Rechtsprechung
BGH, 26.03.2014 - 5 StR 91/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
Rechtsfehlerhafte Annahme mittäterschaftlicher Beteiligung am Raub bei einem Tatbeitrag von untergeordneter Bedeutung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 250 StGB
Beteiligung an einer Straftat: Mittäterschaft oder Beihilfe bei aktiver Beteiligung an einem schweren Raub - Wolters Kluwer
Betrachtung des eigenen Beitrags als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils als Voraussetzung für die Annahme einer Mittäterschaft
- rewis.io
Beteiligung an einer Straftat: Mittäterschaft oder Beihilfe bei aktiver Beteiligung an einem schweren Raub
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46b; StGB § 49 Abs. 1
Betrachtung des eigenen Beitrags als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils als Voraussetzung für die Annahme einer Mittäterschaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Mittäterschaft bei lediglich untergeordneter Bedeutung der aktiven Beteiligung am Tatgeschehen
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wann ist ein Tatbeteiligter Mittäter?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.11.2013 - 512 KLs 12/13
- BGH, 26.03.2014 - 5 StR 91/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 37
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.2005 - 4 StR 420/05
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (untergeordneter Tatbeitrag); …
Auszug aus BGH, 26.03.2014 - 5 StR 91/14
Wesentliche Anhaltspunkte hierfür können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, im Umfang der Beteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94). - BGH, 25.04.2013 - 5 StR 146/13
Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafrahmenmilderung (keine vorwerfbare …
Auszug aus BGH, 26.03.2014 - 5 StR 91/14
Ein die Steuerungsfähigkeit erheblich einschränkender Alkoholrausch ist dann nicht vom Angeklagten verschuldet, wenn er aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Rauschmittelkonsum zu widerstehen, einschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 146/13 mwN).
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17
Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen …
Dabei kommt dem Umfang der Tatbeteiligung, der Tatherrschaft, dem Willen zur Tatherrschaft, und dem eigenen Interesse am Taterfolg besondere Bedeutung zu (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14, NStZ-RR 2015, 284, 285;… vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 226 Rn. 43, NStZ 2014, 98; vom 30. Juni 2005 - 5 StR 12/05, NStZ 2006, 44; vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254 und vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291, NStZ 1991, 280; Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136 f.; vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6; vom 26. März 2014 - 5 StR 91/14; vom 14. Juli 2016 - 3 StR 129/16, StraFo 2016, 392, 393; vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531 mwN und vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94). - BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16
Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte …
Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, sodass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; Beschlüsse vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94; vom 26. März 2014 - 5 StR 91/14, und vom 14. Juli 2016 - 3 StR 129/16, StraFo 2016, 392, 393). - LG Bielefeld, 29.04.2020 - 10 KLs 5/20 Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat vom Einfluss des Mitwirkenden abhängen (BGH, BeckRS 2014, 08446).