Rechtsprechung
BGH, 23.10.1996 - 5 StR 695/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Anstiftung zur Freiheitsberaubung durch Weiterleitung von Flucht-Informationen an das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) - Freiheitsberaubung (Rechtsbeugung) durch den verurteilenden Richter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 100
- NJ 1997, 204
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21
Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß; …
dd) Der Tatbestand der Rechtsbeugung entfaltet zudem Sperrwirkung, so dass Richter oder andere Amtsträger wegen Straftaten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache stehen, nur belangt werden können, wenn sie sich zugleich wegen Rechtsbeugung strafbar gemacht haben (…vgl. BVerfG, aaO; BGH, Urteile vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 695/95, NStZ-RR 1997, 100; vom 20. Juni 1996 - 5 StR 54/96, NJ 1997, 35; vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94, BGHSt 41, 247; vom 29. April 1994 - 3 StR 528/93, BGHSt 40, 125; vom 7. Dezember 1956 - 1 StR 56/56, BGHSt 10, 294, 298). - BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95
Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines …
Die eine Strafbarkeit des Anzeigeerstatters einschränkenden Grundsätze der Entscheidung BGHSt 40, 125, denen der erkennende Senat gleichfalls folgt (NStZ 1995, 288; Urteil vom heutigen Tage - 5 StR 695/95 -), sind auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.Während er daher den nach DDR - Recht zu beurteilenden eine Fluchtvorbereitung denunzierenden DDR-Bürgern zugute kommen muß (vgl. BGHSt 40, 125; BGH NStZ 1995, 288; Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 695/95 -), kann er für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, für die, wie vorliegend für den Angeklagten, nicht DDR - Recht maßgeblich ist, gerade nicht gelten.
- BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96
Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben
Im Ausgangspunkt entspricht die angefochtene Entscheidung allerdings den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Beurteilung der Tätigkeit von Richtern und Staatsanwälten der DDR insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung "politischen Strafrechts" entwickelt hat (vgl. BGHSt 40, 30; 40, 169 [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93]; 40, 272; 41, 157 [BGH 05.07.1995 - 3 StR 605/94]; 41, 247; BGH DtZ 1996, 92; BGH, Urteile vom 22. Oktober 1996 - 5 StR 140/96 - und 23. Oktober 1996 - 5 StR 695/95).Eine Beugung des Rechts ergibt sich daher nicht schon daraus, daß Vorbereitung, Versuch und Vollendung des ungesetzlichen Grenzübertritts nach § 213 StGB-DDR strafrechtlich geahndet wurden (vgl. BGHSt 40, 125, 136 [BGH 29.04.1994 - 3 StR 528/93]; 41, 247, 259; BGH NStZ 1995, 288; BGH DtZ 1996, 92, 93; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 695/95).
Zuletzt hat es der Bundesgerichtshof als fraglich angesehen, ob die um die Jahreswende 1962/1963 erfolgte Verhängung von Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten Gefängnis und drei Jahren und zwei Monaten Zuchthaus für Fluchtpläne einer Gruppe junger Leute unter Anwendung von § 17 des Gesetzes zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs - Strafrechtsergänzungsgesetz - (StEG-DDR) vom 11. Dezember 1957 (staatsgefährdender Gewaltakt) bereits ein unerträgliches Mißverhältnis darstellte (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 695/95).
- BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger
Entsprechend wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung bei Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), für von Angehörigen der DDR-Justiz in politischen Strafsachen begangene Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffende Delikte (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), für vom MfS veranlaßte Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.) und für Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101). - BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96
Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die …
Eine Differenzierung in der Beurteilung der für einen Freiheitsentzug Verantwortlichen zwischen - nicht nachweislich rechtsbeugerisch eingebundenen - Justizangehörigen und sonstigen Beteiligten würde im Ergebnis den eine einheitliche Betrachtung fordernden Grundsätzen der Rechtsprechung zu Denunzianten-Fällen widersprechen (vgl. BGHSt 40, 125; BGH NStZ 1995, 288; Senatsurteil vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 695/95 -). - BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), in Fällen von Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffenden Delikten durch Angehörige der DDR-Justiz in politischen Strafsachen (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), in Fällen vom MfS veranlaßter Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.), von Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101) sowie in Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte Sportler (…BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 und BGH, Beschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 330/01 -).