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   BGH, 27.02.1979 - 5 StR 805/78   

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BGH, 27.02.1979 - 5 StR 805/78 (https://dejure.org/1979,1644)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1979 - 5 StR 805/78 (https://dejure.org/1979,1644)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1979 - 5 StR 805/78 (https://dejure.org/1979,1644)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 186
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    ff) Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von tragenden Erwägungen des Beschlusses des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1979 - 5 StR 805/78 - (NStZ 1997, 186) ab.
  • BGH, 28.05.2014 - 2 StR 437/13

    Betrug (konkludente Täuschung durch wahre Angaben: Darstellung eines Angebots als

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die äußere Gestaltung eines Angebotsschreibens gezielt der Eindruck erweckt werden soll, es handele sich um eine amtliche Kostenforderung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2003 - 5 StR 308/03, NStZ-RR 2004, 110; ebenso OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2002, 47, 48 f.; NJW 2003, 3215; anders noch BGH, Beschluss vom 27. Februar 1979 - 5 StR 805/78, NStZ 1997, 186).
  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 308/03

    Betrug (Täuschung; Irrtumserregung: Rechnung, Offerte, Zahlungspflicht,

    Der Beschluß des Senats vom 27. Februar 1979 - 5 StR 805/78 - (veröffentlicht in NStZ 1997, 186) darf ohnehin nicht dahin mißverstanden werden, daß eine vorsätzliche Täuschung von Kaufleuten in Fällen vergleichbarer Art regelmäßig zu verneinen wäre.
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 1 Ws 126/02

    Betrugstatbestand: Konkludente Täuschung durch Versendung rechnungsähnlicher

    Dem hat sich der 2. Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt angeschlossen und - was der 4. Senat des Bundesgerichtshofs in der vorgenannten Entscheidung im Hinblick auf die frühere Entscheidung des 5. Senats vom 27.02.1979 ( NStZ 1997, 186-187) ausdrücklich offen gelassen hat - eine Täuschung auch dann bejaht, wenn es sich bei den Adressaten der Angebotsschreiben um im Geschäftsverkehr erfahrene Adressaten, insbesondere Kaufleute, ha delt.

    Soweit die Rechtsprechung für die Annahme einer objektiven Täuschung unter anderem auf die auf Seiten des Erklärungsadressaten zu erwartende -typisierte- Sorgfaltspflicht abstellt ( vgl. BGH NStZ 1997, 186 f.), ist es angesichts des prägenden Gesamteindrucks der hier in Frage stehenden Angebotsschreiben nicht fernliegend, dass auch geschäftserfahrene Adressaten sie mit einer Rechnung verwechseln.

  • LG Essen, 15.04.2013 - 35 KLs 27/12

    Strafbarkeit wegen Betrugs im Rahmen einer rechtsanwaltlichen Tätigkeit

    Er kannte zwar die Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 27.02.1979 (NStZ 1997, 186).

    Soweit die Rechtsprechung für die Annahme einer objektiven Täuschung unter anderem auf die auf Seiten des Erklärungsadressaten zu erwartende - typisierte - Sorgfaltspflicht abstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 27.02.1979, 5 StR 805/78, NStZ 1997, 186 f.), ist es angesichts des prägenden Gesamteindrucks der hier in Frage stehenden Angebotsschreiben nicht fernliegend, dass selbst geschäftserfahrene Adressaten sie mit einer Rechnung verwechseln.

  • LG Frankfurt/Main, 01.10.1999 - 29 Qs 19/99
    Während insbesondere die obergerichtliche Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 27.2.1979 - 5 StR 805/78; OLG Frankfurt a. M., NStZ 1994, 187), zum Teil aber auch die Instanzgerichte (LG Passau, Beschl. v. 8.10.1997 - 1 Qs 174197), jedenfalls im Verkehr mit kaufmännisch gewandten Personen unter Hinweis auf den bei genauerem Durchlesen ohne weiteres erkennbaren Angebotscharakter und die regelmäßig auf der Rückseite der Schreiben abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Versuch einer Täuschungshandlung verneinen, wird die zitierte Rechtsprechung im.

    Eben hierauf stellt auch der BGH in dem vorstehend zitierten Beschluss vom 27.2.1979 (5 StR 805/78) ab, wonach das Merkmal der Täuschung nicht ohne weiteres dadurch erfüllt wird, dass die Empfänger der Schreiben das Angebot missverstehen können und der Täter sich diesen Umstand planmäßig zunutze gemacht hat.

  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 (s) Sbd. 6/01

    Pauschvergütung, Wahlverteidigerhöchstgebühr, gesetzliche Gebühr, Erlass eines

    Die im vorliegenden Verfahren zur Entscheidung anstehende Rechtsfrage der Strafbarkeit so genannter Insertionsofferten war umstritten, demgemäss hat der ehemalige Angeklagte eine auf die bis dahin veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH NStZ 1997, 186; OLG Frankfurt NStZ 1997, 187; LG Frankfurt NStZ-RR 2000, 7, 8) gestützte Freispruchverteidigung betrieben.
  • LG Köln, 17.12.2020 - 112 KLs 9/19
    Soweit die Rechtsprechung für die Annahme einer objektiven Täuschung unter anderem auf die auf Seiten des Erklärungsadressaten zu erwartende - typisierte - Sorgfaltspflicht abstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 27.02.1979, 5 StR 805/78, NStZ 1997, 186 f.), ist es angesichts des prägenden Gesamteindrucks des hier in Frage stehenden Angebotsschreibens nicht fernliegend, dass selbst geschäftserfahrene Adressaten sie mit einer Rechnung verwechseln.
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 (s) Sbd 6-157/01

    besonders schwierige Sache; Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung;

    Die im vorliegenden Verfahren zur Entscheidung anstehende Rechtsfrage der Strafbarkeit so genannter Insertionsofferten war umstritten, demgemäss hat der ehemalige Angeklagte eine auf die bis dahin veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH NStZ 1997, 186; OLG Frankfurt NStZ 1997, 187 ; LG Frankfurt NStZ-RR 2000, 7, 8) gestützte Freispruchverteidigung betrieben.
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