Rechtsprechung
BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer bei Vorliegen einer Notwehrlage - Zum Rückgriff auf die Anwendung weniger gefährlicherer Abwehrmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 32
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 285
- StV 1982, 467
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04
BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Nach allgemeinen notwehrrechtlichen Grundsätzen ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer minder einschneidende nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen (…st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; 1994, 581, 582; 2001, 591, 592; 2002, 140; StV 1999, 145, 146). - BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06
Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest
Der Verteidiger ist aber nur dann auf ungefährlichere Abwehrmaßnahmen verwiesen, wenn diese eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr mit Sicherheit erwarten lassen, ohne dass Zweifel über die Wirkung des Verteidigungsmittels verbleiben (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1975 - VI ZR 232/73 - NJW 1976, 41, 42; ferner BGHSt 24, 356, 358; BGH, Urteile vom 27. April 1982 - 5 StR 94/82 - NStZ 1982, 285; vom 24. September 1998 - 4 StR 309/98 - NStZ-RR 1999, 40, 41; vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00 - NJW 2001, 1075, 1076; vom 13. März 2003 - 3 StR 458/02 - NStZ 2004, 615, 616; vom 30. Juni 2004 - 2 StR 82/04 - NStZ 2005, 31); auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muss sich der Verteidiger nicht einlassen (BGH, Urteile vom 27. April 1982 - 5 StR 94/82 - aaO;… vom 24. September 1998 - 4 StR 309/98 - aaO; vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02 - NJW 2003, 1955, 1957). - BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an …
Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen (auch eine Schußwaffe, sogar die, die er ohne Erlaubnis führt: BGH NStZ 1986, 357), das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 230 [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73]; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).In Frage kommen ungezielte Warnschüsse (BGH bei Holtz, MDR 1979, 985) oder, wenn diese nicht ausreichen, Schüsse in die Beine, um den Angreifer kampfunfähig zu machen (vgl. BGHSt 25, 229, 230) [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73], also solche Abwehrmittel, die einerseits für die Wirkung der Abwehr nicht zweifelhaft sind und andererseits die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten (BGH NStZ 1981, 138; NStZ 1982, 285; NStZ 1983, 117).
- BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98
Körperverletzung mit Todesfolge
Zwar trifft es zu, daß der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe nur das letzte Mittel der Verteidigung sein kann (BGHSt 26, 143, 146;… BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 11; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117). - BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82
Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung …
Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang und möglichen Körperverletzungen braucht er sich nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285). - BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87
"Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung - …
Zu der Frage, ob eine von der Angeklagten etwa ausgeübte Notwehr wirklich überschritten war, wird der neue Tatrichter die in der Entscheidung des BGH (NStZ 1982, 285) aufgestellten Grundsätze zu berücksichtigen haben. - BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer …
Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117;… BGHR StGB § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).
- BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89
Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr - …
Wird jemand rechtswidrig angegriffen, dann ist er grundsätzlich berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; er muß sich nicht mit der Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel begnügen, wenn deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist (BGH, Urteil vom 20. Juli 1983 - 2 StR 43/83;… BGH GA 1956, 49 f; 1965, 147 f; 1968, 182 f; 1969, 23 f; BGHSt 24, 356, 358; BGH NStZ 1982, 285; BGH, Urteil vom 18. September 1984 - 4 StR 532/84). - LG Karlsruhe, 23.10.2009 - 6 O 15/09
Schadensersatz wegen Körperverletzung: Bindung des Zivilrichters an Strafurteil; …
Der Verteidiger ist aber nur dann auf ungefährlichere Abwehrmaßnahmen verwiesen, wenn diese eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr mit Sicherheit erwarten lassen, ohne dass Zweifel über die Wirkung des Verteidigungsmittels verbleiben (vgl. BGH, Urt.v. 23. September 1975 - VI ZR 232/73 - in NJW 1976, 41, 42; BGH, Urt. vom 27. April 1982 - 5 StR 94/82 - in NStZ 1982, 285;… Urt. vom 30. Juni 2004 - 2 StR 82/04 - in NStZ 2005, 31); auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muss sich der Verteidiger nicht einlassen (vgl. BGH, Urt. vom 27. April 1982, a.a.O.). - BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94
Notwehr - Zulässiges Verteidigungsmittel - Gefahrbeseitigung
- BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94
Untauglicher Versuch - Totschlag - Notwehr
- BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96
Rechtswidrige Handlung - Rechtfertigungsgrund
- OLG Düsseldorf, 08.12.2021 - 18 U 226/20
Grenzen des lebensgefährlichen Einsatzes von Schusswaffen durch Polizeibeamte
- BGH, 02.03.1994 - 3 StR 628/93
Anforderungen an das Gericht zur Feststellung des Todesgrundes - Voraussetzungen …
- BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83
Rechtfertigung einer Tötung durch Notwehr - Der Rahmen der zur Abwehr …
- BGH, 22.11.1983 - 5 StR 835/83
Anforderungen an die Feststellungen zur Annahme einer Notwehrüberschreitung im …
- BGH, 20.03.1986 - 4 StR 88/86
Ablehnen einer Notwehrlage ohne Kenntnis vom Verhalten des Tatopfers - Beendigung …