Rechtsprechung
BGH, 05.11.2002 - 5 StR 473/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2, Abs. 5 StGB; § 54 StGB; § 55 StGB
Vergewaltigung (minder schwerer Fall bei besonderen Umständen und einer durch eine Zäsur verhinderten Gesamtstrafenbildung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung in der Ehe - Gesamtsstrafenbildung bei engem räunlich zeitlichem Zusammenhang - Zäsurbildende Zwischenverurteilung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 353 Abs. 2; ; StGB § 54; ; StGB § 177 Abs. 5; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Berücksichtigung der Angemessenheit des Gesamtstrafübels bei der Zumessung der Einzelstrafen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.04.1997 - 2 StR 138/97
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Gesamtfreiheitsstrafenbildung - …
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 473/02
Diesen besonderen Umständen war bereits bei der Einzelstrafbemessung, die hier für das Ausmaß des in Fällen der vorliegenden Art besonders zu beachtenden Gesamtstrafübels (vgl. BGHSt 41, 310, 313; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 12) ausschlaggebend ist, in bestimmender Weise Rechnung zu tragen. - BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 473/02
Der neue Tatrichter wird allein auf der Grundlage der bisherigen rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen, die allenfalls durch neue widerspruchsfreie Feststellungen ergänzbar sind, neue Einzelstrafen zu beimessen sowie erneut eine Gesamtstrafe aus der ersten und der einzubeziehenden Strafe zu bilden haben, insoweit nunmehr unter Berücksichtigung der Grundsätze von BGHSt 36, 378 entsprechend den Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts. - BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95
Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 473/02
Diesen besonderen Umständen war bereits bei der Einzelstrafbemessung, die hier für das Ausmaß des in Fällen der vorliegenden Art besonders zu beachtenden Gesamtstrafübels (vgl. BGHSt 41, 310, 313;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 12) ausschlaggebend ist, in bestimmender Weise Rechnung zu tragen. - BGH, 21.08.2001 - 5 StR 89/01
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage, ungenügende Gesamtwürdigung); Freispruch
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 473/02
Das Landgericht hat - nachdem der Senat ein erstes freisprechendes Urteil in dieser Sache auf Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin aufgehoben hatte (BGH, Urt. vom 21. August 2001 - 5 StR 89/01) - den Angeklagten nunmehr wegen zweier Fälle der Vergewaltigung der Nebenklägerin, seiner inzwischen von ihm geschiedenen Ehefrau, schuldig gesprochen und hat ihn wegen der ersten im Juli 1998 begangenen Tat unter Einbeziehung einer zwischen beiden Taten, im August 1998, durch Strafbefehl verhängten sechsmonatigen Freiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten und wegen der zweiten im Oktober 1998 begangenen Tat zu einer weiteren Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Rechtsprechung
BGH, 21.08.2001 - 5 StR 89/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage, ungenügende Gesamtwürdigung); Freispruch - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Sachrüge - Beweiserhebung - Beweiswürdigung - Beweismittel - Zeugenaussage - Zeuge - Zeugenvernehmung - Aussage - Glaubhaftigkeit - Vergewaltigung
- Judicialis
StPO § 264
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 261
Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und nachgewiesener Lüge des Angeklagten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
Auszug aus BGH, 21.08.2001 - 5 StR 89/01
b) Nicht grundlegend verfehlt hat der Tatrichter in der gegebenen Beweissituation, in der im wesentlichen Aussage gegen Aussage stand, seine Beweiswürdigung nach einer bei Glaubhaftigkeitsgutachten üblichen Methodik (vgl. BGHSt 45, 164, 167 f.) ausgerichtet. - BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97
Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil …
Auszug aus BGH, 21.08.2001 - 5 StR 89/01
Dies gilt ungeachtet dessen, daß erwiesenermaßen lügnerisches Bestreiten allenfalls mit Vorsicht als Belastungsindiz zu verwerten ist (vgl. nur BGHSt 41, 153, 156; BGHR StPO § 261 - Überzeugungsbildung 30 und 33 m.w.N.). - BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95
Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises …
Auszug aus BGH, 21.08.2001 - 5 StR 89/01
Dies gilt ungeachtet dessen, daß erwiesenermaßen lügnerisches Bestreiten allenfalls mit Vorsicht als Belastungsindiz zu verwerten ist (vgl. nur BGHSt 41, 153, 156;… BGHR StPO § 261 - Überzeugungsbildung 30 und 33 m.w.N.). - BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98
Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche …
Auszug aus BGH, 21.08.2001 - 5 StR 89/01
Dies gilt ungeachtet dessen, daß erwiesenermaßen lügnerisches Bestreiten allenfalls mit Vorsicht als Belastungsindiz zu verwerten ist (vgl. nur BGHSt 41, 153, 156; BGHR StPO § 261 - Überzeugungsbildung 30 und 33 m.w.N.).
- BGH, 06.03.2002 - 5 StR 501/01
Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Unklarheiten; Lücken; …
Dies gilt nicht nur im Falle einer Verurteilung, sondern auch dann, wenn ein Angeklagter freigesprochen wird, weil sich das Gericht von der Richtigkeit der belastenden Aussage eines Zeugen nicht überzeugen kann (vgl. BGH NStZ 2000, 550; BGH Urt. v. 21. August 2001 - 5 StR 89/01). - BGH, 05.11.2002 - 5 StR 473/02
Vergewaltigung (minder schwerer Fall bei besonderen Umständen und einer durch …
Das Landgericht hat - nachdem der Senat ein erstes freisprechendes Urteil in dieser Sache auf Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin aufgehoben hatte (BGH, Urt. vom 21. August 2001 - 5 StR 89/01) - den Angeklagten nunmehr wegen zweier Fälle der Vergewaltigung der Nebenklägerin, seiner inzwischen von ihm geschiedenen Ehefrau, schuldig gesprochen und hat ihn wegen der ersten im Juli 1998 begangenen Tat unter Einbeziehung einer zwischen beiden Taten, im August 1998, durch Strafbefehl verhängten sechsmonatigen Freiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten und wegen der zweiten im Oktober 1998 begangenen Tat zu einer weiteren Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. - OLG Koblenz, 26.06.2003 - 1 Ss 99/03
Freispruch, Beweiswürdigung, Gesamtwürdigung, Aussage gegen Aussage, …
Dies gilt ungeachtet dessen, dass auch erwiesenermaßen lügnerisches Bestreiten oder eine widerlegte Alibibehauptung allenfalls mit Vorsicht als Belastungsindiz zu verwerten ist (BGH Urteil Volksbank21. August 2001 - 5 StR 89/01 m.w.N.).