Rechtsprechung
BGH, 25.03.2015 - 5 StR 70/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 21e Abs. 3 GVG; § 338 Nr. 1 StPO; § 222b StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EMRK; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
Besetzungsrüge (Änderung der Geschäftsverteilung im laufenden Geschäftsjahr; Überlastung eines Spruchkörpers; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer; gesetzlicher Richter; funktionstüchtige Strafrechtspflege; zügige Verfahrensgestaltung; Haftsachen; Abstraktionsprinzip; ... - lexetius.com
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 1 StPO, § 21e Abs. 3 GVG, § 121 StPO, § 222b StPO, § 338 Nr. 1 lit. b StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 121 Abs. 1 StPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21e Abs 3 S 1 GVG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 121 Abs 1 StPO
Geschäftsverteilung: Nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung wegen absehbarer Überlastung eines Spruchkörpers durch weitere Haftsachen - Wolters Kluwer
Übertragung von Aufgaben der ordentlichen Strafkammer auf eine Hilfsstrafkammer bei Überlastung des Spruchkörpers bzgl. Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung der Schwurgerichtskammer
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung von Aufgaben der ordentlichen Strafkammer auf eine Hilfsstrafkammer bei Überlastung des Spruchkörpers bzgl. Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung der Schwurgerichtskammer
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesetzlicher Richter, Geschäftsverteilungsplan - und die Hilfsstrafkammer
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 31.07.2014 - 621a Ks 4/14
- BGH, 25.03.2015 - 5 StR 70/15
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 658
- StV 2015, 749
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 12.05.2015 - 3 StR 569/14
Unzulässige Änderung des Geschäftsverteilungsplans durch Einzelzuweisung eines …
Daher muss in derartigen Fällen das Recht des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter mit dem rechtsstaatlichen Gebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden (BVerfG, Beschluss vom 18.März 2009 - 2 BvR 229/09, NJW 2009, 1734; BGH, Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 271; Beschlüsse vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, StV 2010, 294, 295; vom 10.Juli 2013 - 2 StR 116/13, NStZ 2014, 226, 227; vom 7. Januar 2014 - 5 StR 613/13, NStZ 2014, 287, 288; vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15,jurisRn. - BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
Abstraktionsprinzip; Begründungsanforderungen; Bemessungsfaktoren; …
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG steht dem jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt - zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst - und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - NJW 2009, 1734 Rn. 27 …und vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.; BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15 - NStZ 2015, 658 Rn. 9).In Verbindung mit den Erläuterungen der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2018 und den ergänzenden Unterlagen ermöglicht der Präsidiumsbeschluss die Prüfung seiner Rechtmäßigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15 - NStZ 2015, 658 Rn. 12 m.w.N.).
- BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines …
Um dem Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung entgegenzuwirken (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1734, 1735), muss diese Dokumentation umfassend und nachvollziehbar sein (…BGH, aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15;… SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 21e GVG, Rn. 42).
- BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 46.16
Gebührenerhebung für die Durchführung von amtlichen Schlachttieruntersuchungen …
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG steht dem jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt - zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst - und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - NJW 2009, 1734 Rn. 27 …und vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.; BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15 - NStZ 2015, 658 Rn. 9).In Verbindung mit den Erläuterungen der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2018 und den ergänzenden Unterlagen ermöglicht der Präsidiumsbeschluss die Prüfung seiner Rechtmäßigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15 - NStZ 2015, 658 Rn. 12 m.w.N.).
- OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus …
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Zeitraum von vier Monaten zwischen Eingang der Sache und Beginn der Hauptverhandlung in umfangreichen Verfahren mit mehreren Angeklagten nicht grundsätzlich zu beanstanden (BGH Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15 - BGH vom 07.01.2014, 5 StR 613/13 - BGH, StV 2016, 6). - KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
Gefangenenvereinigung keine Gewerkschaft
Denn die Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege hat ebenfalls Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 33, 367, 383; BGH Beschluss vom 25.3.2015 - 5 StR 70/15 -). - BGH, 01.09.2015 - 5 StR 261/15
Neu- und Umverteilung der Strafsachen im Rahmen der regulären Erstellung des …
Die Einrichtung einer weiteren - der V. - Großen Strafkammer und die damit verbundene Neu- und Umverteilung der Strafsachen wurde im Rahmen der regulären Erstellung des Geschäftsverteilungsplanes für das Jahr 2013 vorgenommen und betraf nicht ausschließlich bereits anhängige Sachen; soweit diese betroffen sind, erfolgte sie nach abstrakten Kriterien (zwölf älteste Verfahren der I. Großen Strafkammer) und ist im Geschäftsverteilungsplan hinreichend begründet (vgl. BVerfG, NJW 2005, 2689; BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15 mwN).