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   BGH, 26.04.2017 - 5 StR 87/17   

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https://dejure.org/2017,17083
BGH, 26.04.2017 - 5 StR 87/17 (https://dejure.org/2017,17083)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2017 - 5 StR 87/17 (https://dejure.org/2017,17083)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2017 - 5 StR 87/17 (https://dejure.org/2017,17083)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einstufung von Methamphetamin (Crystal) als "harte Droge"; Strafschärfende Gewichtung dieses Umstands im Rahmen der Strafzumessung; Gleiche Bewertung des Gefährdungspotentials von Crystal mit dem der "harten" Droge "Crack"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ist Methamphetamin eine harte Droge?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Einstufung von Methamphetamin (Crystal) als "harte Droge"; Strafschärfende Gewichtung dieses Umstands im Rahmen der Strafzumessung; Gleiche Bewertung des Gefährdungspotentials von Crystal mit dem der "harten" Droge "Crack"

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 87/17
    Der Senat versteht die Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 15. Juni 2016 (1 StR 72/16, NStZ 2016, 614, 615) und vom 8. Dezember 2016 (1 StR 499/16), in denen die strafschärfende Erwägung beanstandet wurde, es handle sich bei Methamphetamin "gerichtsbekannterweise um eine extrem gefährliche und gesundheitsschädigende Droge mit hohem Suchtpotential', nicht in dem Sinne, dass hiermit von dieser Rechtsprechung abgerückt werden sollte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15 Rn. 39, wonach Methamphetamin und Fentanyl "sehr gefährliche Drogen mit hohem Suchtpotential' sind; Patzak/Wittlich/Dahlenburg, aaO).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 499/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 87/17
    Der Senat versteht die Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 15. Juni 2016 (1 StR 72/16, NStZ 2016, 614, 615) und vom 8. Dezember 2016 (1 StR 499/16), in denen die strafschärfende Erwägung beanstandet wurde, es handle sich bei Methamphetamin "gerichtsbekannterweise um eine extrem gefährliche und gesundheitsschädigende Droge mit hohem Suchtpotential', nicht in dem Sinne, dass hiermit von dieser Rechtsprechung abgerückt werden sollte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15 Rn. 39, wonach Methamphetamin und Fentanyl "sehr gefährliche Drogen mit hohem Suchtpotential' sind; Patzak/Wittlich/Dahlenburg, aaO).
  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 87/17
    Damit hält es sich im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der das Gefährdungspotential von Crystal mit dem der "harten' Droge "Crack' im Wesentlichen gleich bewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89, 94, 96; Ko?rner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 212; Weber, BtMG, 4. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 896; Patzak/Wittlich/Dahlenburg, NStZ 2016, 615, 618).
  • BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Recht auf den gesetzlichen Richter;

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 5 StR 87/17
    Der Senat versteht die Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 15. Juni 2016 (1 StR 72/16, NStZ 2016, 614, 615) und vom 8. Dezember 2016 (1 StR 499/16), in denen die strafschärfende Erwägung beanstandet wurde, es handle sich bei Methamphetamin "gerichtsbekannterweise um eine extrem gefährliche und gesundheitsschädigende Droge mit hohem Suchtpotential', nicht in dem Sinne, dass hiermit von dieser Rechtsprechung abgerückt werden sollte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15 Rn. 39, wonach Methamphetamin und Fentanyl "sehr gefährliche Drogen mit hohem Suchtpotential' sind; Patzak/Wittlich/Dahlenburg, aaO).
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    ff) Danach hat aber der Umstand, dass sich die Tat des Angeklagten auf eine "harte' Droge, mithin auf eine solche bezieht, die auf der von der Rechtsprechung gebildeten Gefährlichkeitsskala einen vorderen Platz einnimmt (vgl. hierzu einerseits BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15 Rn. 39: sehr gefährliche Droge mit hohem Suchtpotential; Beschluss vom 26. April 2017 - 5 StR 87/17: Gefährdungspotential von Crystal mit dem der "harten' Droge Crack im Wesentlichen gleich zu bewerten; andererseits BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 13 und vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 499/16 Rn. 7, die Wertung als extrem gefährliche Droge beanstandend; demgegenüber BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 2 StR 593/18 Rn. 5, offen lassend, ob die Wertung, dass es sich um eine der gefährlichsten Drogen auf dem Markt handele, rechtsfehlerfrei ist), in ganz maßgeblichem Umfang schon bei der Gewichtung des konkreten Vielfachen der nicht geringen Menge Berücksichtigung gefunden.
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 203/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

    Der Senat weist mit dem Generalbundesanwalt darauf hin, dass Methamphetamin und Kokain nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur als "mittelgradig gefährliche", sondern als sehr gefährliche ("harte") Drogen zu bewerten sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2017 - 5 StR 87/17; vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88 f.).
  • BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit;

    Im Hinblick auf den genannten Rechtsfehler bedarf es keiner Entscheidung, ob es darüber hinaus durchgreifend rechtsfehlerhaft ist, dass das Landgericht straferschwerend bewertet hat, dass es sich bei Metamphetamin "um eine der gefährlichsten Drogen auf dem Markt' handele (vgl. einerseits BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15, NStZ-RR 2015, 283; vom 26. April 2017 - 5 StR 87/17; Patzak in Körner/Patzak/Vollmer, BtMG, 9. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 207; andererseits BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ 2016, 614; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 499/16).
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