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   BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10   

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https://dejure.org/2010,5277
BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10 (https://dejure.org/2010,5277)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - 5 StR 83/10 (https://dejure.org/2010,5277)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10 (https://dejure.org/2010,5277)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 174 StGB; § 176 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); Serienstraftaten (Überzeugungsbildung bezüglich jeder einzelnen Tat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 174 StGB, § 176 StGB, § 267 StPO
    Sexueller Kindesmissbrauch: Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Urteilsfeststellungen bei Serienstraftaten

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erörterung von Qualität und Quantität des Tatgeschehens durch das Tatgericht bei Straftaten in vielfachen Fällen

  • rewis.io

    Sexueller Kindesmissbrauch: Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Urteilsfeststellungen bei Serienstraftaten

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexueller Kindesmissbrauch: Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Urteilsfeststellungen bei Serienstraftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Anforderungen an die Erörterung von Qualität und Quantität des Tatgeschehens durch das Tatgericht bei Straftaten in vielfachen Fällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 205 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten;

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10
    Dabei steht nicht in erster Linie die Ermittlung einer Tatfrequenz, sondern die des konkreten Lebenssachverhalts im Vordergrund; dieser ist ausgehend vom Beginn der Tatserie mit den unterschiedlichen Details etwa zu Tatausführung und Tatort der einzelnen Straftaten in dem gegebenen Tatzeitraum nach dem Zweifelssatz festzustellen und abzuurteilen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmissbrauch 2; BGH NStZ 2009, 444).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10
    Dabei steht nicht in erster Linie die Ermittlung einer Tatfrequenz, sondern die des konkreten Lebenssachverhalts im Vordergrund; dieser ist ausgehend vom Beginn der Tatserie mit den unterschiedlichen Details etwa zu Tatausführung und Tatort der einzelnen Straftaten in dem gegebenen Tatzeitraum nach dem Zweifelssatz festzustellen und abzuurteilen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmissbrauch 2; BGH NStZ 2009, 444).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10
    Auch bei Serienstraftaten, wie sie bei länger andauerndem sexuellem Kindesmissbrauch vorkommen, muss das Tatgericht von jeder einzelnen individuellen Straftat überzeugt sein (BGHSt 42, 107, 109).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01

    Individualisierung einzelner Taten in den Urteilsgründen bei in Serie begangenen

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10
    Das Tatgericht muss sich aber in objektiv nachvollziehbarer Weise zumindest die Überzeugung verschaffen, dass es in einem gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten gekommen ist (BGH StV 2002, 523).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10
    Zur Vermeidung unvertretbarer Strafbarkeitslücken dürfen aufgrund der Feststellungsschwierigkeiten solcher oft gleichförmig verlaufenden Taten über einen langen Zeitraum zum Nachteil von Kindern und/oder Schutzbefohlenen, die in der Regel allein als Beweismittel zur Verfügung stehen, zwar keine überzogenen Anforderungen an die Individualisierbarkeit der einzelnen Taten im Urteil gestellt werden (BGH NStZ 1994, 502).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Von dieser Möglichkeit macht die Kammer in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich der Feststellung einer Mindestanzahl von Taten in vergleichbaren Fallgestaltungen (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2018 - 2 StR 431/17 - NStZ-RR 2018, 151; BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - 5 StR 83/10 - BeckRS 2010, 9036; BGH, Beschluss vom 20.06.2001 - 3 StR 166/01 - BeckRS 2001, 30187497) Gebrauch.
  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 431/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Im Hinblick auf die Probleme der Stofffülle und der Beweisschwierigkeiten bei vielen sexuellen Übergriffen auf ein allein als Beweismittel zur Verfügung stehendes Kind dürfen an die Individualisierbarkeit der einzelnen Taten im Urteil keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10, juris Rn. 8; Beschluss vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94, NStZ 1994, 502).

    Der Tatrichter muss sich aber, möglichst unter Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10, aaO; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 166/01, StV 2002, 523; Beschluss vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94, NStZ 1995, 78), wie bei jeder anderen Verurteilung auch die Überzeugung verschaffen, dass es im gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Mindestanzahl von Straftaten gekommen ist (BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 110).

    Dabei muss das Tatgericht darlegen, aus welchen Gründen es die Überzeugung gerade von dieser Mindestzahl von Straftaten gewonnen hat (BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 StR 611/07, BGHSt 42, 107, 109; Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10, aaO).

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