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   BGH, 23.01.2018 - 5 StR 625/17   

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https://dejure.org/2018,2251
BGH, 23.01.2018 - 5 StR 625/17 (https://dejure.org/2018,2251)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2018 - 5 StR 625/17 (https://dejure.org/2018,2251)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17 (https://dejure.org/2018,2251)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Reihenfolge der Strafvollstreckung: Anordnung des Vorwegvollzugs einer Freiheitsstrafe nach Untersuchungshaft

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 423/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Erörterungsmangel; Suchtdruck;

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - 5 StR 625/17
    Die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hat allerdings zu unterbleiben, wenn sich - wie hier - der Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Polizei- und Untersuchungshaft im Urteilszeitpunkt bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    In einem solchen Fall, in dem zum Urteilszeitpunkt die Dauer der bis dahin vollzogenen Untersuchungshaft die rechnerische Vorwegvollzugsdauer bereits erreicht oder überschritten hat, scheidet die Anordnung eines Vorwegvollzugs aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 2 StR 134/21, juris Rn. 4; vom 6. März 2019 - 3 StR 594/18, juris Rn. 3; vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, juris).
  • BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Abgrenzung); verminderte

    Diese war auch nicht deshalb entbehrlich, weil der vorweg zu vollziehende Teil der Strafe bereits vollständig durch Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft erledigt und deshalb für die Anordnung eines Vorwegvollzugs kein Raum wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFo 2018, 79).
  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 594/18

    Erledigung des Vorwegvollzugs durch erlittene Auslieferungs- und

    Das Landgericht hat jedoch nicht bedacht, dass die Anordnung eines möglichen Vorwegvollzugs der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt dann unterbleibt, wenn sich dieser - wie hier - zum Urteilszeitpunkt durch die von dem Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Auslieferungs- und Untersuchungshaft bereits vollständig erledigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11, juris Rn. 6 und vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFo 2018, 79 f.).
  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 412/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (Teilvorwegvollzug)

    Allerdings hat die Strafkammer hinsichtlich des von ihr bestimmten Teilvorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB nicht bedacht, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne Weiteres in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen, mithin nicht von ihr abzuziehen ist; dieser ist daher im Urteilstenor grundsätzlich nicht um die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft zu kürzen (BGH, Beschluss vom 23. April 1991 - 4 StR 121/91, NJW 1991, 2431; vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17; KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 450 Rn. 10c).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 134/21

    Vorwegvollzug (Erledigung durch vorherige Untersuchungshaft);

    Das Landgericht hat jedoch nicht bedacht, dass die Anordnung eines möglichen Vorwegvollzugs der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt dann unterbleibt, wenn sich dieser - wie hier - zum Urteilszeitpunkt durch die von dem Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Untersuchungshaft bereits vollständig erledigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11, juris Rn. 6, und vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFO 2018, 79 f.).
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