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BGH, 01.03.1983 - 5 StR 71/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Schuldfähigkeit im Falle angeborenen Schwachsinns in Verbindung mit Alkoholgenuss - Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Papierfundstellen
- StV 1983, 278
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86
Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden, …
In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH NStZ 1982, 218; BGH, Beschlüsse vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85 - und vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 07.08.1985 - 3 StR 302/85
Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung
Bei einer krankhaften seelischen Störung, die nicht für sich allein, sondern nur durch das Zusammentreffen mit Alkoholkonsum die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit rechtfertigt, ist die Anwendung des § 63 StGB nur ausnahmsweise zu begründen (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH bei Holtz MDR 1983, 448; BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1984 - 3 StR 423/84 - und vom 28. April 1983 - 3 StR 79/83 - sowie vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83 - und vom 10. Januar 1984 - 5 StR 971/83;… Stree in Schönke/Schröder StGB 21. Aufl. § 63 Rdn 12;… Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. § 63 Rdn 2). - BGH, 20.12.1983 - 4 StR 687/83
Abgrenzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus von anderen …
In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83; BGH NStZ 1982, 218 und 1983, 429 m.w.Nachw.). - BGH, 31.10.1984 - 4 StR 624/84
Voraussetzungen einer Unterbringung nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB)
Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83; BGH NStZ 1982, 218 und 1983, 429 m.w.Nachw.).