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   BGH, 01.03.1993 - 5 StR 698/92   

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https://dejure.org/1993,4069
BGH, 01.03.1993 - 5 StR 698/92 (https://dejure.org/1993,4069)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1993 - 5 StR 698/92 (https://dejure.org/1993,4069)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1993 - 5 StR 698/92 (https://dejure.org/1993,4069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung einer Verhandlung bei Veränderung der Sachlage - Verfahrensrüge aufgrund der unzulässigen Beschränkung einer Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 400
  • StV 1993, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Zugleich liegt darin eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung im Sinne von § 265 Abs. 4 i.V.m. § 338 Nr. 8 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7 und Beschluss vom 1. März 1993 - 5 StR 698/92, NStZ 1993, 400).

    Eine Veränderung der Sachlage ist daher auch anzunehmen, wenn das Gericht - wie vorliegend - aus den dem Angeklagten bereits aus der zugelassenen Anklage bekannten Tatsachen andere rechtliche Folgerungen zieht (BGH, Beschluss vom 1. März 1993 - 5 StR 698/92, aaO; so auch KK/Kuckein, aaO).

  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 561/05

    Aussetzungsantrag (neue Umstände; Bestreitenserfordernis; veränderte Sachlage);

    10 Erkenntnisse, die Anklage und Eröffnungsbeschluss zu Grunde lagen, sind keine neuen Umstände i. S. d. § 265 Abs. 3 StPO (vgl. nur BGH NStZ 1993, 400).
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96

    Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für

    Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, in dem die dem Gericht obliegende Fürsorgepflicht die Aussetzung der Hauptverhandlung zum Ermöglichen einer umfassenden Verteidigung gebieten könnte (vgl. dazu BGH NJW 1965, 2164 [BGH 25.06.1965 - 4 StR 309/65]; NStZ 1983, 281; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 1, 3).
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