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   BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07   

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https://dejure.org/2008,8893
BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07 (https://dejure.org/2008,8893)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2008 - 5 StR 610/07 (https://dejure.org/2008,8893)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 5 StR 610/07 (https://dejure.org/2008,8893)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen; Überprüfung der Bestimmung des Strafrahmens sowie der Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StGB § 54; ; StGB § 55

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07
    Dabei ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07
    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch §§ 54, 55 StGB vorgegebenen Rahmens die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten in den Vordergrund gestellt (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93

    Gesamtstrafe - Verhängung - Umstände - Bemessung

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07
    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch §§ 54, 55 StGB vorgegebenen Rahmens die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten in den Vordergrund gestellt (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07
    Der Senat besorgt nicht, dass das Landgericht insbesondere die Folgen der Tat für das Opfer aus dem Blick verloren haben könnte (vgl. BGHSt 24, 268; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17).
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07
    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch §§ 54, 55 StGB vorgegebenen Rahmens die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten in den Vordergrund gestellt (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 387/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07
    Die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Strafrahmen sowie die Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtfreiheitsstrafe sind nach Maßgabe der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungskompetenz (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 m.w.N. - und vom 9. Januar 2008 - 5 StR 387/07 - und 508/07) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07
    Der Senat besorgt nicht, dass das Landgericht insbesondere die Folgen der Tat für das Opfer aus dem Blick verloren haben könnte (vgl. BGHSt 24, 268; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17).
  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05

    Revisibilität der Strafzumessung (minder schwerer Fall; unmögliche Erwähnung

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07
    Die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Strafrahmen sowie die Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtfreiheitsstrafe sind nach Maßgabe der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungskompetenz (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 m.w.N. - und vom 9. Januar 2008 - 5 StR 387/07 - und 508/07) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

    Ob besondere Umstände in der Tat und in der Täterpersönlichkeit vorliegen, ist dabei aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu entscheiden (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, NStZ 2016, 605, 607; vom 6. Februar 2008 - 5 StR 610/07, juris).
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