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BGH, 01.03.1993 - 5 StR 698/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aussetzung einer Verhandlung bei Veränderung der Sachlage - Verfahrensrüge aufgrund der unzulässigen Beschränkung einer Verteidigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 400
- StV 1993, 288
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18
Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme …
Zugleich liegt darin eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung im Sinne von § 265 Abs. 4 i.V.m. § 338 Nr. 8 StPO (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7 und Beschluss vom 1. März 1993 - 5 StR 698/92, NStZ 1993, 400).Eine Veränderung der Sachlage ist daher auch anzunehmen, wenn das Gericht - wie vorliegend - aus den dem Angeklagten bereits aus der zugelassenen Anklage bekannten Tatsachen andere rechtliche Folgerungen zieht (BGH, Beschluss vom 1. März 1993 - 5 StR 698/92, aaO;… so auch KK/Kuckein, aaO).
- BGH, 24.01.2006 - 1 StR 561/05
Aussetzungsantrag (neue Umstände; Bestreitenserfordernis; veränderte Sachlage); …
10 Erkenntnisse, die Anklage und Eröffnungsbeschluss zu Grunde lagen, sind keine neuen Umstände i. S. d. § 265 Abs. 3 StPO (vgl. nur BGH NStZ 1993, 400). - BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96
Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für …
Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, in dem die dem Gericht obliegende Fürsorgepflicht die Aussetzung der Hauptverhandlung zum Ermöglichen einer umfassenden Verteidigung gebieten könnte (vgl. dazu BGH NJW 1965, 2164 [BGH 25.06.1965 - 4 StR 309/65]; NStZ 1983, 281; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 1, 3).