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   BGH, 09.01.2020 - 5 StR 628/19   

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https://dejure.org/2020,1908
BGH, 09.01.2020 - 5 StR 628/19 (https://dejure.org/2020,1908)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2020 - 5 StR 628/19 (https://dejure.org/2020,1908)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 5 StR 628/19 (https://dejure.org/2020,1908)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 136 Abs. 1 S. 5 StPO; § 211 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Relatives Beweisverwertungsverbot bei unterbliebenem Hinweis auf die Möglichkeit der Pflichtverteidigerbestellung (Abwägungslehre); Heimtücke; Doppelverwertungsverbot

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Annahme heimtückischen Handelns

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Annahme heimtückischen Handelns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Geständnis ohne vorherige Belehrung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 128/19

    Voraussetzungen des Heimtückemordes bei vermeintlicher Tötung zum Besten des

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 628/19
    b) Auf der Grundlage der Feststellungen des Schwurgerichts ist die Annahme heimtückischen Handelns und insbesondere einer feindseligen Willensrichtung rechtsfehlerfrei (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 StR 128/19, NStZ 2019, 719, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Dieser Umstand beschreibt die zum Tatbestand gehörende feindselige Willensrichtung der Angeklagten (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 StR 128/19) und kann deshalb nicht strafschärfend herangezogen werden.'.

  • BGH, 06.02.2018 - 2 StR 163/17

    Das Recht auf einen Pflichtverteidiger - und die unterbliebene Belehrung

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 628/19
    Insbesondere teilt der Senat die Auffassung des 2. Strafsenats, wonach der Verstoß gegen die Belehrungspflicht aus § 136 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 StPO lediglich ein relatives Beweisverwertungsverbot zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 2 StR 163/17, NStZ 2018, 671).
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