Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16812
BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18 (https://dejure.org/2019,16812)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2019 - 5 StR 670/18 (https://dejure.org/2019,16812)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - 5 StR 670/18 (https://dejure.org/2019,16812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,16812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB
    Erlangtes Etwas als Gegenstand der Einziehung von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsgewalt; mehrere Beteiligte; wirtschaftliche bzw. faktische Mitverfügungsmacht; Abrede über die Beuteteilung; spätere Aufgabe der Verfügungsmacht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Mitverfügungsgewalt über den durch die Tat erlangten Vermögensgegenstand bei mehreren Tätern

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletz...

  • rewis.io

    Vorliegen faktischer Mitverfügungsgewalt bei einer Einziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 ; StPO § 354 Abs. 1
    Aufhebung der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Mitverfügungsgewalt über den durch die Tat erlangten Vermögensgegenstand bei mehreren Tätern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung: Der erlangte Vermögenswert - Alles, nicht nur der Beuteanteil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einziehung: Der erlangte Vermögenswert - Alles, nicht nur der Beuteanteil

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 736 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18
    Denn damit "verfügt' der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit Diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, NStZ-RR 2018, 278, 279 mwN).

    Unerheblich ist bei der gebotenen gegenständlichen (tatsächlichen) Betrachtungsweise, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Beteiligte eine unmittelbar durch die Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben hat (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, aaO, S. 46; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, aaO, jeweils mwN).

    Der Senat bestimmt auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Urteilsfeststellungen und in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO den Wert des vom Angeklagten Erlangten selbst und ordnet insoweit dessen gesamtschuldnerische Haftung an (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, aaO, mwN).

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert im Rechtssinne durch die Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 45 f.; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17, jeweils mwN).

    Unerheblich ist bei der gebotenen gegenständlichen (tatsächlichen) Betrachtungsweise, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Beteiligte eine unmittelbar durch die Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben hat (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, aaO, S. 46; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, aaO, jeweils mwN).

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert im Rechtssinne durch die Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 45 f.; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17, jeweils mwN).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert im Rechtssinne durch die Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 45 f.; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17, jeweils mwN).
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Durch die Tat erlangt sind jedenfalls diejenigen Vermögensvorteile, die der Dritte als unmittelbare Folge der Tat erzielen sollte und die ihm in irgendeiner Phase des Tatablaufs aus der Verwirklichung des Tatbestandes tatsächlich zufließen (BGH, Beschluss vom 27.03.2019 - 2 StR 561/18, juris Rn. 8; Urteil vom 05.06.2019 - 5 StR 670/18, juris Rn. 7; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73b Rn. 7).
  • LG Bonn, 19.08.2019 - 62 KLs 1/19

    Cum-Ex-Komplex: Anordnung der Einziehungsbeteiligung von fünf Gesellschaften

    Von der Regelung werden somit grundsätzlich sämtliche Vermögenswerte erfasst, die dem Tatbeteiligten - oder im Rahmen des § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB dem Drittbegünstigten - in irgendeiner Phase des Tatablaufs aus der Verwirklichung des Tatbestandes zufließen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27.03.2019 - 2 StR 561/18, juris Rn. 8; Urteil vom 05.06.2019 - 5 StR 670/18, juris Rn. 7).

    Umfasst hiervon sind lediglich solche Vermögenswerte, die dem Drittbegünstigten in irgendeiner Phase des Tatablaufs aus der Verwirklichung des Tatbestandes zufließen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27.03.2019 - 2 StR 561/18, juris Rn. 8; Urteil vom 05.06.2019 - 5 StR 670/18, juris Rn. 7).

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21

    Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des

    Dass der Angeklagte die genaue Höhe der Tatbeute nicht kannte und ihm die Adresse, an der er die Tatbeute abzuliefern hatte, sukzessive telefonisch mitgeteilt wurde, spielt angesichts der gebotenen gegenständlichen (tatsächlichen) Betrachtungsweise (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juli 2020 - 2 StR 46/20 Rn. 16; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 Rn. 8 und vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7) keine entscheidende Rolle.
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 208/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von

    Die Einziehung ist gegen mehrere Beteiligte als Gesamtschuldner anzuordnen, wenn diese zumindest vorübergehend (Mit-)Verfügungsgewalt über das Erlangte hatten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7 und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 18; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 29 mwN).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 46/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangter Vermögenswert:

    Dass der Angeklagte die genaue Höhe der Tatbeute nicht kannte und ihm die Adresse, an der er die Tatbeute abzuliefern hatte, sukzessive telefonisch mitgeteilt wurde, spielt angesichts der gebotenen gegenständlichen (tatsächlichen) Betrachtungsweise (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, BeckRS 2018, 13566; Urteil vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18, BeckRS 2019, 11778) keine entscheidende Rolle.
  • LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22

    Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer

    Bei mehreren Beteiligten an einer Tat ist entscheidend, was der einzelne Beteiligte selbst tatsächlich erlangt hat (BGH, Urt. v. 5.6.2019 - 5 StR 670/18).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den

    Gegen ein solches Entgelt veräußerte der Angeklagte K.     nach den Feststellungen im Fall II. 1. a. der Urteilsgründe (UA 14) Amphetamin gemeinsam mit dem Mitangeklagten D.    G.    , der wie bei den übrigen Erlösen die Mitverfügungsgewalt über diesen Tatertrag erlangte (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; Urteil vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 52/22

    Umfang der Einziehung von aus der Tat erlangten Geldbeträgen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist ein Vermögenswert im Rechtssinne durch die Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass dieser hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (BGH, Urteil vom 15. Juli 2020, 2 StR 46/20, Rz. 14.; Urteil vom 05. Juni 2019, 5 StR 670/18, Rz. 7; vom 24. Mai 2018, 5 StR 623/17 und 624/17, Rz. 8; Urteil vom 28. Oktober 2010, 4 StR 215/10, Rz. 19; vom 30. Mai 2008, 1 StR 166/07, Rz. 92; sämtlich zitiert nach Juris vgl. auch Fischer, StGB, 69. Auflage, zu § 73, Rz. 26).

    Denn damit "verfügt" der Mittäter zu seinen oder der anderen Beteiligten Gunsten über die Beute, indem er in Absprache mit diesen Teile des gemeinsam Erlangten sich selbst oder den anderen zuordnet (BGH, Urteil vom 05. Juni 2019, 5 StR 670/18, Rz. 7; Urteil vom 18. Juli 2018, 5 StR 645/17, Rz. 7; zitiert nach Juris).

    Unerheblich ist, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter oder Teilnehmer eine unmittelbar aus der Tat gewonnene Mitverfügungsmacht später aufgegeben hat und der zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabfluss bei der Beuteteilung gemindert wurde (BGH, Urteil vom 15. Juli 2020, 2 StR 46/20, Rz. 14; Urteil vom 05. Juni 2019, 5 StR 670/18, Rz. 8; Urteil vom 07. Juni 2018, 4 StR 63/18, Rz. 12; sämtlich zitiert nach Juris).

  • BGH, 10.05.2022 - 4 StR 99/22

    Strafzumessung (Sicherungsverwahrung: kein Strafzumessungsgrund, Zweck der

    Die Strafkammer hat übersehen, dass zumindest dessen ebenfalls in die Wohnung des Geschädigten eingedrungener Mittäter die Mitverfügungsgewalt über die gesamte Tatbeute hatte (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2019 - 2 StR 54/19 Rn. 11; Urteil vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18 Rn. 7).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19

    Dauer des Vorwegvollzugs

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer Gelegenheit haben wird, auch Feststellungen dazu zu treffen, ob und inwieweit die gesondert verfolgten B. und T. faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über die Taterträge erlangten (zur faktischen Mitverfügungsgewalt siehe BGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - 5 StR 670/18, StV 2019, 736; zur gesamtschuldnerischen Haftung, die in den Urteilstenor aufzunehmen wäre vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21

    Einziehung (Erlangen des Tatertrags bei mehreren Tatbeteiligten: faktische oder

  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangtes bei mehreren Beteiligten)

  • BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19

    Protokollierung von Mitteilungen über Verständigungsgespräche außerhalb der

  • LG Saarbrücken, 29.06.2020 - 2 KLs 5/20

    Urteil gegen Pathologen rechtskräftig

  • BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19

    Einziehung (Erlangen eines Vermögenswerts durch die Tat bei mehreren Beteiligten:

  • BGH, 07.06.2022 - 4 StR 31/22

    Ergänzung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BGH, 26.10.2021 - 2 StR 311/21

    Strafzumessung (Festsetzung der Einzelstrafe: Fallgruppen, Abweichen vom

  • LG Hamburg, 06.12.2019 - 627 KLs 3/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht