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   BGH, 06.04.2005 - 5 StR 68/05   

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https://dejure.org/2005,12622
BGH, 06.04.2005 - 5 StR 68/05 (https://dejure.org/2005,12622)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2005 - 5 StR 68/05 (https://dejure.org/2005,12622)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2005 - 5 StR 68/05 (https://dejure.org/2005,12622)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision; Vermittlung deutscher Staatsangehöriger zur Eingehung einer Scheinehe mit chinesischen Staatsangehörigen ; Anwendung des § 92 b Absatz 1 Ausländergesetz (AuslG)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; AuslG § 92b Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92b Abs. 1
    Bandenbezug bei Bereitstehen von Mitgliedern zum Überwinden von Schwierigkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 568/99

    Bandendiebstahl; Bandenhehlerei; Bande; Gewerbsmäßig; Mitwirkung eines anderen

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 68/05
    Auch in den übrigen Fällen entnimmt der Senat dem Zusammenhang der Urteilsgründe die erforderliche Einbeziehung der Taten in die Gesamtabrede, weil es als ein sonstiger Bandenbezug anzusehen ist, daß die Bandenmitglieder S und Fr zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten zur Verfügung standen (vgl. BGHR StGB § 260 Abs. 1 Bande 1).
  • BGH, 26.06.2001 - 4 StR 490/00

    Anwendung des neuen Bandenbegriffes auf das bandenmäßige und gewerbsmäßige

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 68/05
    Soweit die Eheschließungen in China stattfanden, wirkten neben dem Angeklagten das Bandenmitglied W bei der Betreuung vor Ort und das Bandenmitglied Fr durch Organisation der erforderlichen Reisen mit (vgl. BGH wistra 2001, 431).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Zwar kann es für die Annahme einer Bandentat ausreichen, dass sich ein Bandenmitglied zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten zur Verfügung hält (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2005 - 5 StR 68/05); einen derartigen Bandenbezug hat das Landgericht bei dem Angeklagten St., der keine Kenntnis von der Schleusung des Shr.
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Ausreichend ist insoweit das Handeln eines Bandenmitglieds gegenüber der Ausländerbehörde im Rahmen der bandenmäßigen Verbindung (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2005 - 5 StR 68/05; MünchKomm/Gericke, StGB, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 29).
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