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   BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54   

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BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54 (https://dejure.org/1955,198)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1955 - 5 StR 646/54 (https://dejure.org/1955,198)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1955 - 5 StR 646/54 (https://dejure.org/1955,198)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 92
  • NJW 1955, 1600 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

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  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Der Große Senat für Strafsachen braucht auch nicht abschließend zu entscheiden, ob bei solchen Deliktstatbeständen, die in erster Linie auf die über den Einzelfall hinausreichenden mehrfachen Tatbestandsverwirklichungen abzielen (vgl. z.B. auch: § 223 b, § 170 d StGB - dazu: BGHSt 8, 92, 95; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 2 StR 109/93), ausnahmsweise Gründe zu finden sind, welche die rechtliche Zusammenfassung mehrerer schon für sich tatbestandsmäßiger Handlungen als fortgesetzte Tat jenseits des Bereichs natürlicher Handlungseinheit und tatbestandlicher Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28, 31) geboten erscheinen lassen, um das verwirklichte Unrecht und die Schuld insgesamt sachgerecht, d.h. am Sinn des Tatbestands ausgerichtet, zu erfassen.
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Das erkennende Gericht hat die Entscheidung, ob die Hauptverhandlung auszusetzen ist, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BGHSt 8, 92, 96; BGH, Urt. v. 12. Juni 1956 - 5 StR 126/56; BGH StV 1998, 252; Beschl. v. 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02).

    § 265 Abs. 4 StPO ist allenfalls dann verletzt, wenn das Gericht von der Aussetzungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, obwohl es "auf der Hand liegt" oder "unübersehbar ist", daß eine Aussetzung oder längere Unterbrechung zur genügenden Vorbereitung geboten ist (vgl. BGHSt 8, 92, 96; BGH, Urt. v. 27. Januar 1971 - 3 StR 296/70; BGH NStZ 1983, 281).

    Eine Veränderung der Sachlage war zwar auf Seiten des Angeklagten S. eingetreten, wenn auch nicht in dem Umfang wie beim Angeklagten B. Daß die Schwurgerichtskammer das ihr bei der Frage einer Aussetzung der Hauptverhandlung eingeräumte Ermessen, das vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BGHSt 8, 92, 96; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung angemessene 2 und 5; BGH StV 1998, 252), rechtsfehlerhaft ausgeübt hat, ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 13.10.2021 - AK 44/21

    Haftprüfung: Dringender Tatverdacht für Kriegsverbrechen gegen Personen durch

    Das Herbeiführen einer Gefährdung im Sinne des § 171 StGB ist dabei als eine Tat anzusehen, auch wenn sie durch eine Vielzahl weiterer einzelner Pflichtverletzungen begangen wurde (s. BGH, Urteile vom 28. Juni 1955 - 5 StR 646/54, BGHSt 8, 92, 95 f.; vom 26. Februar 1997 - 3 StR 525/96, BGHSt 43, 1, 3; MüKoStGB/Ritscher, 4. Aufl., § 171 Rn. 22).
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