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BGH, 23.03.1965 - 5 StR 620/64 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ölgemälde als unzüchtige Darstellungen - Bedeutung der Freiheit der Kunst - Unbrauchbarmachung eines Kunstwerks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Baselitz
Papierfundstellen
- BGHSt 20, 192
- NJW 1965, 983
- MDR 1965, 588
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.03.2013 - 3 StR 50/13
Zulässigkeit der Aufnahme von Abbildungen in das Strafurteil
Unabhängig davon, inwieweit die Aufnahme von Abbildungen in Strafurteile - etwa mit Blick auf deren Verlesbarkeit (§ 249 Abs. 1 Satz 2 StPO) - überhaupt zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1965 - 5 StR 620/64, JR 1965, 230; BayObLG, Beschluss vom 4. April 1996 - 2 ObOWi 223/96, NStZ-RR 1996, 211; RG, Urteil vom 12. Dezember 1907 - I 708/07, RGSt 41, 19, 22 f.;… Janke, Die Verwendung von Abbildungen bei Begründung des Strafurteils, 2009, S. 140 ff., 158 ff.), ist von einer solchen Vorgehensweise jedenfalls abzusehen, wenn sie die Belange der Abgebildeten nicht beachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 4 StR 570/05, NJW 2006, 1890, 1891) oder wenn sie für die Begründung der Entscheidung entbehrlich ist. - OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1966 - 1 A 75/64 Dieser auch von Dünnwald a.a.O. S. 48 und Bauer in der Anmerkung zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. März 1965 (JZ 1965 S. 490 ff.) vertretenen Auffassung ist nicht beizutreten.