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   BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17   

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BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17 (https://dejure.org/2018,10049)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2018 - 5 StR 611/17 (https://dejure.org/2018,10049)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17 (https://dejure.org/2018,10049)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 74 StGB; 316h EGStGB
    Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei freiwilligem Verzicht auf Rückgabe von Betäubungsmittelerlösen nach Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung; keine Anwendbarkeit der Übergangsvorschriften auf Regelungen über die Einziehung

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StGB vom 13.04.2017, §§ 73 ff StGB vom 13.04.2017, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, §§ 29ff BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderlichkeit einer förmlichen Einziehung der beim Angeklagten sichergestellten Betäubungsmittelerlöse

  • IWW

    §§ 73 ff. StGB, Art. ... 316h EGStGB, §§ 74 ff. StGB, § 2 Abs. 1, 3, 5 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73c StGB, § 421 StPO, § 430 Abs. 1 StPO, § 134 BGB, § 73 StGB, § 55 Abs. 2 StGB, § 69 StGB, § 74b StGB, § 75 StGB, § 948 BGB, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 74 Abs. 1, 3 Satz 1 StGB, § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verzicht eines Angeklagten auf die Rückgabe bei ihm sichergestellter Betäubungsmittelerlöse hinsichtlich Bedarfs einer förmlichen Einziehung

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderlichkeit einer förmlichen Einziehung der beim Angeklagten sichergestellten Betäubungsmittelerlöse

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 73
    Keine Einziehung bei Verzichtserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht eines Angeklagten auf die Rückgabe bei ihm sichergestellter Betäubungsmittelerlöse hinsichtlich Bedarfs einer förmlichen Einziehung

  • rechtsportal.de

    StGB § 73

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung: Außergerichtliche Einziehung

  • beck-blog (Auszüge)

    Förmliche Einziehungsentscheidung notwendig, wenn der Angeklagte auf die Rückgabe der sichergestellten Betäubungsmittelerlöse verzichtet?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vermögensabschöpfung: Außergerichtliche Einziehung möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 63, 116
  • NJW 2018, 2278
  • NStZ 2018, 333
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 08.07.1996 - 4St RR 76/96
    Auszug aus BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es der Anordnung der Einziehung bzw. des Verfalls sichergestellter Gegenstände regelmäßig nicht bedarf, wenn ein Angeklagter auf deren Rückgabe wirksam verzichtet hat (siehe nur BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, 84, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; KG, NStZ-RR 2005, 358, 359).

    Einer dennoch vorgenommenen Einziehungsanordnung käme ihm gegenüber nur deklaratorische Bedeutung zu (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51).

    (5) Schließlich würde das von der Beschwerdeführerin erstrebte Gesetzesverständnis einem Angeklagten die Möglichkeit nehmen, sich - durch eine entsprechende Verzichtserklärung glaubhaft dokumentiert - von seiner Tat zu distanzieren und das Tatgericht so unter dem Gesichtspunkt gezeigter Reue zu einer milderen Strafe zu bewegen (zu diesem Strafmilderungsgrund BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; Brauch, NStZ 2013, 503, 504).

  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 490/16

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von

    Auszug aus BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es der Anordnung der Einziehung bzw. des Verfalls sichergestellter Gegenstände regelmäßig nicht bedarf, wenn ein Angeklagter auf deren Rückgabe wirksam verzichtet hat (siehe nur BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, 84, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; KG, NStZ-RR 2005, 358, 359).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Auszug aus BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
    Dies wird beispielsweise für die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58, und vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15) und für Einziehungsanordnungen angenommen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 StR 123/05; Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369; jeweils zu den §§ 74 ff. StGB aF).
  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 442/15

    Anordnung der Sperre zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
    Dies wird beispielsweise für die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58, und vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15) und für Einziehungsanordnungen angenommen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 StR 123/05; Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369; jeweils zu den §§ 74 ff. StGB aF).
  • BGH, 18.11.2015 - 2 StR 399/15

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Vorliegen einer unbilligen Härte:

    Auszug aus BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es der Anordnung der Einziehung bzw. des Verfalls sichergestellter Gegenstände regelmäßig nicht bedarf, wenn ein Angeklagter auf deren Rückgabe wirksam verzichtet hat (siehe nur BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, 84, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; KG, NStZ-RR 2005, 358, 359).
  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10

    Erteilung des letzten Wortes (Wiedereintritt; Ausschluss des Beruhens

    Auszug aus BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
    (5) Schließlich würde das von der Beschwerdeführerin erstrebte Gesetzesverständnis einem Angeklagten die Möglichkeit nehmen, sich - durch eine entsprechende Verzichtserklärung glaubhaft dokumentiert - von seiner Tat zu distanzieren und das Tatgericht so unter dem Gesichtspunkt gezeigter Reue zu einer milderen Strafe zu bewegen (zu diesem Strafmilderungsgrund BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; Brauch, NStZ 2013, 503, 504).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 413/14

    Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung bei Freispruch vom Mordvorwurf

    Auszug aus BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
    Die diesbezügliche - revisionsgerichtlicher Überprüfung nur eingeschränkt zugängliche (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 413/14) - Beweiswürdigung zu den erzielten Verkaufserlösen weist jedoch keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten auf; sie ist insbesondere nicht lückenhaft.
  • BGH, 28.10.2009 - 2 StR 351/09

    Fahrerlaubnissperre (Aufrechterhaltung der Sperre; Ende der Sperrfrist;

    Auszug aus BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
    Dies wird beispielsweise für die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58, und vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15) und für Einziehungsanordnungen angenommen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 StR 123/05; Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369; jeweils zu den §§ 74 ff. StGB aF).
  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 241/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (nicht

    Auszug aus BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es der Anordnung der Einziehung bzw. des Verfalls sichergestellter Gegenstände regelmäßig nicht bedarf, wenn ein Angeklagter auf deren Rückgabe wirksam verzichtet hat (siehe nur BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, 84, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; KG, NStZ-RR 2005, 358, 359).
  • BGH, 02.06.2005 - 3 StR 123/05

    Aufrechterhaltung von Einziehungsentscheidungen (Erledigung);

    Auszug aus BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17
    Dies wird beispielsweise für die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58, und vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15) und für Einziehungsanordnungen angenommen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 StR 123/05; Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369; jeweils zu den §§ 74 ff. StGB aF).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BGH, 09.05.2018 - 5 StR 17/18

    Widerspruchserfordernis bei der Rüge unzulässiger Verwertung von

    Die Staatsanwaltschaft hat ihre auf die Nichtanordnung einer Einziehung beschränkte Revision im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 10. April 2018 (5 StR 611/17) vor der Hauptverhandlung zurückgenommen.
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    c) Das Vorgehen im Wege der formlosen außergerichtlichen Einziehung ist auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I 2017, S. 872) weiterhin möglich (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, NJW 2018, 2278).

    Daran hat die Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung nichts geändert (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 61; siehe auch BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, aaO).

  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Zur Frage, ob es angesichts des wirksamen Verzichts des Angeklagten auf die Rückgabe des bei ihm sichergestellten Schmucks einer förmlichen Einziehung gemäß § 73 StGB nF bedurft hätte, verweist der Senat auf das bereits zur Rechtslage nach dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ergangene Urteil des 5. Strafsenats vom 10. April 2018 (5 StR 611/17, NStZ 2018, 333).
  • BGH, 27.02.2024 - 5 StR 569/23
    Angesichts der zeitlichen Nähe der Durchsuchung zu den abgeurteilten Taten hätte das Landgericht deshalb erörtern müssen, ob es sich hierbei um Erträge aus den abgeurteilten Drogengeschäften handelte, die ohne den Verzicht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, BGHSt 63, 116) nach § 73 Abs. 1 StGB gegenständlich einzuziehen und mithin einer Einziehungsanordnung nach § 73c StGB nicht zugänglich gewesen wären.
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 307/18

    Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf

    Die Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung durch das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) hat an der Zulässigkeit der gerichtlichen Praxis, im Falle einer Verzichtserklärung des Angeklagten von einer Einziehungsentscheidung abzusehen, nichts geändert (so auch BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, BGHSt 63, 116, 118 ff.; Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 400/18, juris Rn. 13, jeweils zur Einziehung sichergestellter Betäubungsmittelerlöse (§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB)).

    Jedenfalls erweist sich eine Einziehungsanordnung in solchen Konstellationen nicht als überflüssig und dementsprechend auch nicht als unverhältnismäßig (Gleiches gilt in Bezug auf der Regelung des § 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB unterfallende Erlöse aus Betäubungsmittelgeschäften; anders insoweit BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, BGHSt 63, 116).

  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19

    Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz

    a) Der 5. Strafsenat hat - insoweit im Einklang mit der Auffassung des Senats - entschieden, dass es auch nach der Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung einer Einziehungsanordnung in den hier in Rede stehenden Fällen von Verkaufserlösen aus Betäubungsmittelgeschäften nicht "bedarf', wenn der Angeklagte wirksam auf deren Rückgabe verzichtet hat (BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, NJW 2018, 2278; Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 400/18, juris Rn. 13).

    Schließlich nähme ein anderes Gesetzesverständnis einem Angeklagten die Möglichkeit, sich - durch eine entsprechende Verzichtserklärung glaubhaft dokumentiert - von seiner Tat zu distanzieren und das Tatgericht so unter dem Gesichtspunkt gezeigter Reue zu einer milderen Strafe zu bewegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17 aaO).

  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 297/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Einverständnis

    b) Der Umstand, dass sich der Angeklagte ausweislich der Urteilsgründe mit einer formlosen Einziehung des Geldbetrages einverstanden erklärt und damit wirksam auf dessen Rückgabe verzichtet hat, zwingt für sich genommen nicht zur Aufhebung der Einziehungsentscheidung, auch wenn dieser damit nur noch deklaratorische Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 320/18, Rn. 2; Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, NStZ 2018, 333 mwN).
  • BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Prepaid-Kreditkarte;

    Die insoweit nunmehr geltenden Vorschriften sind für den Angeklagten nicht im Sinne des § 2 Abs. 1, 3 und 5 StGB milder (BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, NStZ 2018, 333).
  • BGH, 12.09.2019 - 5 ARs 21/19

    Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz

    Der Senat hält an seiner im Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17 - geäußerten Rechtsauffassung fest.
  • BGH, 20.09.2018 - 1 StR 316/18

    Mittäterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Voraussetzungen:

    Unbeschadet des Verzichts beider auf das sichergestellte Bargeld (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. April 2018 - 5 StR 611/17, NJW 2018, 2278 f.) entfällt mit der teilweisen Aufhebung des Schuldspruchs die Grundlage für diese Einziehungen.
  • LG Düsseldorf, 16.10.2018 - 11 KLs 10/18
  • BGH, 22.10.2019 - 4 ARs 11/19

    Anfrageverfahren

  • BGH, 24.11.2021 - 4 StR 358/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (außergerichtliche Einziehung); erweiterte

  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 320/18

    Ersatzloser Wegfall der nicht hinreichend bestimmten Einziehungsentscheidung;

  • BGH, 19.07.2018 - 5 StR 301/18

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei Verurteilung wegen schweren sexuellen

  • LG Köln, 25.05.2018 - 108 KLs 20/17
  • LG Aachen, 10.03.2021 - 95 KLs 4/20
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 418/20

    Teilerledigung in der Revision (Schuld- und Strafausspruch;

  • LG Aachen, 29.11.2019 - 99 KLs 1/19
  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 445/18

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (keine Feststellungen zur Erweiterung der

  • LG Hagen, 28.06.2021 - 46 KLs 3/21
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 486/20

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung

  • BGH, 10.12.2018 - 5 StR 539/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Anordnung der

  • BGH, 25.09.2019 - 5 StR 242/19

    Anordnung der Einziehung des Wertes des Tatertrages hinsichtlich Verzichts auf

  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 400/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit;

  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 588/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet hinsichtlich Anordnung der Einziehung des

  • LG Bonn, 17.12.2018 - 50 KLs 14/18
  • BGH, 09.05.2018 - 4 StR 92/18

    Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel

  • BGH, 16.04.2019 - 5 StR 86/19

    Verwerfung mehrerer Revisionen als unbegründet

  • BGH, 16.05.2018 - 2 StR 51/18

    Mögliche Auswirkungen eines Rückgabeverzichts des Angeklagten auf sichergestellte

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