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   BGH, 14.01.1969 - 5 StR 689/68   

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https://dejure.org/1969,4541
BGH, 14.01.1969 - 5 StR 689/68 (https://dejure.org/1969,4541)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1969 - 5 StR 689/68 (https://dejure.org/1969,4541)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1969 - 5 StR 689/68 (https://dejure.org/1969,4541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Mord an Kriegsgefangenen - Mittäterschaft eines Amtsleiters in Form von Unterstützung des Vollzugs eines verbrecherischen Befehls - Vorliegen eines Verfahrenshindernisses - Zulässigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit

  • junsv.nl

    Erschiessung von aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen Fliegeroffizieren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1966 - GSSt 1/65

    Verurteilung wegen eines Kriegsverbrechens - Anwendbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 14.01.1969 - 5 StR 689/68
    Ein solcher Abschluß konnte "in einer Einstellung des Verfahrens mit Außerverfolgungsetzung des Beschuldigten oder im Übergang zum Hauptverfahren vor dem erkennenden Gericht bestehen"; im beiden Fällen müßte eine förmliche "Entscheidung" ergangen sein, "die für eine bestimmte Tat und einen bestimmten Täter das Vorverfahren beendet hat" (BGHSt 21, 29, 35, 37) [BGH 14.02.1966 - GSSt - 1/65].

    Dies liegt so fern, daß den Anregungen der Revision nach weiteren Erhebungen nicht nachgegangen zu werden braucht, zumal die Nachprüfungspflicht der Gerichte nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen nur begrenzten Umfang hat (BGHSt 21, 29, 37 [BGH 14.02.1966 - GSSt - 1/65]/38).

    Ein solcher "Übergang zum Hauptverfahren vor dem erkennenden Gericht" (BGHSt 21, 29, 35) [BGH 14.02.1966 - GSSt - 1/65] würde die Erhebung einer Anklage voraussetzen.

  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 14.01.1969 - 5 StR 689/68
    Wie es sich in Ausnahme fällen der Art verhält, die die Entscheidung BGHSt 9, 385, 390 [BGH 22.09.1956 - GSSt - 1/56] behandelt, hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Die heimtückische Ausführung der Tötung ist kein persönliches Merkmal des Mörders (im Anschluß an BGH Urteil vom 14. Januar 1969 - 5 StR 689/68).

    Das hat auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 14. Januar 1969 - 5 StR 689/68 - (anders als im Urteil NJW 1969, 1181 Nr. 18 für die niedrigen Beweggründe und im Urteil vom 15. Juli 1969 - 5 StR 704/68 - für die Verdeckungsabsicht) angenommen.

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Grausamkeit und Heimtücke sind "tatbezogene", nicht "täterbezogene" Merkmale im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB n.F. (vgl. zur Grausamkeit BGHSt 24, 106, 108 mit weiteren Nachweisen; zur Heimtücke BGHSt 23, 103, 105 und BGH Urteil vom 14. Januar 1969 - 5 StR 689/68 -).
  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Dabei ist anerkannt, dass die Mordmerkmale "grausam" und "heimtückisch" tatbezogen sind, während die "niedrigen Beweggründe" täterbezogene Merkmale sind (vgl. zur Grausamkeit BGHSt 24, 106/108 m.w.N.; BGH, Urteil vom 04.03.1971 - 4 StR 386/70 - zur Heimtücke BGHSt 23, 103/105 und BGH Urteil vom 14.01.1969 - 5 StR 689/68 - zu den "niedrigen Beweggründen" vgl. BGH Urteile vom 20.05.1969 - 5 StR 658/68 - und vom 05.04.1973 - 2 StR 427/70 -).
  • LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68

    Massentötung von Juden durch Vergasen mittels 'Gaswagen' . Erschiessung

    Falls - wie hier - der Tatbestand des Mordes bzw. der Beihilfe zum Mord auch wegen der Merkmale der Grausamkeit und der Heimtücke gegeben ist, ist § 50 StGB nicht anwendbar (BGH Urt. vom 14.Januar 1969 5 StR 689/68 in NJW 1969 Heft 7 Umschlagseite II), gilt also die Strafandrohung mit lebenslangem Zuchthaus und damit die 20jährige Verjährungsfrist.
  • LG Braunschweig, 12.06.1970 - 1 Ks 1/67

    Erhängung von Häftlingen nach missglückter Flucht in mehreren Fällen.

    Dabei ist zwischen den sogenannten tatbezogenen (wie grausam, vgl. BGH 2 StR 636/68, Urteil vom 27.10.1969 ; BGH 4 StR 272/68, Urteil vom 5.2.1970 ; heimtückisch, vgl. BGH 5 StR 689/68 ; BGH 1 StR 197/68, Urteil vom 15.8.1969 ) und den sogenannten täterbezogenen Merkmalen, zu denen die niedrigen Beweggründe zählen (vgl. BGHSt 22, 375 = NJW 1969, 1181 BGH NJW 1968, 1339), zu unterscheiden.
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