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   BGH, 09.01.2018 - 5 StR 613/17   

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https://dejure.org/2018,2266
BGH, 09.01.2018 - 5 StR 613/17 (https://dejure.org/2018,2266)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2018 - 5 StR 613/17 (https://dejure.org/2018,2266)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - 5 StR 613/17 (https://dejure.org/2018,2266)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Art. 103 Abs. 3 GG, § 64 StGB, § 246a Abs. 1 Sätze 1 und 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anordnung der Unterbringung in der Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anordnung der Unterbringung in der Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 613/17
    Bereits die vom psychiatrischen Sachverständigen auf der Grundlage der vorgenannten Feststellungen diagnostizierte Abhängigkeitserkrankung von Cannabis drängt zu der Annahme, dass der Angeklagte eine solche Neigung hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15 Rn. 6; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 14).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 613/17
    Bereits die vom psychiatrischen Sachverständigen auf der Grundlage der vorgenannten Feststellungen diagnostizierte Abhängigkeitserkrankung von Cannabis drängt zu der Annahme, dass der Angeklagte eine solche Neigung hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15 Rn. 6; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 14).
  • BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang,

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - 5 StR 613/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 1 StR 163/17) ist für die Annahme eines Hangs eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren.
  • BGH, 25.09.2019 - 5 StR 264/19

    Hang zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln bei Beeinträchtigungen der

    Schon die von der Strafkammer auf der Grundlage der Feststellungen, allerdings ohne Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen, angenommene Betäubungsmittelabhängigkeit legt die Annahme nahe, dass der Angeklagte eine solche Neigung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 613/17).
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