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BGH, 25.01.1991 - 5 StR 600/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Minder schwerer Fall - Strafmilderung - Verschiebung des Strafrahmens - Gesamtwürdigung der Tat und des Täters - Vergewaltigung - Verminderte Schuldfähigkeit - Kenntnis von der Neigung zu strafbarem Verhalten unter Alkoholeinfluss als schulderhöhendes Kriterium - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB §§ 20, 21
Strafrahmenmilderung; Verhältnis zu den minder schweren Fällen
Papierfundstellen
- StV 1991, 25
- StV 1991, 254
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17
Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei …
In den Folgejahren präzisierte und verschärfte der Bundesgerichtshof die Anforderungen an das vorhersehbar die Neigung zu Straftaten begründende deliktische Vorverhalten, allerdings mit Unterschieden im Detail (…vgl. Urteile vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 501/86, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3; vom 6. Mai 1993 - 1 StR 136/93, NJW 1993, 2544, 2545; Beschlüsse vom 28. Oktober 1985 - 3 StR 189/85, NStZ 1986, 114, 115;… vom 13. Juni 1986 - 2 StR 276/86, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14;… vom 7. September 1989 - 4 StR 433/89, BGHR StGB § 21 Vorverschulden 1; vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/02, NStZ-RR 2003, 136, 137; ferner Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 33; vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 78; Beschlüsse vom 25. Januar 1991 - 5 StR 600/90, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 7; vom 16. Februar 1993 - 5 StR 675/92, StV 1993, 355 f.). - BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15
Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die …
Zwar müsse es sich bei der begangenen Tat nicht um eine gleichartige oder ähnliche Tat handeln; erforderlich sei aber, dass der Täter auf Grund seines früheren Verhaltens damit rechnen könne, unter Alkoholeinfluss ein der nunmehrigen Tat vergleichbares Delikt zu begehen (…vgl. - mit Unterschieden im Detail - Urteile vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 501/86, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3; vom 6. Mai 1993 - 1 StR 136/93, NJW 1993, 2544, 2545; Beschlüsse vom 28. Oktober 1985 - 3 StR 189/85, NStZ 1986, 114, 115;… vom 13. Juni 1986 - 2 StR 276/86, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14;… vom 7. September 1989 - 4 StR 433/89, BGHR StGB § 21 Vorverschulden 1; vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/02, NStZ-RR 2003, 136, 137; ferner Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 33; vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 78; Beschlüsse vom 25. Januar 1991 - 5 StR 600/90, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 7; vom 16. Februar 1993 - 5 StR 675/92, StV 1993, 355 f.). - BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02
Strafmilderung für betrunkene Täter?
Der Täter muß danach zwar früher unter Alkoholeinfluß keine gleichartige oder ähnliche Tat begangen haben, er muß aber aufgrund seines früheren Verhaltens damit rechnen können, unter Alkoholeinfluß ein der nunmehrigen Tat vergleichbares Delikt zu begehen (vgl. - mit Unterschieden im einzelnen - 1. Strafsenat: NStZ 1993, 537; BGHSt 43, 66, 78;… 2. Strafsenat: BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14; 3. Strafsenat: NStZ 1986, 114, 115; 4. Strafsenat: BGHSt 34, 29, 33;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3; Beschl. vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/02; 5. Strafsenat: StV 1991, 254, 255; 1993, 355 f.). - BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95
Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung - …
Der neu entscheidende Tatrichter wird zu beachten haben, daß erheblich verminderte Schuldfähigkeit grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat verringert (BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 7; BGH, Beschl. v. 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94 und vom 15. Februar 1990 - 2 StR 40/90), so daß regelmäßig eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, wenn nicht andere schulderhöhende Gesichtspunkte dem entgegenstehen. - BGH, 12.02.1991 - 5 StR 590/90
Versagung der Strafmilderung bei Herbeiführung der erheblich verminderten …
Es hat insbesondere nicht verkannt, daß diese Strafmilderung versagt werden kann, wenn der Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat und die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder hätte bewußt sein können (BGH bei Dallinger MDR 1972, 16 und 570; NStZ 1986, 114 f; Senatsbeschluß vom 25. Januar 1991 - 5 StR 600/90 -).