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   BGH, 20.03.1997 - 5 StR 617/96   

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https://dejure.org/1997,5120
BGH, 20.03.1997 - 5 StR 617/96 (https://dejure.org/1997,5120)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1997 - 5 StR 617/96 (https://dejure.org/1997,5120)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - 5 StR 617/96 (https://dejure.org/1997,5120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eingreifen des Grundsatzes in dubio pro reo im Verhältnis zur umfassenden Beweiswürdigung - Fahrlässige Tötung und Raub mit Todesfolge durch Einbruch in die Wohnung älterer Menschen (Herzversagen durch akute Stresssituation)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222, § 226, § 251

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 269
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - 5 StR 617/96
    Dies setzt voraus, daß sich der Erfolg im Rahmen gewöhnlicher Erfahrungen hält, nicht außerhalb der Lebenserfahrung liegt und daß der Angeklagte den Erfolg nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der konkreten Situation voraussehen konnte (BGH NJW 1992, 1708, 1709).
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Die Verantwortlichkeit des Täters entfällt aber für solche Ereignisse, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, dass der Täter auch bei der nach den Umständen des Falles gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht mit ihnen zu rechnen braucht (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2019 - 5 StR 325/19, aaO, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 20. März 1997 - 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270; BGH, Urteil vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, aaO, NJW 1992, 1708, 1709; BGH, Urteil vom 26. November 1975 - 3 StR 166/75, aaO, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 180/58, aaO, BGHSt 12, 75, 78; Senat, Urteil vom 29. August 1952 - 2 StR 330/52, BGHSt 3, 62, 63 f.).
  • BGH, 17.03.2020 - 3 StR 574/19

    Todesfolge ist Räuber auch bei Verzicht des Opfers auf Behandlungen zuzurechnen

    Denn da § 251 StGB als erfolgsqualifiziertes Delikt eine jedenfalls fahrlässige Herbeiführung der schweren Folge verlangt (§ 18 StGB), muss deren Eintritt - neben den entsprechenden subjektiven Anforderungen an die "Leichtfertigkeit' - objektiv voraussehbar, also nach der Lebenserfahrung erwartbar sein (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96, 100; vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; vom 20. März 1997 - 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270; vom 15. November 2007 - 4 StR 453/07, NStZ 2008, 686 Rn. 3).
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19

    Raub mit Todesfolge (qualifikationsspezifischer Zusammenhang)

    Denn ein solcher Zusammenhang kann auch dann zu bejahen sein, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung mit dem Raubgeschehen derart verknüpft ist, dass sich in der Todesfolge die der konkreten Raubtat eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 StR 469/18, NStZ 2019, 730 Rn. 8 (Tötung aus Wut über nicht erlangte Beute); Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211 Rn. 27 (Gewaltausbruch aufgrund eines Missverständnisses); Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34 (Wut über das Scheitern des Raubvorhabens; Einsatz der zu Nötigungszwecken mitgeführten Schusswaffe); Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040 (Erwürgen des zuvor zur Beuteerlangung betäubten, aber überraschend erwachten Opfers, um sich aus dessen Haltegriff zu befreien); Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NStZ 1998, 511, 512 (unmittelbarer Übergang der zur Wegnahme eingesetzten Gewalt in Gewalt zur Fluchtsicherung); Urteil vom 20. März 1997 ? 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270 (Herzinfarkt aufgrund der raubbedingten Stresssituation); Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298 f. (tödlicher Schusswaffengebrauch auf der Flucht)).
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 538/99

    Fahrlässige Tötung; Totschlag; Vorsatzbegriff; Sachgedankliches Mitbewußtsein;

    Beweisanzeichen können auch angesichts ihrer Häufung und gegenseitigen Durchdringung in einer Gesamtschau die Überzeugung von der Richtigkeit des Anklagevorwurfs begründen (BGH NStZ-RR 1997, 269; Urteil vom 15. Juli 1998 - 1 StR 243198; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 267 Rdn. 41 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 RVs 154/13

    Strafbarkeit der Einräumung der Verfügungsbefugnis über ein Bankkonto an eine auf

    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein betrachtet zum Nachweis der Täterschaft ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH NStZ-RR 2004, 20 f.; NStZ-RR 1997, 269 f.).
  • LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03

    Voraussetzungen für die Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft;

    Dies gilt insbesondere bei älteren (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.1997 - 5 StR 617/96 , NStZ-RR 1997, 269 - Herzversagen durch Aufregung über einen Überfall) und korpulenten (Bl. 85 GA) Opfern.
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