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   BGH, 24.04.2018 - 5 StR 85/18   

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https://dejure.org/2018,13775
BGH, 24.04.2018 - 5 StR 85/18 (https://dejure.org/2018,13775)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2018 - 5 StR 85/18 (https://dejure.org/2018,13775)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2018 - 5 StR 85/18 (https://dejure.org/2018,13775)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • beck-blog

    Konkurrenzen bei Urkundenfälschung am Fahrzeug durch falsche Kennzeichen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 1, 1. Variante StGB, 3. Variante StGB, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Mehrfacher Gebrauch einer gefälschten Urkunde als eine Urkundenfälschung bzgl. Bewertung des Konkurrenzverhältnisses (hier: Anbringen eines fremden Fahrzeugkennzeichens an dem Auto und Nutzung im Straßenverkehr)

  • rewis.io

    Urkundenfälschung durch Anbringen eines fremden Fahrzeugkennzeichens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267 Abs. 1 1. Variante und 3. Variante
    Mehrfacher Gebrauch einer gefälschten Urkunde als eine Urkundenfälschung bzgl. Bewertung des Konkurrenzverhältnisses (hier: Anbringen eines fremden Fahrzeugkennzeichens an dem Auto und Nutzung im Straßenverkehr)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mehrere Fahrten mit einem fremden Nummernschild - Gesamtvorsatz = Tateinheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das fremde Nummernschild - und die tateinheitlichen Fahrten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einheitliche Fahrten mit falschem Kennzeichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 468
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 279/15

    Urkundenfälschung (mehrfaches Gebrauchen einer gefälschten Urkunde nach beim

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 5 StR 85/18
    Sie hat allerdings bei der Bewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen Fall 1 und Fall 3 nicht bedacht, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine gefälschte Urkunde mehrfach gebraucht wird und dieser mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3, und vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15).

    Das hat zur Folge, dass der mit beiden Fahrten verwirklichte Gebrauch einer unechten Urkunde und deren vorangegangene Herstellung als tatbestandliche Handlungseinheit eine Tat der Urkundenfälschung bilden und damit auch die weiteren während der beiden Fahrten begangenen Delikte hierzu in Tateinheit stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15 mwN).

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 5 StR 85/18
    Sie hat allerdings bei der Bewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen Fall 1 und Fall 3 nicht bedacht, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine gefälschte Urkunde mehrfach gebraucht wird und dieser mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3, und vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 5 StR 85/18
    Auch die Strafkammer geht davon aus, dass der Angeklagte von dieser zudem in den Fällen 1 und 3 Gebrauch machte (§ 267 Abs. 1, 3. Variante StGB), indem er das mit dem fremden Kennzeichen versehene Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzte und dadurch den anderen Verkehrsteilnehmern sowie mit der Verkehrsüberwachung befassten Polizeibeamten die unmittelbare Kenntnisnahme der am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen ermöglichte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    aa) Das Herstellen einer unechten zusammengesetzten Urkunde und deren nachfolgender Gebrauch bilden als natürliche Handlungseinheit eine Tat der Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB, wenn und soweit dieser Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 85/18, NStZ 2018, 468, 469; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, StV 2009, 589, 590; Urteil vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 613/88, BGHSt 36, 64, 65; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 267 Rn. 58 mwN).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    (a) Die Rechtsprechung nimmt eine tatbestandliche Handlungseinheit bei Delikten mit überschießender Innentendenz an, wenn der weitere Handlungsakt, der nach dem Tatbestand an sich nur beabsichtigt sein muss, verwirklicht wird und dadurch der Straftatbestand desselben Strafgesetzes noch einmal erfüllt wird (vgl. zur Geldfälschung Senat, Urteil vom 3. Juli 2019 - 2 StR 67/19, juris Rn. 8, NStZ-RR 2019, 275, 276 mwN; zum Gebrauchen von gefälschten Zahlungskarten Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 2 StR 342/13, juris Rn. 3 mwN; zur Urkundenfälschung BGH, Beschluss vom 24. April 2018 ? 5 StR 85/18, NStZ 2018, 468 mwN).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Denn der Angeklagte beging diese Tat aufgrund eines neuen, spontan gefassten Tatentschlusses, um seinen Feststellungspflichten aufgrund seiner drohenden Verhaftung nicht zu genügen (BGH Beschluss vom 24.4.2018 - 5 StR 85/18, BeckRS 2018, 9625 Rn. 4, beck-online).
  • BGH, 07.05.2019 - 5 StR 149/19

    Eine Tat im konkurrenzrechtlichen Sinne bei mehrfachem Gebrauch einer gefälschten

    Das Landgericht hat bei der Bewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen den genannten Taten nicht erkennbar bedacht, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine vom Täter gefälschte Urkunde mehrfach gebraucht wird und dies von vornherein von ihm geplant war (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349 mwN; vom 12. November 2015 - 2 StR 429/15, wistra 2016, 107; vom 24. April 2018 - 5 StR 85/18, NStZ 2018, 468 mwN, und vom 24. September 2018 - 5 StR 365/18).
  • BGH, 24.09.2018 - 5 StR 365/18

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen; einheitliche Tat bei von vornherein geplantem

    Es hat allerdings bei der Bewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen den genannten Taten nicht erkennbar bedacht, dass nur eine Urkundenfälschung vorliegt, wenn eine verfälschte Urkunde mehrfach gebraucht wird und dieser mehrfache Gebrauch von vornherein dem ursprünglichen Tatplan des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; vom 12. November 2015 - 2 StR 429/15, wistra 2016, 107; vom 10. April 2018 - 5 StR 75/18, und vom 24. April 2018 - 5 StR 85/18, NStZ 2018, 468 mwN).
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