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   BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58   

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https://dejure.org/1959,290
BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58 (https://dejure.org/1959,290)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1959 - 5 StR 618/58 (https://dejure.org/1959,290)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58 (https://dejure.org/1959,290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen einer Urkundenfälschung - Anforderungen an die Sachrüge - Zusammenhang zwischen dem Irrtum und der Vermögensverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 13
  • NJW 1959, 897
  • MDR 1959, 407
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1957 - 5 StR 366/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58
    Dies alles hat der Senat schon in seinem Urteil vom 8. Oktober 1957 - 5 StR 366/57 - ausgesprochen, über das Dallinger MDR 1958, 139/140 berichtet.
  • RG, 10.03.1942 - 1 D 442/41

    1. Die Aufklärungspflicht verbietet es dem Gericht, einen Angeklagten im Urteil

    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58
    Die abweichende Auffassung (vgl. RGSt 76, 82, 86/87; Maurach, Dt. Strafrecht Besond.Teil 2.Aufl.1956 S.277) überträgt Grundsätze, nach denen Ursachenzusammenhänge in der äußeren Natur beurteilt zu werden pflegen, zu Unrecht auf geistige Vorgänge im Innern des Menschen.
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Dass es den Angeklagten in den Fällen, in denen das gewettete Spielergebnis unabhängig von ihrer Einflussnahme auf den Spielverlauf eintrat, möglich gewesen wäre, den Wettgewinn auch ohne Manipulation und damit ohne eine hierauf bezogene Täuschung zu erzielen, ist ohne Belang, weil für die innere Verknüpfung von Täuschung, Irrtum und Vermögensverfügung allein der tatsächliche Verlauf der Willensbildung maßgebend ist (BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14 f.; im Ergebnis ebenso Pawlik, Das unerlaubte Verhalten beim Betrug, 1999, S. 250 f.).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 317/15

    Verurteilung eines Düsseldorfer Kunsthändlers wegen Betrugs weitgehend bestätigt

    Dabei kann es dahinstehen, ob es bereits - wie das Landgericht meint - an einem Ursachenzusammenhang zwischen der Täuschung und der Auftragserteilung fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14 f.).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Dass es den Angeklagten in den Fällen, in denen das gewettete Spielergebnis unabhängig von einer Einflussnahme auf den Spielverlauf eintrat, möglich gewesen wäre, den Wettgewinn auch ohne Manipulation und damit auch ohne eine hierauf bezogene Täuschung zu erzielen, ist schon deshalb ohne Belang, weil für die innere Verknüpfung von Täuschung, Irrtum und Vermögensverfügung allein der tatsächliche Verlauf der Willensbildung maßgebend ist (BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14 f.; im Ergebnis ebenso Pawlik, Das unerlaubte Verhalten beim Betrug, 1999, S. 250 f.).
  • BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12

    Faktischer Geschäftsführer (weiterer formeller Geschäftsführer: beherrschende

    Die Verknüpfung von Täuschung und Vermögensverfügung wird nicht durch Gedanken aufgehoben, die der Getäuschte nicht gehabt hat, selbst wenn er sie - was hier offen bleiben kann - hätte haben können (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 5 StR 366/57, MDR 1958, 139 f, zustimmend Dallinger aaO 140; BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 15; vgl. auch Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 123 mwN).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

    Denn eine solche hypothetisch denkbare Motivation schließt die Kausalität zwischen konkretem Irrtum und Verwendungsverfügung nicht aus (BGH, Urt. v. 8. Oktober 1957 - 5 StR 366/57, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1958, 139 f.; Urt. v. 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, JR 1959, 386; Kramer in Schönke/Schröder aaO § 263 Rdn. 77; Lackner aaO vor § 13 Rdn. 11; Heinitz, JR 1959, 386, 387; abweichend Dreher/Tröndle, StGB , 45. Aufl., § 263 Rdn. 23).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 125/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Dass es dem Angeklagten, S. und C. in den Fällen, in denen das gewettete Spielergebnis unabhängig von ihrer Einflussnahme auf den Spielverlauf eintrat, möglich gewesen wäre, den Wettgewinn auch ohne Manipulation und damit auch ohne eine hierauf bezogene Täuschung zu erzielen, ist schon deshalb ohne Belang, weil für die innere Verknüpfung von Täuschung, Irrtum und Vermögensverfügung allein der tatsächliche Verlauf der Willensbildung maßgebend ist (BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14 f.; im Ergebnis ebenso Pawlik, Das unerlaubte Verhalten beim Betrug, 1999, S. 250 f.).
  • BGH, 08.03.2001 - 1 StR 28/01

    Betrug; Täuschungshandlung und Eheversprechen, Freundschaftsversprechen

    Insoweit genügt es im Blick auf den erforderlichen Kausalzusammenhang, wenn die etwaige Täuschung über den Verwendungszweck für die Vermögensverfügung des Geschädigten wenigstens mitbestimmend war; ein solcher Beweggrund des Darlehensgebers büßt seine rechtliche Bedeutung nicht deswegen ein, weil daneben ein anderer bestand, der von dem Irrtum nicht berührt wurde und für sich allein zu demselben Entschluß des Darlehensgebers geführt hätte (BGHSt 13, 13, 14; BGH wistra 1999, 419, 420; siehe auch BGH MDR bei Dallinger 1958, 139/140; Tiedemann aaO § 263 Rdn. 123).
  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

    Kausalität scheidet nur dann aus, wenn der Getäuschte die Verfügung auch gänzlich ohne den Irrtum vorgenommen hätte, der Irrtum also nicht wenigstens mitbestimmend war (vgl. BGH NJW 1959, 897 (898) [BGH 24.02.1959 - 5 StR 618/58] = BGHSt 13, 13 ; NStZ 1999, 558 (559) [BGH 14.07.1999 - 3 StR 188/99] ; Saliger , in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht 1 , § 263 StGB Rz. 121).

    Denn eine solche hypothetische Erwägung zu einer Ersatzursache ist ebenso unzulässig wie die hypothetische Erwägung, dass der faktisch Getäuschte die Vermögensverfügung auch beim Durchschauen der wahren Zusammenhänge getroffen hätte (vgl. Saliger , a.a.O. unter Hinweis unter anderem auf BGH NJW 1959, 897 (898) [BGH 24.02.1959 - 5 StR 618/58] = BGHSt 13, 13 ; vgl. ferner BGH NStZ 1999, 558 (559)).

    In der Sache geht es bei der Feststellung der Kausalität zwischen Irrtum und Vermögensverfügung nämlich um die Ermittlung eines psychisch-vermittelten Motivationszusammenhangs (vgl. BGH NJW 1959, 897 (898) [BGH 24.02.1959 - 5 StR 618/58] = BGHSt 13, 13 ).

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16

    Betrug (Mitursächlichkeit der Täuschung für den Irrtum; Umgang mit massenhaft

    Der Annahme eines vollendeten Betruges steht aber die - hier festgestellte - Mitursächlichkeit für den täuschungsbedingten Irrtum selbst dann nicht entgegen, wenn daneben noch ein anderer Beweggrund bestand, der für sich allein zu demselben Entschluss geführt hätte (BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14 f.; und vom 14. Juli 1999 - 3 StR 188/99, NStZ 1999, 558, 559; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 87; MüKo-StGB/Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 276).
  • BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim

    Mit Recht ist das Landgericht im Betrugsfall B I 4 (unter Berufung auf BGHSt 13, 13 = NJW 1959, 897) davon ausgegangen, daß die vorgespiegelte Arzteigenschaft auch dann für die Vermögens schädigenden Honorar Zahlungen, der Privatpatienten ursächlich blieb, wenn einige erfolgreich Behandelte den Angeklagten auch als einen Nichtarzt aufgesucht hätten.
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 188/99

    Faktischer Geschäftsführer; Untreue, Kausalität zwischen Irrtum und

  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 425/17

    Täuschung über die tatsächliche Höhe des Kaufpreises für die vier Grundstücke und

  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61

    Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts - Abänderung einer durch

  • BGH, 19.05.1970 - 1 StR 185/69

    Strafbarkeit wegen Meineids, Betrugs in zweiundzwanzig Fällen und zweimaligen

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88

    Vorliegen eines Schädigungsvorsatzes bei Hingabe eines nicht einlösbaren Schecks

  • BGH, 11.05.1966 - 2 StR 32/66

    Verurteilung wegen Betruges und Unterschlagung - Ungerechtfertigte Ablehnung

  • BGH, 11.10.1960 - 5 StR 155/60

    Umfang der Aufklärungspflicht des Strafgerichts - Verpflichtung des

  • BGH, 05.04.1977 - 1 StR 158/77

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Sachverständigen wegen eigener

  • BGH, 25.06.1974 - 4 StR 21/74

    Fortgesetzter Betrug - Notwendige Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat -

  • BGH, 24.04.1968 - 2 StR 263/67

    Liquidationsvergleich mit einer Mindestquote im Vergleichsverfahren - Frage nach

  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 122/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1962 - 1 StR 345/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 496/72

    Beihilfe zur Abtreibung durch Unterlassen - Unzumutbarkeit der Erfolgsabwendung

  • BGH, 05.04.1966 - 1 StR 56/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs im Rückfall - Rechtmäßigkeit

  • BGH, 07.02.1962 - 2 StR 295/61

    Rüge der Missachtung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Verurteilung wegen

  • BGH, 08.12.1959 - 2 StR 512/59

    Rechtsmittel

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