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   BGH, 27.11.2018 - 5 StR 604/18   

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https://dejure.org/2018,45817
BGH, 27.11.2018 - 5 StR 604/18 (https://dejure.org/2018,45817)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2018 - 5 StR 604/18 (https://dejure.org/2018,45817)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18 (https://dejure.org/2018,45817)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 242 StGB
    Voraussetzungen der Mittäterschaft beim Diebstahl (Interesses am Erfolg der Tat, Umfang der Tatbeteiligung, Tatherrschaft; Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen; Möglichkeit zur Beeinflussung des Tatverlaufs)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 25 Abs. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die mittäterschaftliche Zurechnung eines Diebstahls

  • rewis.io

    Strafsache: Mittäterschaft eines Kurierfahrers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2
    Anforderungen an die mittäterschaftliche Zurechnung eines Diebstahls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 73
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 5 StR 604/18
    Wesentliche Anhaltspunkte können sein, der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft (BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291), so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen.
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 5 StR 604/18
    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 173/94, BGHSt 40, 299, 301).
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 5 StR 604/18
    Dies hält trotz der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 StR 315/01, NStZ-RR 2002, 74, 75) der rechtlichen Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20

    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der

    Maßgebliche Kriterien für Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 41; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2019, 40; vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17; jeweils mwN).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 190/19

    Urteil des Landgerichts München II wegen Volksverhetzung rechtskräftig

    Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296, 297; vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204 jeweils mwN).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19

    Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Tatherrschaft als ein Kriterium

    Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296, 297; vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204 jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 41; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2019, 40; vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17; jeweils mwN).
  • LG Duisburg, 16.11.2018 - 34 KLs 7/17

    Steuerhinterziehung und Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen in der

    Für eine Beteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann, wobei die Möglichkeit gegeben sein muss, den Tatverlauf zu beeinflussen (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18 -, juris).
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