Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2012 - 5 StR 95/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4742
BGH, 24.04.2012 - 5 StR 95/12 (https://dejure.org/2012,4742)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2012 - 5 StR 95/12 (https://dejure.org/2012,4742)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2012 - 5 StR 95/12 (https://dejure.org/2012,4742)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4742) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bei spontaner Tatbegehung im Zustand affektiver Erregung sowie bei vom Tatplan abweichendem Tatgeschehen; Ausnutzungsbewusstsein)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 349 Abs 2 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 211 Abs 2 StGB
    Versuchter Heimtückemord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers; Berücksichtigung der Spontanität des Tatentschlusses

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit eines Tatopfers bei spontanem Tatentschluss

  • rewis.io

    Versuchter Heimtückemord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers; Berücksichtigung der Spontanität des Tatentschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Anforderungen an das Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit eines Tatopfers bei spontanem Tatentschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Heimtücke und Mordversuch bei spontanem Zustechen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 693
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89

    Gegensätzliche Beurteilung des Vorliegens einer endogenen Psychose schizophrenen

    Auszug aus BGH, 24.04.2012 - 5 StR 95/12
    In diesem Zusammenhang weist er auf Folgendes hin: Das Landgericht hat sich - was der Senat aufgrund einer entsprechenden zulässigen Aufklärungsrüge zu überprüfen hatte - bei der Feststellung der Reife des Angeklagten nicht mit dem der Beurteilung durch den Sachverständigen in der Hauptverhandlung entgegenstehenden schriftlich erstellten Gutachten vom 12. Oktober 2010 desselben Sachverständigen auseinandergesetzt; dies wäre indes erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Dezember 1989 - 4 StR 630/89, NStZ 1990, 244).
  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein;

    Auszug aus BGH, 24.04.2012 - 5 StR 95/12
    a) Die Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke setzt voraus, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 Rn. 9, vom 26. November 2011 - 3 StR 326/11, Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11

    Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und

    Auszug aus BGH, 24.04.2012 - 5 StR 95/12
    a) Die Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke setzt voraus, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 Rn. 9, vom 26. November 2011 - 3 StR 326/11, Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Anders kann es jedoch bei "Augenblickstaten', insbesondere bei affektiven Durchbrüchen oder sonstigen heftigen Gemütsbewegungen sein; auch kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein gefehlt hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393; vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167, 169; Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 95/12, NStZ 2012, 693, 694; vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Wenn auch nicht jeder dieser Zustände einen Täter daran hindert, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tatbegehung zu erkennen, so kann doch insbesondere die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass er ohne das erforderliche Ausnutzungsbewusstsein gehandelt hat (BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511; Beschlüsse vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271; vom 24. April 2012 - 5 StR 95/12, NStZ 2012, 693, 694; vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 jeweils mwN).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, NStZ 2008, 510; NStZ-RR 2010, 175; NStZ 2011, 634; NStZ 2012, 270; NStZ 2012, 693; NStZ 2013, 232).
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit:

    Wenn auch nicht jeder dieser Zustände einen Täter daran hindert, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tatbegehung zu erkennen, so kann doch insbesondere die Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein gefehlt hat (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; Beschlüsse vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271; vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634; vom 24. April 2012 - 5 StR 95/12, NStZ 2012, 693, 694 jeweils mwN).
  • LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21
    Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, NStZ 2008, 510; NStZ-RR 2010, 175; NStZ 2011, 634; NStZ 2012, 270; NStZ 2012, 693; NStZ 2013, 232).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht