Rechtsprechung
BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 lit. a, Abs. 5 StGB; § 332 StGB; § 261 StPO; § 15 StGB
Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende Beihilfe; gebotene restriktive Auslegung der Geldwäsche insgesamt; Bestimmtheitsgrundsatz); Leichtfertigkeit bei der Geldwäsche (enge Auslegung); Konkurrenzen zwischen Geldwäsche und ... - lexetius.com
StGB § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 lit. a
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Untreue als taugliche Vortat für die Geldwäsche bei gewerbsmäßigem Handeln des (Haupt-)Täters; Erfüllung des Merkmals der Gewerbsmäßigkeit beim Geldwäschetatbestand durch einen Teilnehmer; Restriktive Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Geldwäsche
- Judicialis
StGB § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 lit. A
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 261 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 lit. a
Untreue als Vortat der Geldwäsche - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Geldwäsche - Anforderungen an die Vortat
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2516
- NStZ 2009, 326
- StV 2009, 412
- JR 2008, 478
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung …
Auch die Bestimmung des § 261 Abs. 5 StGB, wonach hinsichtlich des Herrührens des Gegenstands aus einer Katalogtat nicht nur Vorsatz, sondern auch Leichtfertigkeit als vorsatznahe Schuldform (BGH, Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, NJW 2008, 2516, 2517) unter Strafe gestellt wird, lässt erkennen, dass der Gesetzgeber durch die Ausgestaltung des Straftatbestandes auch Beweisproblemen begegnen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2005 - 1 StR 357/05, BGHSt 50, 347, 356). - BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen …
Leichtfertigkeit in diesem Sinne liegt nur dann vor, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder großer Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158 und vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, wistra 2008, 424 mwN). - OLG Köln, 03.07.2020 - 1 RBs 171/20
Leichtfertig unterlassene Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an …
Insoweit ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH NJW 2008, 2516 [2517]; NStZ-RR 2015, 13; SenE v. 09.07.2019 - III-1 RBs 241/19; SenE v. 20.08.2019 - III-1 RBs 289/19; vgl. a. SenE v. 26.05.2020 - III-1 RBs 139/20).
- BGH, 11.09.2014 - 4 StR 312/14
Leichtfertige Geldwäsche (Gegenstand der Leichtfertigkeit: Katalogtat, Begründung …
Dazu ist die Feststellung konkreter Umstände erforderlich, denen der Täter eine Katalogtat des Geldwäschetatbestandes als Vortat hätte entnehmen können (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168; Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, BGHR StGB § 261 Vortat 2). - BGH, 10.01.2019 - 1 StR 311/17
Leichtfertige Geldwäsche (Beendigung; Begriff und vorsatznahe Auslegung)
Obgleich es sich um den ersten Geschäftskontakt handelte, hat die Strafkammer aufgrund einer Gesamtwürdigung tragfähig begründet, dass sich dem Angeklagten nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten auch die Gewerbsmäßigkeit der Untreuevortat aufdrängen musste, was er aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Betracht ließ (…vgl. zum Maßstab BGH aaO; Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, NJW 2008, 2516 Rn. 20). - OLG Karlsruhe, 07.06.2016 - 2 (5) Ss 156/16
Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Geldwäsche: Erfüllung des Merkmals der …
Der Begriff der Leichtfertigkeit entspricht in objektiver Hinsicht demjenigen der groben Fahrlässigkeit des Zivilrechts; von dieser unterscheidet sich die (strafrechtliche) Leichtfertigkeit allerdings insoweit, als auch die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen sind (BGH, NJW 2006, 1297, 1299; NJW 2008, 2516, 2517; Neuheuser, NStZ 2008, 492, 496). - KG, 15.10.2009 - 8 U 26/09
Bereicherung bzw. unerlaubte Handlung: Haftung des Geldkuriers beim Phishing
Leichtfertigkeit liegt nur vor, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt; es handelt sich hierbei um eine vorsatznahe Schuldform, an deren Feststellung strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 zu 1 StR 791/96, NStZ 1998, 42, 44; Urteil vom 24. Juni 2008 zu 5 StR 89/08, NJW 2008, 2516, 2517).Hierbei sind auch die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen (vgl. BGH vom 24. Juni 2008 a.a.O.).
- OLG Zweibrücken, 23.10.2008 - 1 Ss 140/08
Leichtfertige Steuerverkürzung: Bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des …
Danach ist eine restriktive Auslegung von Straf- und auch Bußgeldnormen geboten, nur solche Handlungen können als tatbestandsmäßig angesehen werden, die sich ohne weiteres und sicher dem Wortlaut der Bestimmung unterordnen lassen (BGH NJW 2008, 2516). - OLG Hamburg, 08.03.2011 - 2-39/10
Leichtfertige Geldwäsche: Erforderliche Feststellungen des Tatrichters
Damit fehlt es an den erforderlichen Feststellungen zu einer Gewerbs- oder Bandenmäßigkeit der Vortatbegehung, wie sie gemäß § 261 Abs. 1 S. 2 Nr. 4a) StGB Tatbestandsvoraussetzung der Geldwäsche ist (vgl. BGH in JR 2008, 478, 479). - LG Berlin, 08.03.2016 - 67 O 35/15
Schadensersatzanspruch einer Bank wegen leichtfertiger Geldwäsche: Vorsätzliche …
Von dieser unterscheidet sich die strafrechtliche Leichtfertigkeit jedoch insoweit, als - wie generell beim strafrechtlichen Fahrlässigkeitsvorwurf - die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen sind (BGH, Urt. v. 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08 Rn. 21, zit. nach juris). - BGH, 26.08.2014 - 5 StR 185/14
Lückenhafte Beweiswürdigung zur Vortat bei der Geldwäsche; Sichverschaffen von …
- OLG Stuttgart, 21.06.2011 - 12 U 26/11
Mittelverwendungskontrolle: Schutzwirkung eines Mittelverwendungskontrollvertrags …
- KG, 13.06.2012 - 121 Ss 79/12
Anforderungen an die Feststellungen einer Vortat
- OLG Köln, 13.09.2012 - 2 Ws 524/12
Anforderungen an eine Arrestanordnung zur Sicherung der Rückgewinnhilfe
- KG, 02.04.2012 - 161 Ss 30/12
Untreue: Ermittlung des Vermögensnachteils bei Insolvenz des Geschädigten; …