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   BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68   

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BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68 (https://dejure.org/1969,95)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1969 - 5 StR 658/68 (https://dejure.org/1969,95)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1969 - 5 StR 658/68 (https://dejure.org/1969,95)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe lediglich beim Haupttäter - Beihilfe zu rassistisch motivierten Vernichtungsmaßnahmen im Rahmen einer Befehlskette - Qualifizierung der niedrigen Beweggründe als tatbezogene oder täterbezogene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (5)

  • De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die urbane Legende von Eduard Dreher

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Amnestierung von NS-Gehilfen - eine Panne? (Michael Greve, Kritische Justiz 2000, 412)

  • archive.org PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Taktische Jurisprudenz - die verdeckte Amnestie von NS-Schreibtischtätern 1969 und die Nachwirkung der damaligen Rechtsprechung bis heute (Prof. Dr. Monika Frommel)

  • wissmit.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
  • bbaw.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Hat Dreher gedreht? Über Unverständlichkeit, Unverständnis und Nichtverstehen in Gesetzgebung und Forschung (Hubert Rottleuthner; Rechtshistorisches Journal 2001, 665)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Dokumente mit demselben Bezug
    BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    BGBl. I 1968 S. 503

    Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Eduard Dreher

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 375
  • NJW 1969, 1181
  • NJW 1969, 1392 (Ls.)
  • MDR 1969, 587
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen

    Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Tatsachen, die die vorsätzlich ausgeführte Tötung eines Menschen nach § 211 Abs. 2 StGB als Mord kennzeichnen, "echte Tatbestandsmerkmale" (BGHSt 1, 368,371) [BGH 09.11.1951 - 2 StR 296/51] .

    Der 2. Strafsenat hat vielmehr in BGHSt 1, 368,371 [BGH 09.11.1951 - 2 StR 296/51] in anderem Zusammenhange gerade gesagt, daß die niedrigen Beweggründe "zwar nicht das äußere Bild der Tat, sondern die innere Haltung des Täters" kennzeichnen.

    Auf sie den (damaligen) § 50 Abs. 2 StGB anzuwenden, hat er schon deshalb abgelehnt, "weil sie nicht "die Strafe schärfen", sondern die Strafbarkeit des Täters als Mörder erst begründen" (BGHSt 1, 368,372) [BGH 09.11.1951 - 2 StR 296/51] .

    Dafür, daß dies "die Ansicht des Bundesgerichtshofs" sei, beruft sich der 3. Strafsenat zu Unrecht auf die oben unter a) behandelte Entscheidung BGHSt 1, 368.

  • BGH, 16.10.1952 - 4 StR 247/52

    Zulässige Auslegung - Unzulässige Analogie

    Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob der mündlich vorgetragenen Auffassung des Generalbundesanwalts beizutreten ist, das Mordmerkmal "grausam" sei schlechthin "tatbezogen" und falle auch insoweit nicht unter § 50 Abs. 2 (nF) StGB, als es eine gefühllose, unbarmherzige Gesinnung erfordert (BGHSt 3, 180; 3,264) [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52] .
  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
    Denn die Tat als "historisches" oder "konkretes Vorkommnis" muß im folgenden Sinne bestimmt sein (BGHSt 22, 105,106 [BGH 12.03.1968 - 5 StR 115/68] ; RGSt 30, 300, 304, 305; BGH Urt. vom 24.4.1956 - 5 StR 619/55 bei Dallinger MDR 1956, 394, 395 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55] zu § 68 StGB).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob der mündlich vorgetragenen Auffassung des Generalbundesanwalts beizutreten ist, das Mordmerkmal "grausam" sei schlechthin "tatbezogen" und falle auch insoweit nicht unter § 50 Abs. 2 (nF) StGB, als es eine gefühllose, unbarmherzige Gesinnung erfordert (BGHSt 3, 180; 3,264) [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52] .
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 218/52

    Grausame Tötung - Zufügung besonders starker Schmerzen oder Qualen körperlicher

    Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob der mündlich vorgetragenen Auffassung des Generalbundesanwalts beizutreten ist, das Mordmerkmal "grausam" sei schlechthin "tatbezogen" und falle auch insoweit nicht unter § 50 Abs. 2 (nF) StGB, als es eine gefühllose, unbarmherzige Gesinnung erfordert (BGHSt 3, 180; 3,264) [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52] .
  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

    Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
    Denn die Tat als "historisches" oder "konkretes Vorkommnis" muß im folgenden Sinne bestimmt sein (BGHSt 22, 105,106 [BGH 12.03.1968 - 5 StR 115/68] ; RGSt 30, 300, 304, 305; BGH Urt. vom 24.4.1956 - 5 StR 619/55 bei Dallinger MDR 1956, 394, 395 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55] zu § 68 StGB).
  • RG, 26.10.1897 - 2374/97

    1. Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung. Erfordernis der Kennzeichnung

    Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
    Denn die Tat als "historisches" oder "konkretes Vorkommnis" muß im folgenden Sinne bestimmt sein (BGHSt 22, 105,106 [BGH 12.03.1968 - 5 StR 115/68] ; RGSt 30, 300, 304, 305; BGH Urt. vom 24.4.1956 - 5 StR 619/55 bei Dallinger MDR 1956, 394, 395 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55] zu § 68 StGB).
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 11/62

    Beihilfe zu in verfassungsfeindlicher Absicht begangener Geheimbündelei -

    Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
    Das von ihm noch angeführte Urteil des 3. Strafsenats (BGHSt 17, 215) betrifft nicht die niedrigen Beweggründe in § 211 Abs. 2 StGB, sondern spricht aus, auf die verfassungs-(verfassungsfeindliche) feindliche Absicht im - inzwischen aufgehobenen - § 94 StGB sei § 50 Abs. 2 (aF) StGB nicht anwendbar.
  • BGH, 21.11.1958 - 5 StR 501/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
    Es trifft zu, daß der erkennende Senat den § 50 Abs. 2 (aF) StGB in einem unveröffentlichten Urteil vom 21. November 1958 - 5 StR 501/58 - nicht auf den erschwerten Muntbruch nach § 235 Abs. 3 StGB angewendet hat.
  • BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62

    Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai,

    Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
    Diese Auffassung liegt, wie der Generalbundesanwalt zugibt, auch dem Urteil BGH NJW 1962, 2209 Nr. 13 und vielen unveröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zugrunde.
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Das Landgericht hätte daher das täterbezogene Merkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 22, 375, 378; 25, 287, 289; 35, 347, 351; BGH StV 1984, 69; Senatsurteil vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04) sowohl bei dem Haupttäter B. als auch beim Angeklagten näher prüfen und erörtern müssen und nicht ohne weitere Begründung ausschließen dürfen.
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Die Absicht als tatbezogenes Merkmal (BGH, Urteil vom 20. Mai 1969 - 5 StR 658/68, BGHSt 22, 375, 380) ändert nichts an der Struktur des Tatplans als des entscheidenden Zurechnungskriteriums.
  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 479/88

    Mittäterschaft bei Mord und Totschlag

    Aber auch wenn man mit der ständigen Rechtsprechung (seit BGHSt 1, 368, 370; so auch BGHSt 22, 375, 377; BGH StV 1984, 69) Mord und Totschlag als selbständige Straftatbestände begreift, besagt das nicht notwendig, Mörder und Totschläger begingen auch verschiedene Straftaten im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB, wenn sie gemeinsam den selben Menschen töten.
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