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   BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17   

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BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17 (https://dejure.org/2017,21462)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2017 - 5 StR 8/17 (https://dejure.org/2017,21462)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17 (https://dejure.org/2017,21462)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 66c StGB; 67a StGB
    Fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe bei Feststellung besonderer Schuldschwere (privilegierte Ausgestaltung des Strafvollzugs; kein symptomatischer Zusammenhang zwischen psychischem Defekt und begangenen Taten; Symptomwert der ...

  • lexetius.com

    StGB §§ 66, 66c, 67a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB, § 66 Abs 3 StGB, § 66c Abs 1 Nr 1 StGB, § 66c Abs 2 StGB, § 67a StGB
    Sicherungsverwahrung: Fakultative Anordnung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

  • IWW

    § 66 StGB, § 66 Abs. 1 StGB, § 66 Abs. 2, 3 StGB, Art. 316f Abs. 1 EGStGB, § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 67a Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 StGB, §§ 63, 64 StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zulässige fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe auch bei Feststellung besonderer Schuldschwere

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Fakultative Anordnung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66; StGB § 66c; StGB § 67a
    Zulässige fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe auch bei Feststellung besonderer Schuldschwere

  • datenbank.nwb.de

    Sicherungsverwahrung: Fakultative Anordnung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung zweier Jungen in Potsdam und Berlin aufgehoben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anforderungen präzisiert: Entscheidungsdoppelpack zur Sicherungsverwahrung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung zweier Jungen in Potsdam und Berlin aufgehoben

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 28.06.2017)

    Sicherungsverwahrung für Kindermörder muss geprüft werden

  • spiegel.de (Pressemeldung, 28.06.2017)

    Fälle Elias und Mohamed: Sicherungsverwahrung für Kindermörder muss erneut geprüft werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Potsdamer Urteil wegen nicht angeordneter Sicherungsverwahrung aufgehoben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2423
  • NStZ 2017, 524
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 12.12.2012 - 2 StR 325/12

    Anordnung der Sicherungsverwahrung; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Das betrifft sowohl die Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, aaO) als auch die hier in Frage stehende, von der vorgenannten Gesetzesänderung gleichfalls umfasste fakultative Anordnung der Maßregel gemäß § 66 Abs. 2 oder 3 StGB (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 8; vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12 Rn. 5 f.; vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524, 525; Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12 Rn. 2 f.; vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207 f.).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Soweit in den zuletzt zitierten Entscheidungen die Unerlässlichkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung verneint bzw. in Zweifel gezogen wurde, ist dies durch den vom Bundesverfassungsgericht für die Übergangszeit bis zur Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustandes im Recht der Sicherungsverwahrung vorgegebenen strikten Prüfungsmaßstab bedingt (BVerfGE 128, 326).
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Der Gesetzgeber hat damit Hinweise in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aufgegriffen, in denen der nach vormaligem Recht geltende Ausschluss der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe als "sachlich bedenklich' bezeichnet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 2 StR 62/02, NJW 2002, 3559; Urteile vom 21. März 2000 - 5 StR 41/00, NStZ 2000, 417, 418; vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161).
  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Sofern das neue Tatgericht die Anwendungsvoraussetzungen des § 66 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 StGB als gegeben ansehen sollte, wird es im Rahmen der dann zu treffenden Ermessensentscheidung namentlich zu erwägen haben, welche Wirkungen ein langer Strafvollzug sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters des noch recht jungen und nach den Ausführungen des Sachverständigen im Grundsatz therapiefähigen Angeklagten erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen haben werden und ob die Anordnung der Sicherungsverwahrung unter diesen Umständen trotzdem angezeigt ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1996 - 4 StR 752/95, NStZ 1996, 331, 332; vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198; MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, aaO, § 66 Rn. 153 mwN).
  • BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02

    Verurteilung wegen Raubmords an Rentner in Gießen bestätigt

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Der Gesetzgeber hat damit Hinweise in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aufgegriffen, in denen der nach vormaligem Recht geltende Ausschluss der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe als "sachlich bedenklich' bezeichnet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 2 StR 62/02, NJW 2002, 3559; Urteile vom 21. März 2000 - 5 StR 41/00, NStZ 2000, 417, 418; vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161).
  • BGH, 21.03.2000 - 5 StR 41/00

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Der Gesetzgeber hat damit Hinweise in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aufgegriffen, in denen der nach vormaligem Recht geltende Ausschluss der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe als "sachlich bedenklich' bezeichnet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 2 StR 62/02, NJW 2002, 3559; Urteile vom 21. März 2000 - 5 StR 41/00, NStZ 2000, 417, 418; vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    In Anbetracht der eindeutigen Gesetzesfassung und des dahinterstehenden gesetzgeberischen Willens entspricht es der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Anordnung der Sicherungsverwahrung - trotz geringer praktischer Auswirkungen - zur Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe hinzutreten kann, ohne dass dem die Maßgaben der Erforderlichkeit oder der Verhältnismäßigkeit entgegenstehen würden (eingehend BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56, 62 ff.).
  • BGH, 25.07.2012 - 2 StR 111/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei einem Bandido

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Das betrifft sowohl die Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, aaO) als auch die hier in Frage stehende, von der vorgenannten Gesetzesänderung gleichfalls umfasste fakultative Anordnung der Maßregel gemäß § 66 Abs. 2 oder 3 StGB (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 8; vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12 Rn. 5 f.; vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524, 525; Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12 Rn. 2 f.; vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207 f.).
  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 Rn. 29; vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09 Rn. 4, jeweils mwN) hat es jedoch teilweise einen unzutreffenden rechtlichen Maßstab angewendet und nicht alle relevanten Umstände erkennbar erwogen.
  • BGH, 10.01.2013 - 3 StR 330/12

    Zur Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Das betrifft sowohl die Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, aaO) als auch die hier in Frage stehende, von der vorgenannten Gesetzesänderung gleichfalls umfasste fakultative Anordnung der Maßregel gemäß § 66 Abs. 2 oder 3 StGB (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 8; vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12 Rn. 5 f.; vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524, 525; Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12 Rn. 2 f.; vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207 f.).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 355/13

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungsverwahrung bei Verhängung

  • BGH, 17.12.2009 - 3 StR 399/09

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beweiswürdigung; Gesamtwürdigung aller Umstände)

  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten;

  • BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10

    Rüge der unterbliebenen Urteilsberatung (Wiedereintritt in die Verhandlung;

  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlender Hang)

  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 129/13

    Tötung aufgrund der Abwendung der Partnerin vom Täter als niedrige Beweggründe

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler

  • Drs-Bund, 15.05.2002 - BT-Drs 14/9041
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    d) Die Verhängung vorbehaltener Sicherungsverwahrung gemäß § 66a Abs. 2 StGB nF neben lebenslanger Freiheitsstrafe begegnet mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ebenso wie die Verhängung obligatorischer und fakultativer primärer Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56 zu § 66 Abs. 1 StGB; vom 28. Juni 2017 - 2 StR 178/16, BGHSt 62, 211 sowie vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524 zu § 66 Abs. 2 StGB) keinen grundsätzlichen Bedenken.

    e) Bestehen sonach aus Gründen der Verhältnismäßigkeit keine grundsätzlichen Bedenken, Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe vorzubehalten, sind die möglichen Wirkungen einer kumulativen Anordnung von lebenslanger Freiheitsstrafe und der Maßregel vorbehaltener Sicherungsverwahrung unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten jedoch im Rahmen der Ermessensausübung im Einzelfall zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56, 64; siehe auch BGH, Urteile vom 28. Juni 2017 - 2 StR 178/16, BGHSt 62, 211 und 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524 zu § 66 Abs. 2 und 3 StGB).

    aa) In Fällen, in denen - wie hier - vorbehaltene Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe angeordnet wird, muss dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung getragen und tragfähig begründet werden, dass die kumulative Anordnung der Maßregel auch im Einzelfall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526; zur Frage der Unerlässlichkeit der Maßregelanordnung in Altfällen siehe BGH, Urteile vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12; vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207).

    Neben der Prüfung der Frage, ob der mit der Maßregel verfolgte Sicherungszweck bereits durch die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe erfüllt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12; vom 24. Januar 2017 - 2 StR 459/16), sind auch die möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob diese eine Maßregelanordnung entbehrlich machen können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 zu § 66 Abs. 2 StGB).

  • LG Bielefeld, 07.03.2019 - 1 Ks 24/18

    Prozess gegen Giftmischer: Quecksilber auf dem Pausenbrot

    Dieses Behandlungskonzept ist nach § 66c Abs. 2 StGB auch schon während des vorhergehenden Strafvollzugs und damit gerade auch dem zu einer lebenslänglichen Haftstrafe Verurteilten anzubieten, bei dem es regelmäßig wegen des Gleichlaufs des Prüfungsmaßstabs zu keiner Vollstreckung der Maßregel kommen dürfte und dem so bereits im Vollzug der Freiheitsstrafe ein gerichtlich effektiv durchsetzbarer Anspruch auf intensive Behandlung zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2017 - 5 StR 8/17; Urteil vom 28.06.2017 - 2 StR 178/16).
  • LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20

    Lebenslange Haft für Frauenmörder aus Rendsburg

    Dies gelte unabhängig von den in derartigen Fällen häufig nur geringen praktischen Auswirkungen der Anordnung und auch für Fälle der fakultativen Anordnung der Sicherungsverwahrung unter anderem nach § 66 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

    Die von ihm begangenen Taten müssen jedoch für den Hang symptomatisch sein (vgl. BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

    Dabei hat er - wie die Sachverständige in zutreffender Wiedergabe des Ergebnisses der Hauptverhandlung ausgeführt hat - einen permanenten Reizhunger erkennen lassen, der in seinen Phantasien immer intensivere und zum Teil auch immer groteskere Ausmaße annahm, die er in der Folge dann sorgfältig geplant und drehbuchartig umzusetzen versuchte (vgl. insoweit auch BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

    Wenn sich insoweit belegen lässt, dass eine konkrete Chance zur Reduzierung der Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit besteht, kann von der Verhängung der Maßregel abzusehen sein (vgl. BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

  • OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20

    Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

    Denn auch in einer derartigen Konstellation begegnet, wie der BGH mittlerweile bestätigt hat (BGH, Urteil vom 28. Juni 2017, 5 StR 8/17, Rn. 14; zitiert nach juris), eine fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung keinen rechtlichen Bedenken.
  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks 3 Js 9407/12

    Sadist soll Frauen zum Suizid getrieben haben

    Der Anordnung der Sicherungsverwahrung steht nicht von vorneherein entgegen, dass der Angeklagte vorliegend zugleich zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird (vgl. BGH, NJW 2017, 2423 Rn. 11 ff.).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    (Rechtsfolgen Angeklagter H.) Keine Maßregel der Besserung und Sicherung Die Voraussetzungen der in Bezug auf den Angeklagten H. allein in Rede stehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 64 StGB und § 66a Abs. 2 StGB, deren Anordnung jeweils auch neben der Verhängung einer lebenslanger Freiheitstrafe möglich wäre (vgl. BGHSt 37, 360 bzw. BGH, NJW 2017, 2423 f.), sind nicht gegeben.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2023 - 6 StS 2/23

    Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes aus politischen und

    Dieser den Angeklagten durch Anordnung der Sicherungsverwahrung belastende Umstand geht zudem einher mit Vorteilen im Vollzug, die die Schwere des dem Angeklagten auferlegten Sonderopfers mildern (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2017 - 2 StR 178/16, juris Rn. 22 ff.; vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 08.08.2017 - 5 StR 99/17

    Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung (Verminderung des vom Verurteilten

    b) Insoweit gilt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 f., vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17; je mwN):.
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18

    Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere

    Bei seiner Abwägung durfte es das relativ geringe Alter des bei Begehung der Taten 21, 25 bzw. 26 Jahre alten Angeklagten berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88, NStZ 1989, 67; vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673, und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; siehe auch Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526).
  • BGH, 30.06.2022 - 1 StR 176/22

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche Begründung

    In Fällen, in denen - wie hier - vorbehaltene Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe angeordnet wird, muss das Tatgericht dem Ausnahmecharakter der Vorschrift in besonderer Weise gerecht werden und tragfähig begründen, dass und warum die kumulative Anordnung der Maßregel auch im konkreten Einzelfall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18, BGHSt 63, 243, 251 Rn. 26 mwN; vgl. zur unbedingten Sicherungsverwahrung auch Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17 Rn. 19).
  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 140/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Wechselwirkung zwischen der verhängten Strafe und

  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks
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   BGH, 25.04.2017 - 5 StR 8/17   

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https://dejure.org/2017,12099
BGH, 25.04.2017 - 5 StR 8/17 (https://dejure.org/2017,12099)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2017 - 5 StR 8/17 (https://dejure.org/2017,12099)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2017 - 5 StR 8/17 (https://dejure.org/2017,12099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Fall der Entführung und Ermordung zweier Jungen in Potsdam und Berlin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fall der Entführung und Ermordung zweier Jungen in Potsdam und Berlin - Revision des Angeklagten verworfen.

  • spiegel.de (Pressemeldung, 27.04.2017)

    Fälle Elias und Mohamed: Revision von Kindermörder verworfen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.05.2022 - 4 StR 99/22

    Strafzumessung (Sicherungsverwahrung: kein Strafzumessungsgrund, Zweck der

    Im Rahmen der Adhäsionsentscheidung hat der Senat den Feststellungsausspruch unter den erforderlichen Vorbehalt eines Forderungsübergangs nach § 116 SGB X, § 86 VVG gestellt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. August 2017 - 4 StR 343/17 Rn. 2; Beschluss vom 25. April 2017 - 5 StR 8/17).
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