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   BGH, 25.10.1983 - 5 StR 736/82   

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https://dejure.org/1983,2640
BGH, 25.10.1983 - 5 StR 736/82 (https://dejure.org/1983,2640)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1983 - 5 StR 736/82 (https://dejure.org/1983,2640)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1983 - 5 StR 736/82 (https://dejure.org/1983,2640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord - Verhandlungsunfähigkeit während einer Haupverhandlung infolge schwerer körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen - Gleichsetzung von Niederschriften eines Konsuls mit einer richterlichen Vernehmung

  • junsv.nl

    Deportation des grössten Teiles der jüdischen Bevölkerung von Przemysl in drei grossen 'Aussiedlungsaktionen' in die KL Belzec und Auschwitz. Einzel- und Gruppenerschiessungen von Juden während und nach der 'Aussiedlung'

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KonsularG § 15; StPO § 16 S. 3, § 251 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 128
  • StV 1984, 141
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 550/17

    Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung (keine

    Mit der Verfahrensrüge, die eine verfahrensfehlerhafte Wahrnehmung der Sitzungsvertretung durch den als Zeugen vernommenen Staatsanwalt geltend macht, muss daher im Rahmen des nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlichen Tatsachenvortrags konkret dargetan werden, dass der Staatsanwalt bei der Aufgabenwahrnehmung in der Hauptverhandlung seine eigenen zeugenschaftlichen Bekundungen gewürdigt oder in sonstiger Weise die Grenzen einer zulässigen Mitwirkung überschritten hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 1983 - 5 StR 736/82, NStZ 1984, 182; vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 5; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 5 StR 465/06, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 7; Häger in Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer, 1990, S. 170, 180 f.).
  • BGH, 30.01.2007 - 5 StR 465/06

    Verfahrensrüge (Darlegungsanforderungen bei zeugenschaftlicher Aussage des

    Daraus folgt, dass der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO gebotene Revisionsvortrag im Fall einer Rüge der vorliegenden Art auch die Mitteilung enthalten muss, ob der als Zeuge gehörte Staatsanwalt bei seiner weiteren Mitwirkung in der Hauptverhandlung - insbesondere im Schlussvortrag - seine eigenen zeugenschaftlichen Bekundungen gewürdigt hat oder ob solches nicht geschehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1983 - 5 StR 736/82; Häger in Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer S. 171, 179 f.; Rogall in SK-StPO 9. Lfg. vor § 48 Rdn. 51).
  • BGH, 17.06.1992 - 1 StR 196/92

    Zulässiger Grund zur Ablehnung eines Beweisantrags - Vernehmung einer

    Dies gilt auch für Vernehmungen eines ausländischen Zeugen, der freiwillig zu einer konsularischen Vernehmung erschienen ist (vgl. BGH NStZ 1984, 128, 129).
  • OLG Hamburg, 21.01.2016 - 2 Rb 2/16

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Gehörsverletzung

    Sofern ein Angeklagter bzw. Betroffener keine Sacheinlassung abgeben will, ist die Rüge örtlicher Unzuständigkeit des Gerichts mithin bis zu der von ihm oder seinem Verteidiger abgegebenen Erklärung über seine Aussagebereitschaft zu erheben (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1983, Az. 5 StR 736/82).
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