maßnahme unberührt gelassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 5 StR 600/17, juris Rn. 14; vom 22. März 2018 - 3 StR 42/18, NStZ 2018, 400; Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, wistra 2018, 431).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Dies ist hinsichtlich der vorliegenden Verfahrensabsprache auch nicht möglich, weil die angeordnete Einziehung von Taterträgen nicht Inhalt der Verfahrensabsprache wurde und dies wegen ihres zwingenden Charakters von Gesetzes wegen nicht werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 5 StR 600/17, BGHR StPO § 257 Abs. 2 Satz 1 Verständigungsgegenstand 1 Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 257c Rn. 10).
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Die umfassende Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung hat ihren Rechtscharakter unberührt gelassen, so dass auch die mit einer Anordnung der Einziehung nach §§ 73, 73c StGB nF verbundene Vermögenseinbuße keinen Strafmilderungsgrund darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 5 StR 600/17 mwN).
  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 288/22
    Die Einziehung von Taterträgen gehört daher als zwingende Nebenfolge bereits nicht zu den einer Verständigung zugänglichen Rechtsfolgen gemäß § 257c Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 5 StR 600/17, BGHR StPO § 257c Abs. 2 Satz 1 Verständigungsgegenstand 1 Rn. 8).
  • BGH, 23.10.2018 - 5 StR 185/18

    Anwendbarkeit der neuen Vorschriften über die Einziehung von Taterträgen auf

    cc) Der in Art. 316h Satz 1 EGStGB normierte Ausschluss von § 2 Abs. 5 StGB verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 7 Abs. 1 Satz 2 MRK), weil die vom Landgericht angeordnete Einziehung des Wertes des Tatertrages nach §§ 73, 73c StGB keinen Strafcharakter hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 5 StR 600/17, NStZ 2018, 366, 367; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 42/18, NStZ 2018, 400).
  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19

    Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche

    Der angesprochene Gedanke führt im Übrigen auch dazu, dass die Einziehung (des Wertes) von Taterträgen nach den §§ 73 ff. StGB in ständiger Rechtsprechung nicht als Strafe oder strafähnliche Maßnahme, sondern als solche mit kondiktionsähnlichem Charakter angesehen wird (vgl. zum Verfall BVerfGE 110, 1, 18; BGH, Urteile vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 265; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 67, Beschluss vom 10. April 2017 - 4 StR 299/16, NZV 2017, 330, 331; sowie zur Einziehung nach den §§ 73, 73c StGB, BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241; Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 5 StR 600/17, NStZ 2018, 366, 367; vom 22. März 2018 - 3 StR 42/18, NStZ 2018, 400; vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18, NZWiSt 2019, 195, 196).
  • OLG Hamburg, 19.04.2018 - 2 Rev 6/18

    Revision in Strafsachen: Erstmalige Einziehungsanordnung nach Neuregelung der

    aa) Bei einer vermögensabschöpfenden Anordnung gemäß §§ 73 ff. StGB a.F. handelt es sich um eine Maßnahme eigener Art ohne Strafcharakter (vgl. zur bisherigen Rechtslage BVerfGE 110, 1; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018, Az.: 5 StR 600/17 - juris m.w.N.; NStZ-RR 2017, 342; Urteil vom 18. Juli 2013, Az.: 4 StR 100/13, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 7; Urteil vom 1. März 1995, Az. 2 StR 691/94, BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1; a.A. u.a. Fischer § 73 Rn. 5 m.w.N. zur Literaturmeinung; differenzierend Gebauer, ZRP 2016, 101; Saliger, ZStW 2017, 995).

    Die Vermögensabschöpfung verfolgt präventive, nicht repressive Zwecke (vgl. BVerfGE 110, 1; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018, Az.: 5 StR 600/17 - juris; BGHSt 47, 369).

    Trotz umfassender Neuregelung und Veränderung von Begrifflichkeiten ist der Rechtscharakter vermögensabschöpfender Anordnungen unverändert geblieben (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 47, 48, 55 zum "quasi-kondiktionellen Charakter der Vermögensabschöpfung"; hierzu auch BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018, Az.: 5 StR 600/17 - juris; OLG Köln, Urteil vom 23. Januar 2018, Az.: III-1 RVs 274/17; abweichend insoweit mit Blick auf Art. 7 Abs. 1 Satz 2 EMRK LG Kaiserslautern in wistra 2018, 94).

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

    Während Sicherungsmaßregeln als - zum Teil strafähnlich ausgestaltete - Sonderopfer (vgl. BVerfGE 109, 133, 174; 128, 326, 374; BVerfG, NJW 2012, 1784, 1785; sowie zur strafähnlichen Ausgestaltung BGH, Urteil vom 9. März 2010 - 1 StR 554/09, NJW 2010, 1539, 1542; Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 431/07, BGHSt 52, 205, 210) ausgeformt sind, wird die Einziehung (des Wertes) von Taterträgen in ständiger Rechtsprechung als Maßnahme mit kondiktionsähnlichem Charakter angesehen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241; Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 5 StR 600/17, NStZ 2018, 366, 367; vom 22. März 2018 - 3 StR 42/18, NStZ 2018, 400; vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18, NZWiSt 2019, 195, 196).
  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 95/19

    Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafrecht (Härtefallprüfung;

    Die gesetzliche Neuregelung hat den Rechtscharakter der Maßnahme nicht verändert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 5 StR 600/17, NStZ 2018, 366, 367 mwN).
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität;

    Den zugunsten des Angeklagten wirkenden Wertungsfehler, der in der strafmildernden Berücksichtigung der Einziehungsentscheidungen nach §§ 73, 73a, 73c StGB liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 5 StR 600/17, NStZ 2018, 366, 367) wird das neue Tatgericht allerdings in den Blick zu nehmen haben.
  • OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18

    Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises auf die Möglichkeit der Einziehung

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17

    Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von

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